Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigen fast am Ende der Probezeit
confused_medi
11.03.2022, 20:42
Hallo Ihr Lieben,
aus verschiedenen Gründen habe ich mich entschlossen, zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit (also nach 5,5 Monaten) meine aktuelle Stelle zu kündigen. Somit käme ich auf 5,5 Monate + 2 Wochen Vorlaufszeit = 6 Monate. Da ich eine Folgestelle (und Vertrag) habe, wäre das der späteste Zeitpunkt, der für meine Planung passen würde. NUn frage ich mich, ob mein jetziger Chef die Möglichkeit hätte, "mir einen auszuwischen", indem er mich z.B. ab dem Tag der Kündigung freistellt und mir somit lediglich die 5,5 Monate (statt 6) bescheinigt, sodass mir die Mindestzeit von 6 Monaten nicht anerkannt wird? Eig. geht sowas nicht und im Zweifelsfall müsste er sich vor der ÄK verantworten, denn da wäre eine offensichtlich bösartig motivierte Handlung, oder wie seht ihr das?
Entschuldigt die blöde Frage.
Ich kann komplett nachvollziehen, dass es dafür Gründe gibt. Und man muss die sicher auch nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum breittreten um eine Antwort auf die Frage zu bekommen - ich hoffe die anderen sehen das genau so.
Wenn du zwei Wochen vor Ablauf kündigst nehme ich an, dass die Arbeitszeit auf dem Papier ja dann eigentlich 6 Monate beträgt - und bei allem was bescheinigt wird muss die Zeitangabe ja korrekt sein. Insofern sehe ich keine Möglichkeit, das irgendwie anders zu bescheinigen - denn der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt den du gekündigt hast. Im Zweifel schreib am besten einfach das Austrittsdatum drauf und bitte in der Kündigung auch nochmal, dir dieses schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn es schriftlich bestätigt ist kann er an anderer Stelle nicht was anderes dokumentieren, und wird das entsprechend auch nicht machen - sonst würde er sich lächerlich machen, und ich kann mir nicht vorstellen dass es ihm das wert ist. Die meisten Menschen wollen möglichst problemfrei durchs Leben gehen und vor allem ein positives Selbstbild von sich haben. Die Interaktion mit anderen ist nur insofern relevant, als dass sie diesen Zielen dient. Auch wenn das kaum jemand bewusst so wahrnimmt (dies würde ja zu einer kognitiven Dissonanz führen indem es genanntes Selbstbild schädigen würde).
Falls du - eventuell auch irgendwann mal aus anderem Grund - rechtlich geschützt sein und Ansprechpartner haben willst: Der Marburger Bund stellt Anwälte für seine Mitglieder. Ich sage nicht, dass man da unbedingt dazugehen muss, aber jeder sollte sich mal überlegt haben ob die Mitgliedschaft für seine Situation vielleicht nicht doch passen könnte.
Endoplasmatisches Reticulum
11.03.2022, 22:09
In Zeiten, wo Arbeitgeber gerne mal Vertragsstrafen für vorfristliches Fernbleiben in die Arbeitverträge klatschen, würde ich mir wenig Sorgen machen, dass ein Krankenhaus dir einfach zwei Wochen bezahlte Arbeit schenkt. Das wären an die 3.000 € Kosten, die der Chef verpulvern würde, nur um dir eins auszuwischen. Für Anschaffungen in dieser Größenordnung müssen Chefs in manchen Häusern schon monatelang mit Anträgen und ROI-Überschlagsrechnungen in die Schlipsetage rennen.
@confused_medi: Die Sorge ist in vielerlei Hinsicht vollkommen unbegründet. Viel wichtiger ist, dass du einen Nachweis des fristgerechten Zugangs deiner Kündigung hast. Also die Kündigung persönlich in der Personalabteilung abgeben und auf einer Kopie den Eingang mit Datum & Stempel bestätigen lassen. Das viel höhere Risiko, als das man dich "bezahlt freistellt", dürfte sein, dass man dich nicht so kurzfristig gehen lassen will.
Das mit der Freistellung wird, wie ER schon erläutert hat, nicht passieren. Selbst wenn es passieren würde, hättest du ja einen Vertrag über 6 Monate, es wäre somit ohne weiteres möglich, der Ärztekammer das zu erläuten und eine Anerkennung von 6 Monaten (oder meinetwegen 5,5 Monaten, wenn sie bescheuert sind) zu erreichen. Es gibt da immer wieder Einzelfall-Entscheidungen. Ich kenne Erfahrungen aus verschiedenen Bundesländern, wo Leute in Unwissenheit der 6-Monats-Regelung nach 5 Monaten gegangen sind und ihnen die Zeit dann von der Ärztekammer trotzdem anerkannt wurde. Außerdem ist in der neuen Weiterbildungsordnung in den mir bekannten Bundesländern (ggf. bitte kontrollieren, ob es im eigenen Bundesland auch so ist) die 6-Monats-Regelung gekippt worden - es werden jetzt auch außerhalb der Allgemeinmedizin Weiterbildungs-Abschnitte von 3 Monaten anerkannt. Selbst wenn man seine Weiterbildung noch nach der alten WBO macht, dürfte diese Veränderung die Praxis auch bei den Weiterbildungen nach alter WBO im Rahmen von Einzelfall-Entscheidungen zusätzlich aufweichen.
P.S.: Urlaubsanspruch hast du doch wahrscheinlich sowieso auch noch?!
Hallo Ihr Lieben,
aus verschiedenen Gründen habe ich mich entschlossen, zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit (also nach 5,5 Monaten) meine aktuelle Stelle zu kündigen. Somit käme ich auf 5,5 Monate + 2 Wochen Vorlaufszeit = 6 Monate. Da ich eine Folgestelle (und Vertrag) habe, wäre das der späteste Zeitpunkt, der für meine Planung passen würde. NUn frage ich mich, ob mein jetziger Chef die Möglichkeit hätte, "mir einen auszuwischen", indem er mich z.B. ab dem Tag der Kündigung freistellt und mir somit lediglich die 5,5 Monate (statt 6) bescheinigt, sodass mir die Mindestzeit von 6 Monaten nicht anerkannt wird? Eig. geht sowas nicht und im Zweifelsfall müsste er sich vor der ÄK verantworten, denn da wäre eine offensichtlich bösartig motivierte Handlung, oder wie seht ihr das?
Entschuldigt die blöde Frage.
Ich würde das persönliche Gespräch mit dem Weiterbilder suchen und dann nicht alle Brücken einreißen à la "so schlecht ihre Abteilung", sondern persönliche Gründe (Partner neu in anderer Stadt, es muss sich um Angehörige gekümmert werden). Anstatt lange zu diskutieren wird er Verständnis haben.
Diese Zeiten sind wichtig, aber es ist auch wichtig, dass Inhalte bescheinigt werden. Ein persönlich beleidigter Weiterbilder vermischt sowas nahezu immer und bescheinigt dann kaum Inhalte.
Du kannst nachdem Gespräch sofort die Kündigung einreichen zum letzten Arbeitstag bei 6 Monaten Arbeitsdauer.
Was auch immer "Vorlaufzeit" sein soll. Es gilt das Datum im Arbeitsvertrag, sonst nix.
Besser wäre es sicherlich ein Jahr durchzuhalten, aber wenn's nicht anders geht/bei Berufsanfängern, ist das okay.
Nach neuer WBO werden oft ab 3 Monaten bereits anerkannt, so dass sich dieses nervige Problem eh lösen lässt. Einfach nachlesen nach welcher WBO bei welcher ÄK du Weiterbildung machst in welchem Fach.
Auch gerne bei der Abteilung Weiterbildung der ÄK anrufen. Die Sachbearbeiter/innen beantworten dir dort verbindlicher die Fragen als hier.
cartablanca
12.03.2022, 14:06
Wollte ich grad sagen. Je nachdem wo und als was du gearbeitet hast wird bereits alles ab 3 Monaten als Weiterbildungszeit anerkannt.
Du kannst buchstäblich am letzten Tag der Probezeit kündigen, so dass dein Arbeitsverhältnis nach mehr als sechs Monaten endet.
Die Probezeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem gekündigt werden muss, nicht auf die Dauer, die das Arbeitsverhältnis bei Probezeit-Kündigung am Ende maximal betragen darf.
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