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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung Assistenzarztzeit Schweiz



Visch
30.04.2022, 21:46
Hallo,

hat jemand Erfahrung damit, wie gut die Anerkennung in Deutschland von 1-2 Jahren Weiterbildungszeit in der Schweiz klappt? Auf was sollte man achten?

Liebe Grüße!

Panarteriitis nodosa
01.06.2022, 11:36
Push! Würde mich auch interessieren

Bandwurm
05.06.2022, 23:33
Problem waren die Schweizer Zeugnisse. Ich habe mir bei meinem letzten Chef in D ein "Komplettzeugnis" ausstellen lassen mit dem notwendigen Katalog. Wenn im Schweizer Zeugnis für mein Fachgebiet steht "Hat Psychotherapie unter regelmäßiger Supervision gemacht", die LÄK will aber Supervision nach jeder 4. Stunde haben, kommt man schon ins Schwitzen, wenn es so nicht drinsteht. Die LÄK hat damals auch nicht meine Nachweise interessiert, sondern dass ein Weiterbildungsbefugter mir das Bescheinigt, was in den Nachweisen drinsteht.

Visch
06.06.2022, 13:17
Vielen lieben Dank für die Antwort...
wie lange warst du in der Schweiz? und wieso konnte dir die Klinik das nicht unterschreiben?
vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung :-dance

Bandwurm
08.06.2022, 20:32
Ich war 2 Jahre lang in der Schweiz und mein damaliger Chef hat es abgelehnt ein deutsches Weiterbildungszeugnis für mich zu schreiben. Ich denke wenn du hier ein ausgefülltes Schweizer Zeugnis möchtest, könnte es genauso schwierig werden. Vieles war zum Glück ähnlich, aber halt nicht alles.
So weit ich weiß wird schon an Europäischen Weiterbildungszeugnissen gearbeitet, wird aber bestimmt auch beim besten Willen noch ein paar Jahre dauern.

Cinnafly
09.06.2022, 21:24
Kommt das nicht ganz auf die zugehörige Landesärztekammer an? Gibt doch auch einige, die die gesamte WB in der Schweiz machen und die Prüfung dann in D? Würde mich nur interessieren, welche Bundesländer das (außer BaWü) sind. Werde aus den jeweiligen Internetseiten nicht schlau...

Zweizinker
10.06.2022, 12:03
Gibt es da eigentlich auch Schwierigkeiten wenn man nur ein fachfremdes Jahr in der Schweiz gemacht hat, das man sich aber grundsätzlich anrechnen lassen kann? Also z.B. wenn man 1 Jahr Chirurgie in der Schweiz gemacht hat und dann den Derma FA in Deutschland machen möchte?