PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation überprüfen?



Seiten : 1 2 [3]

nie
08.04.2022, 04:54
Da hast du wohl was falsch verstanden…

Genaugenommen liegt das Problem beim Imposter-Syndrom darin, dass man trotz Lob und Anerkennung für die eigenen Leistungen immernoch denkt, dass man dumm und unfähig ist. Und jeder Erfolg nur externalen Faktoren wie Glück oder Zufall zuzuschreiben ist.

So ziemlich das Gegenteil von „ich bin toll aber meine Vorgesetzten behandeln mich schlecht und deshalb fühle ich mich schlecht.“

Anne1970
08.04.2022, 07:00
Auf alle Fälle, im zurück zum Thema zu kommen, kann die Landesärztekammer (nicht die Bundesärztekammer: die ist der Verein der LÄK, aber Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Landesärztekammern) bei berechtigten Zweifeln informiert werden. Überprüft bzw. nach - ggf. nach Nachweis einer bestandenen Fach-Sprachprüfung und bei nicht Europäischen einer Tätigkeit mit Berufserlaubnis ( bis zu 2Jahre) dann Durchlaufen eines Examens, der Kenntnisprüfung (wird in der Regel im Auftrag des Landesprüfungsamts (die ist in Hessen beim RP Gießen) durch die LÄK abgehalten wird) erteilt wird die Approbation vom Landesprüfungsamt (so in Hessen geregelt- die überprüfende bzw. ausstellende Behörde ist in dem Bundesländern unterschiedlich). Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf das gesamte Studiums-Wissen mit Schwerpunkt Innere und Chirurgie.
In den letzten Jahren (glaube seit ca. 2015/16 ) sind die Überprüfungen hier strenger geworden als noch vor einigen Jahren üblich. Stimme natürlich damit überein, dass Approbation nicht immer mit übergroßer Intelligenz vergesellschaftet ist. Sollten ernsthaft Zweifel bestehen, ist das Problem mit dem Weggang aus der Klinik nicht gelöst.


Für die Sprachprüfung hab ich folgenden Link gefunden, jedes Bundesland hat da eigene Regeln und demonstriert die Heterogenität im gesamten Prozess :grins:
https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2019-02/Deutschkenntnisse_German-Requirements_Approbation.pdf