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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage-wann-wo



Franziska
23.09.2001, 22:54
Hallo!

Muss man gleich klagen oder gibt es ein Vorverfahren?
Und muss man eine bestimmte Frist einhalten?

23.09.2001, 23:45
Kommt ganz darauf an, ob du durchgefallen bist oder nicht. Wenn du durchgefallen bist: Widerspruchsfrist 1 Monat (steht auch in deiner Rechtsbehelfsbelehrung). Wenn du bestanden hast und eine bessere Note willst: 1 Jahr (weil du dann keine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen hast).
Ciao Wäller

xxxxmr
21.11.2001, 14:30
Hi ! Wenn Deine Daten noch stimmen, biste doch (erst) vor dem Examen. Wieso willste denn dann schon wissen, wer wann gegen wen zu klagen hat ???
Wenn Du Deinen Prof wegen sexueller Nötigung anzeigen willst, dann magst Du ja berechtigte Gründe nach der Frage haben, aber so ???? MAch doch erstma das Examen !
Gruß jens :-((

Franziska
21.11.2001, 17:15
HALLO XXX!

Vielen Dank für den ultimativen Tipp. Was kann ich denn dafür, dass die Semesterzahl nicht weitergezählt wird. Ich befinde mich postexamentös, und da muss eine 11 stehen.

Alles klar???

Ciao Franziska

22.11.2001, 10:05
Hallo,

Du kannst Deine Semesterzahl unter "Mein Forum" selber korrigieren, also hochstellen.

Ich werde denen von Medi-Learn nochmal schreiben, vielleicht kann man das ja auch automatisieren lassen.

Uwe