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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man sich von der Mitgliedschaft in der ärztlichen Rentenversorgung befreien?



Aegagrus
06.03.2022, 12:11
Kurze Frage - ich plane bald ins Ausland zu gehen und da ich leider das Fehler gemacht habe, die deutsche Approbation zu beantragen, habe ich jetzt das Anmeldeformular der Versorgungsanstalt in BW bekommen.

Ich bin gerade arbeitslos nach der Approbation, beabsichtige auch nicht hier weiter zu arbeiten. Kann man sich mittlererweile von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen? Leider habe ich keine Info auf Ihre Seite gefunden, im Antrag selbst ist auch keine Information und die Beiträge hier im Forum sind mehr als 10 Jahre alt.

Und weiß jemand auch zufällig wie es aussieht, wenn man ins Ausland geht und dort sozialversichert ist?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir mit Information helfen könnte.

P.S.: Ist man Pflichtmitglied erst bei dem Eintritt der ersten Arbeitsstelle oder auch als approbierter Arzt ohne Arbeitsstelle?

FirebirdUSA
06.03.2022, 16:52
Du bist sofort Pflichtmitglied, nein du kannst dich nicht befreien lassen, die Frage ist aber ob überhaupt Beiträge anfallen wenn du nicht in D arbeitest. Hier kann dir nur dein Versorgungswerk helfen. Die Pflichtmitgliedschaft endet mit deinem Wegzug aus D, beginnt aber natürlich wieder wenn du wieder in D lebst/arbeitest und eine Approbation besitzt.

hebdo
06.03.2022, 18:14
Wenn du Arbeitslos bist, übernimmt die Agentur deine Beiträge. Telefoniere oder Schreibe mit deinem Versorgungswerk, dann klärt sich alles auf

GOMER
06.03.2022, 20:02
Beiträge musst Du nur bezahlen, wenn Du in Deutschland ärztlich tätig bist. Die Tatsache, dass Du eine deutsche Approbation hast verpflichtet Dich nicht per se Beiträge ans Versorgungswerk zu entrichten.

Aegagrus
06.03.2022, 20:32
Beiträge musst Du nur bezahlen, wenn Du in Deutschland ärztlich tätig bist. Die Tatsache, dass Du eine deutsche Approbation hast verpflichtet Dich nicht per se Beiträge ans Versorgungswerk zu entrichten.

Genau das ist was mich interessiert. Ich arbeite gar nicht zurzeit, habe ich auch nicht als Arzt gearbeitet (Approbation habe ich nur seit Dezember). Hier ist die Frage, was heißt "ärztliche Tätigkeit". Da die Versorgunsanstalt nirgendwo auf ihre Webseite klar geschrieben hat, wollte ich schauen, ob jemand hier genauer weiß.

Feuerblick
06.03.2022, 20:50
Ärztliche Tätigkeit heißt normalerweise, dass du einen Job ausübst, für den du zwingend Arzt sein musst.

Aegagrus
08.03.2022, 15:44
Ärztliche Tätigkeit heißt normalerweise, dass du einen Job ausübst, für den du zwingend Arzt sein musst.

Wenn ich dann kein Job habe, übe ich auch keine ärztliche Tätigkeit aus, oder?

Feuerblick
08.03.2022, 15:55
Wie genau in deinem Bundesland geregelt ist, ob und wenn ja, was arbeitslose Ärzte zahlen müssen oder können, wirst du individuell erfragen müssen. :-nix