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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenbefragung über Mitarbeiter?



Markian
06.05.2022, 18:53
Bei uns werden momentan Briefe an ehemals stationäre Patienten rausgeschickt um die Zufriedenheit zu erfragen. Darunter Freundlichkeit der Pflege etc. Unter dem Punkt Ärzte wird aufgefordert den Arzt zu nennen, der einen auf Station betreut hat und beantworten wie zufrieden man z.B. mit der Beantwortung der eigenen Fragen war.

Mal davon abgesehen, dass mir das eigentlich scheiß egal ist was ein Patient von mir denkt, halte ich so eine Fragestellung vom Arbeitsgeber als ziemlich schlechten Stil. Weiß jemand ob sowas legal ist?

RussianAngel
06.05.2022, 19:19
Dir ist generell scheisegal, was Deine Pat. von Dir denken? OMG :D
Naja, es geht einfach mehr und mehr in Richtung Dienstleistung-Vergütung...

Markian
06.05.2022, 19:22
Natürlich ist es mir scheiß egal. Mich interessiert am Ende ob ich den Patienten richtig behandelt habe und nicht ob ich ihm genug den Hintern gepudert habe.

davo
06.05.2022, 19:29
Die meisten Patienten wollen halt beides - und das ist ja auch völlig normal, völlig menschlich.

Ist ja im Restaurant, beim Mechaniker, beim Anwalt, beim Architekten, beim Friseur nicht anders.

Und für die Therapiecompliance ist es beispielsweise sogar essentiell, dass sich der Patient vom Arzt verstanden und gehört fühlt.

Markian
06.05.2022, 19:56
Die meisten Patienten wollen halt beides - und das ist ja auch völlig normal, völlig menschlich.

Ist ja im Restaurant, beim Mechaniker, beim Anwalt, beim Architekten, beim Friseur nicht anders.

Und für die Therapiecompliance ist es beispielsweise sogar essentiell, dass sich der Patient vom Arzt verstanden und gehört fühlt.

Das driftet ab und war nicht die Ausgangsfrage. Ich bin immer nett zu den Patienten, mir ist es aber egal, ob das jemand nicht so empfindet. Das ist ein Unterschied.

][truba][
06.05.2022, 20:05
Bin da bei Markian. Bin auch immer sehr nett zu den Patienten und glaube auch, dass die meisten mich positiv bewerten würden. Aber selbst wenn nicht, wäre mir das egal solange ich meine Arbeit richtig gemacht habe. Es gab auch den ein oder anderen, der mich nicht nett fand.

Die Ausgangsfrage ist interessant. Auch da wäre mir das Ergebnis prinzipiell egal aber kann der Arbeitgeber das gezielt nachfragen?

Endoplasmatisches Reticulum
06.05.2022, 20:08
Patienten bezahlen mich nicht für Dienstleistungen und ich bin als Stationsarzt im Wesentlichen Erfüllungsäffchen höherer Instanzen.

Patienten können ja in Freitextfeldern Ärzte besonders lobend oder kritisierend benennen, wenn sie das Bedürfnis haben. Aber zum Festlegen auf einen Namen explizit via speziellem Formularfeld auffordern, und das auch noch postalisch hinterher geschickt? Empfinde ich als miserablen Stil.

Cingulum123
06.05.2022, 20:27
Schlechter Stil und was ist denn da groß zu erwarten? Wer hat und nimmt sich Zeit für sowas? Am ehesten die, die dann noch Frust ablassen wollen. Den älteren Herrschaften könnte auch der Aufwand mit Rückversand schon zu anstrengend sein.

Markian
06.05.2022, 20:29
Ich finde es halt einfach maximal anmaßend von unserer "Qualitätssicherung". Medizin ist in meinen Augen 1. Teamarbeit und 2. Lassen wir uns von den BWLern in der Teppichetage schon genug auf der Nase rumtanzen. Das ärgert mich einfach.

Markian
06.05.2022, 20:30
Schlechter Stil und was ist denn da groß zu erwarten? Wer hat und nimmt sich Zeit für sowas? Am ehesten die, die dann noch Frust ablassen wollen. Den älteren Herrschaften könnte auch der Aufwand mit Rückversand schon zu anstrengend sein.

Die alten Herren bekommen einen QR-Code per Post. Damit kommen sie zur Onlineumfrage. Eigentlich ein Witz.

Autolyse
06.05.2022, 21:08
Finde doch mal raus, ob das mitbestimmt wurde.

Da explizit Namen benannt werden sollen ist das ein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2007 - PL 15 S 5/06 (https://openjur.de/u/607894.html)). Es gilt nämlich:
Das schließt es allerdings nicht aus, dass die befragten Patienten den Fragebogen zum Anlass nehmen können, sich über einzelne Beschäftigte zu beschweren oder sie lobend zu erwähnen. Darauf sind die gestellten Fragen aber nicht gezielt ausgerichtet, was für die Annahme einer - kontinuierlichen Überwachung, wie vorstehend ausgeführt, erforderlich wäre.

Das Bundesarbeitsgericht (https://www.bag-urteil.com/11-12-2018-1-abr-13-17/) hat bereits entschieden, dass eine fehlende Anonymisierung in einer Mitarbeiterbefragung die Mitbestimmung auslöst, wenn die Fragen geeignet sind individuell-einschätzende Angaben über einen identifizierbaren Mitarbeiter zu erhalten (in der Sache wurde der Antrag zurückgewiesen, weil das Computersystem mitbestimmt eingeführt worden war).
Entsprechend können – sofern die festgelegte Auswertungsgrenze von 7 Teilnehmern nicht unterschritten wird – Ergebnisberichte ua. für „Organisationseinheiten“ erstellt werden (7.2 Unterabs. 2 Satz 4 des Informationsdokuments). Haben diese nur einen direkten Vorgesetzten, ist dieser ohne weiteres als Person bestimmbar. Er ist nicht – wie die Teilnehmer der Befragung – strikt anonymisiert. Dementsprechend hat der Konzernbetriebsrat bereits in der Antragsschrift – insoweit von der Arbeitgeberin nicht substantiiert bestritten – darauf verwiesen, dass die Mitarbeiterbefragung die Möglichkeit eröffnet, individuelle Angaben über bestimmte, als „direkte Vorgesetzte“ bezeichnete Arbeitnehmer zu erlangen.

Kurzum: Das hat ordentlich Potential um der Geschäftsführung einen vor die Hörner zu geben.

Corinna
07.05.2022, 16:14
wieviele patienten können den namen ihres stationsarztes nennen?? aber die fragestellung finde ich auch nicht ok.

Kackbratze
07.05.2022, 16:42
Solche Umfragen können erstellt werden, wenn sie vorher durch den Betriebsrat/MAV abgesegnet wurden.
Wenn das nicht passiert ist, hat das QM ein Problem, ansonsten gibt es nichts zu beanstanden.

Dieser Umfragezettel kann ja auch beinhalten, dass nur abgefragt werden soll, ob sich der Patient überhaupt an einen Arztnamen erinnert, ohne dass Info 1 (wer war ihr Arzt?) mit Info 2 (wie war ihre Behandlung?) verknüpft werden darf oder wird.

Eine Anfrage beim Betriebsrat/MAV bewirkt meist Wunder. Entweder findet man raus, was das Ziel einer solchen Umfrage genau ist, oder man bringt die Arbeitnehmervertretung auf die Barrikaden, weil etwas ohne deren Wissen passiert ist, was nicht passieren darf.