Teevee
11.03.2022, 20:07
Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage, zu der ich bisher keine Antwort finden konnte, vielleicht war ja jemand anderer auch in der Situation und weiß etwas dazu :)
Meine Klinik besetzt werktags tagsüber via Institutermächtigung das NEF. GKV Versicherte werden seitens der Klinik mit der KVB abgerechnet. Einsätze bei Privatversicherten darf der Notarzt selbst abrechnen. Durch diese Regelung ergibt sich hier ein kleiner Nebenerwerb.
Bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass die Tätigkeit als Notarzt zu den Tätigkeiten gehört, die im Rahmen der Übungsleiterpauschale bis 3k € jährlich steuerfrei bleiben können.
Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern das als nebenberufliche Tätigkeit gesehen werden kann. Einerseits fahre ich werktags aus der Klinik heraus auf die Einsätze. Andererseits bin ich während der Einsätze eigenverantwortlich als Notarzt unterwegs und von der Alarmierung bis zu meiner Rückkehr keinen Weisungen durch Vorgesetzte unterworfen. Auch die Rechnungsstellung regle ich selber.
Eigentlich wollte ich mir dazu beim Finanzamt eine Auskunft einholen, die Mitarbeiterin wollte sich aber nicht wirklich in die Thematik eindenken und sagte mir kurz angebunden, ich soll das so erklären, wie ich meine, gegebenenfalls würde das halt gestrichen.
Jetzt bin ich ehrlich gesagt geneigt, die Einkünfte unter eben dieser Pauschale in meiner Steuererklärung anzugeben. Entweder ist das korrekt bzw rutscht so durch oder im Zweifelsfall muss ich die Einkünfte dann halt komplett versteuern und weiß für nächstes Jahr besser Bescheid
Was ich aber auf jeden Fall vermeiden will, ist dass es mir als eine Art Steuerhinterziehung oder so ausgelegt wird, wenn ich es so angebe..
Kennt jemand die gleiche Konstellation und kann dazu vielleicht Tipps geben?
Vielen Dank für eure Erfahrungen :)
Ich hätte eine Frage, zu der ich bisher keine Antwort finden konnte, vielleicht war ja jemand anderer auch in der Situation und weiß etwas dazu :)
Meine Klinik besetzt werktags tagsüber via Institutermächtigung das NEF. GKV Versicherte werden seitens der Klinik mit der KVB abgerechnet. Einsätze bei Privatversicherten darf der Notarzt selbst abrechnen. Durch diese Regelung ergibt sich hier ein kleiner Nebenerwerb.
Bei meinen Recherchen habe ich herausgefunden, dass die Tätigkeit als Notarzt zu den Tätigkeiten gehört, die im Rahmen der Übungsleiterpauschale bis 3k € jährlich steuerfrei bleiben können.
Nun stellt sich mir die Frage, inwiefern das als nebenberufliche Tätigkeit gesehen werden kann. Einerseits fahre ich werktags aus der Klinik heraus auf die Einsätze. Andererseits bin ich während der Einsätze eigenverantwortlich als Notarzt unterwegs und von der Alarmierung bis zu meiner Rückkehr keinen Weisungen durch Vorgesetzte unterworfen. Auch die Rechnungsstellung regle ich selber.
Eigentlich wollte ich mir dazu beim Finanzamt eine Auskunft einholen, die Mitarbeiterin wollte sich aber nicht wirklich in die Thematik eindenken und sagte mir kurz angebunden, ich soll das so erklären, wie ich meine, gegebenenfalls würde das halt gestrichen.
Jetzt bin ich ehrlich gesagt geneigt, die Einkünfte unter eben dieser Pauschale in meiner Steuererklärung anzugeben. Entweder ist das korrekt bzw rutscht so durch oder im Zweifelsfall muss ich die Einkünfte dann halt komplett versteuern und weiß für nächstes Jahr besser Bescheid
Was ich aber auf jeden Fall vermeiden will, ist dass es mir als eine Art Steuerhinterziehung oder so ausgelegt wird, wenn ich es so angebe..
Kennt jemand die gleiche Konstellation und kann dazu vielleicht Tipps geben?
Vielen Dank für eure Erfahrungen :)