Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung - Zeugnis WB
Hallo zusammen,
wenn ich während der Probezeit o. zum Probezeitende kündige.
Kriege ich dann trotzdem ein Zeugnis? Und ist dass dann nur ein "Zeugnis" mit "Bewertung" meiner Leistungen als Arbeitnehmer (wie in der Wirtschaft) oder einfach eine Bestätigung für den Weiterbildungskatalog?
Soweit ich verstehe kann ich folgendes mir für einen anderen FA anrechnen lassen:
Nach 3 Monaten -> WB für Allgemein (anrechenbar)
Nach 6 Monaten -> WB für alles andere (anrechenbar)
Oder verstehe ich das irgendwie ganz falsch...
Nulllinie
14.05.2022, 10:47
Am Ende des Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein Weiterbildungszeugnis zu. Zudem kannst du dir ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen.
Was angerechnet wird hängt von der WBO der jeweiligen Ärztekammer und des Fachs ab.
Und natürlich Logbuch nicht zu vergessen.
Feuerblick
14.05.2022, 11:06
Durchgeführte Interventionen etc. im Logbuch eintragen lassen. Die gelten auf jeden Fall.
Ansonsten… siehe Nulllinie.
Und wenn ich das Fach wechsel, brauche ich dann das Logbuch?
Zb. bei vielen Fächern kann man 1j fachfremd anrechnen lassen. (kann ich dann auch 6m anrechnen lassen)
Wann "wird" normalerweiße das Logbuch ausgefühlt?
Danke Gruß!
@Nulllinie
Dh. egal wie lange das Arbeitsverähltniss andauert
Nulllinie
14.05.2022, 12:28
Ich würde mir immer das Logbuch abzeichnen und ein WB-Zeugnis geben lassen. Was dokumentiert ist, ist dokumentiert. Und eine WBO kann sich immer mal ändern.
Was die anrechenbaren Abschnitte angeht verweise ich weiterhin auf die WBO der zuständigen Landesärztekammer. In Ba-Wü geht aktuell alles ab 3 Monaten. Aber wie gesagt eine WBO kann sich im Verlauf der Zeit ändern bzw. ergänzt werden.
Also kriegt man das Logbuch am Ende der Tätigkeit ausgefüllt, mittendrin, oder wann? Was ist so das "typische" Vorgehen?
Kann ich das Ausfühlen vom Logbuchs zb. nach 3Monaten verlangen?
Feuerblick
14.05.2022, 12:35
Natürlich kannst du das, wenn du gekündigt hast.
Plan ist eigentlich mindestens 1x pro Jahr. In der Regel wirds seltener ausgefüllt. Es gibt keine Regeln, wann und wie oft. Wichtig ist, dass du am Ende alle Unterschriften und Zahlen beisammen hast.
Nulllinie
14.05.2022, 12:36
Erstens ist die Frage, ob Papierlogbuch oder E-Logbuch. Siehe zuständige Landesärztekammer.
In manchen Abteilungen macht man es nach den Rotationen, in anderen 1x/Jahr, in wieder anderen erst am Ende. Sprich einfach mal mit Kollegen. Anspruch auf WB-Gespräch hat man aber 1x/Jahr.
Wenn du demnächst eh vor hast zu kündigen, könnt ihr es ja kurz vor deinem Ausscheiden aus der Klinik ausfüllen.
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