Mr.Medi
01.06.2022, 15:17
Hallo 😊
laut dem Merkblatt des LPA BW (siehe Anhang) kann man frei entscheiden wo man die vierte Famulatur machen möchte. Nun würde mich interessieren, ob ich
1. eine der Famulaturen in einer niedergelassenen Facharztpraxis (Rheumatologie) absolvieren kann § 7 Abs. 3 Ziffer 1 und
2. ob ich dort auch direkt 2 Monate machen kann und somit § 7 Abs. 3 Ziffer 4 abgehakt hätte und
3. ob die Praxis zählt, wenn sie von Mo-Do von 8:30 - 13:00 und von 14:00 - 17:00 Uhr sowie Freitags lediglich von 8:30 - 13:00 Uhr geöffnet hat?
Ich weiß, vor allem die dritte Frage ist total blöd, aber boah das LPA ist halt auch einfach sehr pedantisch :/
Danke schon mal für eure Antworten :)
laut dem Merkblatt des LPA BW (siehe Anhang) kann man frei entscheiden wo man die vierte Famulatur machen möchte. Nun würde mich interessieren, ob ich
1. eine der Famulaturen in einer niedergelassenen Facharztpraxis (Rheumatologie) absolvieren kann § 7 Abs. 3 Ziffer 1 und
2. ob ich dort auch direkt 2 Monate machen kann und somit § 7 Abs. 3 Ziffer 4 abgehakt hätte und
3. ob die Praxis zählt, wenn sie von Mo-Do von 8:30 - 13:00 und von 14:00 - 17:00 Uhr sowie Freitags lediglich von 8:30 - 13:00 Uhr geöffnet hat?
Ich weiß, vor allem die dritte Frage ist total blöd, aber boah das LPA ist halt auch einfach sehr pedantisch :/
Danke schon mal für eure Antworten :)