Minnimuff
09.04.2022, 18:10
Mir ist aufgefallen, dass die im Fall A 106 / B 87 beschriebenen Symptome sehr gut sowohl zum Dysarthria-clumsy hand-Syndrom als auch ALS passen würden. Insbesondere, da alles streng einseitig beschrieben wird und auch nur die Symptome genannt werden, die bei dem Dysarthria-clumsy hand-Syndrom wohl vorkommen.
Ich selbst hatte ALS (D), wie die meisten, als die wahrscheinlichere Diagnose ausgewählt. Schließlich passen auch alle Symptome zu den Initialsymptomen, die auf Amboss beschrieben werden, auch wenn weitere Symptome prinzipiell möglich wären. Allerdings frage ich mich, ob das IMPP evtl. tatsächlich dieses seltene Syndrom hören wollte. Kennt sich irgendjemand genauer mit dem Dysarthria-clumsy hand-Syndrom aus? Leider konnte ich keine guten Quellen finden, durch die die Abgrenzung zum ALS als Differentialdiagnose deutlich wird. Nicht, dass ich etwas offensichtliches übersehen habe... z.B. dass immer eine eindeutige Schlaganfallsymptomatik/Nachweis vor dem Dysarthria-clumsy hand-Syndrom bestehen muss, sodass man es nicht als Differentialdiagnose zum ALS sehen kann.
Also wenn man es gut begründen könnte, dass beide Erkrankungen hier infrage kommen, würde ich es sinnvoll finden dies auch anzufechten, falls am Ende doch B als richtig erachtet wird...
Ich selbst hatte ALS (D), wie die meisten, als die wahrscheinlichere Diagnose ausgewählt. Schließlich passen auch alle Symptome zu den Initialsymptomen, die auf Amboss beschrieben werden, auch wenn weitere Symptome prinzipiell möglich wären. Allerdings frage ich mich, ob das IMPP evtl. tatsächlich dieses seltene Syndrom hören wollte. Kennt sich irgendjemand genauer mit dem Dysarthria-clumsy hand-Syndrom aus? Leider konnte ich keine guten Quellen finden, durch die die Abgrenzung zum ALS als Differentialdiagnose deutlich wird. Nicht, dass ich etwas offensichtliches übersehen habe... z.B. dass immer eine eindeutige Schlaganfallsymptomatik/Nachweis vor dem Dysarthria-clumsy hand-Syndrom bestehen muss, sodass man es nicht als Differentialdiagnose zum ALS sehen kann.
Also wenn man es gut begründen könnte, dass beide Erkrankungen hier infrage kommen, würde ich es sinnvoll finden dies auch anzufechten, falls am Ende doch B als richtig erachtet wird...