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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - A83/ B105 - Pest



Unregistriert
07.04.2022, 17:12
Als richtig zur Pest Frage wird zur Zeit die Antwort mit der Isolation während der Inkubationszeit gewertet, allerdings ist die Inkubationszeit ja nicht zwingend gleich lange wie die Kontagiösität, bei Pest im Allgemeinen 1-2 Tage Inkubationszeit (bis BeulenPest 6 Tage), die Infektiösität kann bis zu 7 Tagen betragen, was bringt also die Isolierung nur während der Inkubationszeit? Falls das die gesuchte Antwort gewesen sein soll, sollte die Frage gestrichen werden, falls nicht was wäre sonst plausibel als Antwort?

fuy41
07.04.2022, 18:45
Also ich würde sagen, dass das richtig ist, weil wenn die Leute nach der Inkubationszeit nicht infiziert sind, müssen sie auch nicht mehr isoliert sein. Oder im Umkehrschluss, solange man nicht weiß, ob sie sich angesteckt haben muss man sie auf jeden Fall isolieren. Erkranken sie, dann bleiben sie isoliert.

MaximilianFaass
07.04.2022, 19:05
valid point allerdings gibt es bei der Lungenpest keinen einzigen dokumentierten Fall von kontagiösität bei symptomlosen Patienten, was defacto bedeutet währen der Inkubationszeit ist man nicht kontagiös

MaximilianFaass
07.04.2022, 19:10
ausserdem stand wortwörtlich in der Antwort "müssen" während der Inkubationszeit isoliert werden. da sich wie oben erläutert, absolut kein nutzen daraus ziehen lässt finde ich diese aussage sehr fragwürdig. im Endeffekt geht es auch nicht darum ob es im Grundsatz mit eventuellem anfügen von Quarantäne bei Infektionsausbruch in der praxis vielleicht schon sinnig ist oder nicht sondern ob man dem impp das ankreiden kann

MaximilianFaass
07.04.2022, 19:14
vllt denke ich aber auch einfach zu kompliziert und kleinlich bei solchen fragen. bin wohl impp geschädigt durch die vielen BS Altfragen

fuy41
07.04.2022, 19:17
ausserdem stand wortwörtlich in der Antwort "müssen" während der Inkubationszeit isoliert werden. da sich wie oben erläutert, absolut kein nutzen daraus ziehen lässt finde ich diese aussage sehr fragwürdig. im Endeffekt geht es auch nicht darum ob es im Grundsatz mit eventuellem anfügen von Quarantäne bei Infektionsausbruch in der praxis vielleicht schon sinnig ist oder nicht sondern ob man dem impp das ankreiden kann

versuchen kann man ja erstmal alles, ich wüsste jetzt auch nicht zu beantworten, ob die Argumentation stand hält ;)

Groanin
07.04.2022, 20:42
Das RKI empfiehlt in seinem handlichem Ratgeber zur Pest leider deutlich eine Isolierung während der Inkubationszeit bei V.a. Lungenpest:
"Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen [...]
2. Maßnahmen bei Einzelerkrankungen
Die Lungenpest erfordert eine strikte Isolierung der Erkrankten, die möglichst in spezialisierten Behandlungszentren mit einem hohen hygienischen Sicherheitsstandard erfolgt.

Bereits bei Verdacht auf Pest, der sich aus Symptomatik und Expositions*risiko während der Inkubationszeit ergibt, müssen konsequent Schutzmaß*nahmen angewendet werden: Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz mittels FFP3-Maske und Fußschutz. Die genaue Zusammensetzung der Schutzkleidung kann dem ABAS-Beschluss 610 entnommen werden. Aufgrund der hohen Letalität und Kontagiosität der Erkrankung wird empfohlen, bereits den begründeten Verdachtsfall auf Lungenpest in eine Sonderisolierstation zu verlegen."

Aussage ist hier allerdings "empfohlen" und nicht "müssen". Dennoch ist diese Antwort "am ehesten richtig".
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Pest.html

*Zora*
08.04.2022, 00:23
Es gibt ein Dokument zum Sammeln der Anfechtbaren Fragen :
https://docs.google.com/document/d/1...68tR_3Ukg/edit

DieterHacking
08.04.2022, 11:41
Auch anfechtbar:
Was definiert das IMPP hier als "Kontakt"? Intensiver, längerer ggf. auch intimer Kontakt in Person? Oder Kontakt auf einer Isolierstation mit entsprechender Schutzausrüstung? Oder telefonischer Kontakt?

Ohne Definition des Kontakts lässt sich keine Indikation für eine eventuelle Isolation stellen...

marlef
08.04.2022, 13:08
Das RKI empfiehlt in seinem handlichem Ratgeber zur Pest leider deutlich eine Isolierung während der Inkubationszeit bei V.a. Lungenpest:
"Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen [...]
2. Maßnahmen bei Einzelerkrankungen
Die Lungenpest erfordert eine strikte Isolierung der Erkrankten, die möglichst in spezialisierten Behandlungszentren mit einem hohen hygienischen Sicherheitsstandard erfolgt.

Bereits bei Verdacht auf Pest, der sich aus Symptomatik und Expositions*risiko während der Inkubationszeit ergibt, müssen konsequent Schutzmaß*nahmen angewendet werden: Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz mittels FFP3-Maske und Fußschutz. Die genaue Zusammensetzung der Schutzkleidung kann dem ABAS-Beschluss 610 entnommen werden. Aufgrund der hohen Letalität und Kontagiosität der Erkrankung wird empfohlen, bereits den begründeten Verdachtsfall auf Lungenpest in eine Sonderisolierstation zu verlegen."

Aussage ist hier allerdings "empfohlen" und nicht "müssen". Dennoch ist diese Antwort "am ehesten richtig".
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Pest.html

Aber da ist doch explizit die rede von Verdacht auf. In der Frage geht es rein um Kontaktpersonen. Hier fehlt dann der Punkt Symptomatik und es ergibt sich kein Verdacht auf Pest und damit auch keine Isolation.

Sorry, dass ich jetzt Wikipedia zitiere, aber da steht folgendes: Das französisch-madagassische Forschungsteam um Suzanne Chanteau vom Institut Pasteur de Madagascar (IPM) hat sowohl für die Lungen- als auch die Beulenpest 2003 einen Schnelltest entwickelt, mit dem sich Antikörper schon innerhalb von 15 Minuten nachweisen lassen. Hier der Artikel im Lancet damals dazu: https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0140673603122702?via%3Dihub

Das ist serologische Diasgnostik. Besteht nur noch die Frage inwiefern das im akuten Fall genutzt wird.

MaximilianFaass
08.04.2022, 17:22
Auch anfechtbar:
Was definiert das IMPP hier als "Kontakt"? Intensiver, längerer ggf. auch intimer Kontakt in Person? Oder Kontakt auf einer Isolierstation mit entsprechender Schutzausrüstung? Oder telefonischer Kontakt?

Ohne Definition des Kontakts lässt sich keine Indikation für eine eventuelle Isolation stellen...

Das natürlich zusätzlich nach telefonischem Kontakt mit einem Pest Erkrankten gehe ich sicher auch nicht in Quarantäne😂. Da muss das impp das schon genauer formulieren. An anderen Stellen sind solche Details dann nämlich wiederum Lösungsentscheidend, da bekommen Sie dann halt die Quittung für Ihre Fragenpolitik!