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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A55/B9 - CO-Vergiftung



pft11
06.04.2022, 15:51
Anscheinend haben die meisten B (Vermeidung Todesfälle) gekreuzt.
Das ist aber so absolut praxisfern und mE falsch - wenn CO in der Luft ist, wird die Gefahr nicht primär durch die Totenflecken einer Person festgestellt, sondern direkt über CO-Warner.
Zudem ist davor eine Obduktion erwähnt. Sollte dies erst dann zur Warnung an andere Personen (Sohn und Hausärztin) führen, wäre es schon zu spät. Deswegen würde ich zu C (Todesart) tendieren.

Nudelsalat20
06.04.2022, 16:01
Ich hatte auch C angekreuzt... Zumal sie alleine wohnt..

AnyaL
06.04.2022, 16:05
Das habe ich auch angekreuzt aus genau den Gründen. Denke auch das stimmt so

Unregistriert
06.04.2022, 16:07
Ich hatte auch C, zumal in der Frage auch von "großer medizinischer Bedeutung" die Rede ist... das klingt für mich eher nach Klassifizierung der Todesart

clyde_frog
06.04.2022, 16:08
Es geht ja darum die Todesart richtig einzuordnen um ggfs die Polizei/Staatsanwaltschaft einzuschalten

Jul4ik
06.04.2022, 16:19
es wird ja nach "medizinischer Bedeutung" gefragt... deshalb denke ich auch, dass C hier richtig ist.

Unregistriert
06.04.2022, 16:29
Allerdings ist an sich das verhindern von Schäden das höchste Gebot und wie bereits erwähnt ist CO flüchtig, also kann man durchaus einen negativen CO Nachweis in der Luft haben, der beispielsweise durch eine Schadhafte Heizung die nicht permanent läuft entstanden ist. Hier könnte man durch den Nachweis schaden abwenden.

Unregistriert
06.04.2022, 16:29
Kann man auch anders sehen...

Die Gasheizung gibts ja noch. Wenn jetzt die Kinder dort einziehen sollten usw. sollte man wissen, dass die nicht mehr richtig funktioniert.

Was ist der wichtigste Grund den Nachweis zu erbringen?
Da ist die Vermeidung weiterer Todesopfer erstmal wichtiger, als dass es letztlich im Bericht steht.

Ok man hätte damit die Todesursache bzw. in dem Fall gehts ja um die nicht natürliche Todesart.

Dennoch ist der wichtigste Grund gefragt.

Im Prinzip ist es sicherlich auch versicherungsrechtlich relevant und in irgendeiner Statistik zu alten Gasheizungen wird's auch auftauchen.

Was ich sagen will: IMPP hat mal wieder scheiße formuliert!

pathaas
06.04.2022, 16:30
ist halt die frage was man als relevanter erachtet. steht so bei amboss: "Bei Verdacht auf eine CO-Intoxikation ist der Eigenschutz der Retter bzw. Auffindenden sehr streng zu beachten – tote Retter sind nutzlos!" in dem sinne könnte man auch annehmen: personenschutz > klärung der todesursache

pft11
06.04.2022, 16:33
ist halt die frage was man als relevanter erachtet. steht so bei amboss: "Bei Verdacht auf eine CO-Intoxikation ist der Eigenschutz der Retter bzw. Auffindenden sehr streng zu beachten – tote Retter sind nutzlos!" in dem sinne könnte man auch annehmen: personenschutz > klärung der todesursache

Das macht man aber nicht über die Obduktion oder die Totenflecken. Weiß jetzt nicht, für welche Antwort du argumentierst, aber so, wie es in dem Fall (und Antwort B) steht, macht man es genauso wie du es beschreibst, dass man erst die Todesursache klärt und dann erst an den Eigenschutz denkt.

Ich sage nicht, dass CO keine Gefährdung für ist und das die Dame nicht daran gestorben ist - aber ich brauche keine Obduktion, um andere zu warnen.

Ianthe
06.04.2022, 16:50
Während der Obduktion würdest du im Zweifel dann doch aber das CO-Hb im Herzblut nachweisen, oder? und damit dann den beweis haben dass es da eine abzuwendende gefahr in der wohnung gibt

pft11
06.04.2022, 17:20
Wie gesagt, da würde in der Praxis niemand bis auf das Obduktionsergebnis warten. Alleine das da Sohn und Hausärztin reingegangen sind, ist schon seeehr fragwürdig. Und dann kreuzt die Hausärztin ungeklärt/nicht natürlich an, Polizei kommt, sagt, "ja CO, sehr schön, wir warten auf die Obduktion" und geht dann wieder? Und dann erst kommt man auf die Idee, denn Rest zu warnen?

Unregistriert
06.04.2022, 17:50
C klingt für mich logisch

Wenn die Ärztin schon vor Ort den Verdacht auf eine Kohlenmonoxid-Vergiftung hat, wird sie hoffentlich auf die Idee gekommen zu sein, zu Lüften und sich außer Gefahr zu bringen. Die Obduktion trägt definitiv zur Klärung der Todesursache bei und leistet den entscheidenden Hinweis, dass eine unnatürliche Todesursache vorliegt, bei der die Polizei ermitteln muss. In der dritten Frage zu dem Fall ist auch explizit vom *Nachweis* der CO-Vergiftung die Rede, die meines Erachtens nach nur im Anschluss an die Obduktion vorgelegen haben konnte.

KetaminKyle
06.04.2022, 18:44
Ich habe "Vermeidung von Todesfällen" gekreuzt, weil das für mich immer die Hauptintention hinter jeglicher Klärung/Nachforschung bei Tod/Unfall/Verbrechen etc. ist. Bei V.a. Mord ist denke ich auch der wichtigste Gedanke der Schutz der Allgemeinheit. Wenn diese Heizung weiterhin CO ausstößt kann das auch für Nachbarn/neue Mieter etc. gefährlich werden -> Schutz der noch Lebenden

pft11
06.04.2022, 19:12
Ich habe "Vermeidung von Todesfällen" gekreuzt, weil das für mich immer die Hauptintention hinter jeglicher Klärung/Nachforschung bei Tod/Unfall/Verbrechen etc. ist. Bei V.a. Mord ist denke ich auch der wichtigste Gedanke der Schutz der Allgemeinheit. Wenn diese Heizung weiterhin CO ausstößt kann das auch für Nachbarn/neue Mieter etc. gefährlich werden -> Schutz der noch Lebenden

Naja, ein Mörder wird weggesperrt, weil er gemordet hat, nicht weil er wieder morden wird. Aber das gehört hier nicht her.

Es geht mir primär darum, dass alleine der Verdacht und nicht erst der Nachweis einer CO-Vergiftung Schutzmaßnahmen hervorbringen sollte.

*Zora*
07.04.2022, 23:58
Hier das Doc für die Fragensammlung zum Anfechten:
https://docs.google.com/document/d/1V1jTiOkS_kcUNW7YfKb9mDILY-f3ARiGCu68tR_3Ukg/edit

JulchenC
11.04.2022, 17:50
War C die versichungsmedizinischen Gründe? Wenn ja, hab ich das auch