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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A24 / B52 - Unfallversicherung



m?ggi
07.04.2022, 15:20
Die Frage war: wem meldet man das Vorliegen der Berufskrankheit.
Richtig sein wird wahrscheinlich C (der gesetzlichen Unfallversicherung).
Aber ich habe zb gedacht, dass es super ungenau ist, ob das die gesetzliche Unfallversicherung der Patientin gemeint ist oder die des Arbeitgebers und habe es extra deswegen nicht ausgewählt.
Somit die Frage, kann man das als zu ungenau anfechten?
Beste. Grüße

Thorben89
07.04.2022, 21:00
Die Frage war: wem meldet man das Vorliegen der Berufskrankheit.
Richtig sein wird wahrscheinlich C (der gesetzlichen Unfallversicherung).
Aber ich habe zb gedacht, dass es super ungenau ist, ob das die gesetzliche Unfallversicherung der Patientin gemeint ist oder die des Arbeitgebers und habe es extra deswegen nicht ausgewählt.
Somit die Frage, kann man das als zu ungenau anfechten?
Beste. Grüße



Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung des Arbeitgebers für seine Angestellten. Ein Arbeitnehmer hat somit keine 'eigene' gesetzl. Unfallversicherung.

*Zora*
07.04.2022, 23:43
Falls die Frage sich zum Anfechten eignet, ist hier das Sammeldokument :)
https://docs.google.com/document/d/1V1jTiOkS_kcUNW7YfKb9mDILY-f3ARiGCu68tR_3Ukg/edit