Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - A27 / B55 - Hygiene
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07.04.2022, 16:59
Das Tragen von Ringen Schmuckstücken etc. ist sowieso schon verboten, was sollte also das selbe Verbot an der Lage verbessern? Meiner Meinung nach logisch unsinnige Antwort
MaximilianFaass
08.04.2022, 11:18
Ich weiss fast jeder hat das Trageverbot angekreuzt, aber ganz objektiv betrachtet erhöht ein Verbot wirklich die Compliance der Mitarbeiter? Nicht viel eher die DesiSpender im Eingangsbereich. Die Frage lautete nämlich was würde die Compliance der Mitarbeiter fördern. ( mal ganz unabhängig davon dass das Trageverbot von Schmuck in der TRBA 250 bereits allgemein geregelt ist und eine einzelne Klinik da kein extra Verbot aussprechen muss)
Ich finde das lässt nur Antwort B (Desispender im Eingangsbereich) als richtig übrig
Naja die genaue Fragestellung hieß ja
"Welche der folgenden Maßnahmen ist geeignet, die Händehygiene der Mitarbeitenden zu verbessern?"
Da würde ja A wirklich die Händehygiene der Mitarbeitenden verbessern, wenn das noch nicht verboten wäre. Desinfektionsspender im Eingangsbereich sind ja auch eher für Besucher, wie oft geht man denn als Mitarbeitender durch den Eingangsbereich des Krankenhauses?
Ich weiss fast jeder hat das Trageverbot angekreuzt, aber ganz objektiv betrachtet erhöht ein Verbot wirklich die Compliance der Mitarbeiter? Nicht viel eher die DesiSpender im Eingangsbereich. Die Frage lautete nämlich was würde die Compliance der Mitarbeiter fördern. ( mal ganz unabhängig davon dass das Trageverbot von Schmuck in der TRBA 250 bereits allgemein geregelt ist und eine einzelne Klinik da kein extra Verbot aussprechen muss)
Ich finde das lässt nur Antwort B (Desispender im Eingangsbereich) als richtig übrig
Nein, es geht nicht um Compliance. Gemeiner Weise steht im Falltext was über Mitarbeiter Compliance, aber in der eigentlichen Frage steht ganz klar nur „Verbesserung der Händehygiene“. Dazu kommt was @AnyaL sagt…
MaximilianFaass
08.04.2022, 16:06
Naja die genaue Fragestellung hieß ja
"Welche der folgenden Maßnahmen ist geeignet, die Händehygiene der Mitarbeitenden zu verbessern?"
Da würde ja A wirklich die Händehygiene der Mitarbeitenden verbessern, wenn das noch nicht verboten wäre. Desinfektionsspender im Eingangsbereich sind ja auch eher für Besucher, wie oft geht man denn als Mitarbeitender durch den Eingangsbereich des Krankenhauses?
Selbst dann greift ja noch ersteres das es nach TRBA 250 bereits verboten ist und die Antwort damit formal unsinnig wird. Falls tatsächlich das die erwartete Lösung sein sollte ist das begründet anfechtbar
Nein, das ist doch nicht unsinnig.
Da wird doch nicht machender Zukunft gefragt sondern einfach nach einem Fakt.
Das war eine Frage zum Punkte schenken.
Das einzige was nachweislich die Hygiene der Mitarbeiter verbessert (verbessert hat) ist das Verbot.
Die Farbe soll auf Fluoreszenz abzielen bei Händehygienetagen mit Schwarzlicht.
Und die Desinfektionspender an jedem Bett oder an jeder Zimmertür wären total richtig! Was bringt es wenn Mitarbeiter sich am Eingangsbereich die Hände desinfizieren aber in der Umkleide vorm Dienst noch mal aufs Klo gehen?
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