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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ambulante Weiterbildungsförderung zurückzahlen



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Pralinchen
10.06.2022, 08:50
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe auf Erfahrungsberichte aus 1. oder 2. Hand. Ich habe eine ambulante Weiterbildung begonnen und in der Praxis für ca 1,5 Jahre gearbeitet welche über die KV voll gefördert wurde. Aktuell bin ich in Elternzeit und das hat zu einer totalen Verschiebung meiner Prioritäten geführt- ich würde nach meiner Elternzeit eigentlich gerne einen anderen Facharzt machen. Nun mache ich mir Gedanken ob die Förderung tatsächlich zurück gezahlt werden muss wenn ich den ursprünglich angedachten Facharzt nicht beende.
Würde mich sehr über eure Erfahrungen freuen!

Liebe Grüße

hebdo
10.06.2022, 12:14
Um welche Fachrichtungen handelt es sich? Ich glaube da wird es (noch) keine Erfahrungen geben. Würde mich aber auch interessieren. Du kannst bei der KV mal anrufen….

Pralinchen
10.06.2022, 12:36
Hab Angst „schlafende Hunde“ zu wecken wenn ich dort nachfrage- deshalb habe ich das noch nicht gemacht.
Geht um Derma!

klump3n
10.06.2022, 12:50
erhält die förderung nicht erst dein arbeitgeber und dieser bezahlt dich dann einfach mit hilfe dieser? hast du irgendeinen vertrag mit öffentlich institutionen? wenn nicht würde ich mir gar keine gedanken machen

ich habe bspw. ein stipendium eines landkreises, dieses ist direkt an leistungen die ich bringen muss gekoppelt

Nefazodon
10.06.2022, 12:56
Die entscheidene Frage dürfte tatsächlich sein: Was steht in deinem Vertrag?

Gibt es irgendeine schriftliche Vereinbarung zwischen Dir und deinem Arbeitgeber und/oder Dir und der KV?

Es muss ja irgendwo geregelt sein....

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der Weiterbildner auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der/die Weiterzubildende aus eigener Veranlassung abspringt...

Reflex
10.06.2022, 13:04
Die KV wird maximal davon erfahren, wenn man versucht sich mit seinem anderem Facharzt ins Arztregister derselben KV einzutragen. Das könnte ggf. relevant sein, wenn Du Dich mit dem anderen Facharzt dann niederlassen willst. Ob die dann wirklich die Förderung zurückfordern oder ob es diesbezüglich eine verjährungsfrist gibt, kann dir vermutlich keiner sagen. Aber erfahrungsgemäß Arbeiten die einzelnen Abteilungen der KV nicht besonders gut untereinander miteinander und hier haben sowohl die Ärztekammer und die KV, trotz das sie quasi im gleichen Gebäudekomplex sitzen, zwei komplett getrennte Rechenzentren zwischen denen kein Datenaustausch (außer er ist autorisiert z.B. beim Fortbildungskonto) stattfindet.

Meine Förderung wurde durch mich beantragt und an den Arbeitgeber gezahlt.

Pralinchen
10.06.2022, 13:06
Zu Arbeitsbeginn musste ich einen Vertrag zwischen KV und mir unterschreiben: der Abschnitt besagt:

„ der Arzt in Weiterbildung verpflichtet sich,den vorgenannten Weiterbildungsabschnitt als Teil seiner Weiterbildung in der geförderten Fachgruppe zu nutzen und die Weiterbildung im Fachgebiet abzuschließen sowie eine vertragsärztliche Tätigkeit im Bundesland anzustreben. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme des Zuschusses kann die KV den Zuschuss von dem Arzt in Weiterbildung zurückfordern“

…kann….

Ich frage mich halt ob das durchgesetzt wird.

Pralinchen
10.06.2022, 13:09
Ok, danke Reflex, das klingt ja ganz ok. In ein paar Jahren könnte ich mir die Rückzahlung dann ja sogar eventuell leisten…

Reflex
10.06.2022, 13:10
Wenn Du sicher sein willst, frag einen Anwalt, der sich mit Medizinrecht/Vertragsrecht auskennt.

Nefazodon
10.06.2022, 13:12
ich habe gerade nochmal recherchiert und zumindest in der kV Nordrhein ist es so, dass der Weiterbilder die Förderung beantragt. Endet das zu fördernde Weiterbildungsverhältnis, muss das der Weiterbilder der KV anzeigen.

Zum Antrag auf Förderung gehört auch eine Erklärung des Weiterbildungsassistenten.
In dieser steht:

Mir ist bekannt, dass die Fördergelder an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzuzahlen sind, wenn die in der Erklärung gemachten Angaben nicht zutreffend sind oder die Förderungsvoraussetzungen nicht vorlagen. (...)

Ich denke, andere KV werden ähnliche Bedingungen haben.

Also ja, Du wirst die Förderung wohl zurückzahlen müssen.
Die KV bekommt das mit, weil sich dein Arbeitgeber bei denen melden muss.

Edit: Hat sich mit dem Post des/der TE überschnitten...

Nefazodon
10.06.2022, 13:16
Zu Arbeitsbeginn musste ich einen Vertrag zwischen KV und mir unterschreiben: der Abschnitt besagt:

„ der Arzt in Weiterbildung verpflichtet sich,den vorgenannten Weiterbildungsabschnitt als Teil seiner Weiterbildung in der geförderten Fachgruppe zu nutzen und die Weiterbildung im Fachgebiet abzuschließen sowie eine vertragsärztliche Tätigkeit im Bundesland anzustreben. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme des Zuschusses kann die KV den Zuschuss von dem Arzt in Weiterbildung zurückfordern“

…kann….

Ich frage mich halt ob das durchgesetzt wird.

Das "kann" ist glaube ich nicht optional zu verstehen.

Niemand hat Geld zu verschenken...

Edit:

Auf der Seite der KV Nordrhein steht allerdings auch:


Zusätzlich konnten aufgrund der Änderung der Weiterbildungsordnung (WBO) weitere Fachgebiete in die Förderung mitaufgenommen werden. Diese haben wir Ihnen unten fett hervorgehoben.
Bundesweit stehen für die Förderung der Weiterbildung von Fachgruppen der fachärztlichen Grundversorgung nach dem Gesetz 2.000 Stellen zur Verfügung. Hierbei erfolgt die Verteilung der aufgrund des Bevölkerungsanteils für Nordrhein für ein gesamtes Jahr zur Verfügung stehenden 232,93 Förderstellen auf folgende Facharztgruppen:
(...)
Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
(...)

Die Förderung der Weiterbildung für die grundversorgenden Fachärzte wird für alle Fachgruppen einheitlich auf 24 Monate begrenzt.

Möglicherweise ist das ein Ausweg für dich, sodass Du nichts zurückzahlen musst. Vielleicht kannst Du das Weiterbildungsziel einfach auf einen anderen förderungsfähigen Facharzt ändern....

Sicher ist das aber nicht, da soviel Zeit in der Allgemeinmedizin für Derma ja gar nicht erforderlich ist. Auf jeden Fall dürfte es einen Antrag benötigen.

Also musst Du so oder so bei der KV nachfragen...

Darauf verlassen, dass die nichts merken würde ich micht nicht. Immerhin ist der Weiterbilder verpflichtet sich zu melden.

Reflex
10.06.2022, 13:19
Aber der Weiterbilder muss nur das Ende der Weiterbildung der KV anzeigen. Es gibt ja in der Niederlassung nur begrenzte Weiterbildungsermächtigungen. Das heißt ja für die KV noch lange nicht, dass der Weiterzubildende die Weiterbildung z.B. in einer Klinik fortsetzt. Der Weiterzubildende muss erst einmal keine Erklärung zum Ende der Weiterbildung abgeben.

Das ist ja bewusst sehr schwammig formuliert und lässt viel Spielraum für Interpretation.

Nefazodon
10.06.2022, 13:30
Aber der Weiterbilder muss nur das Ende der Weiterbildung der KV anzeigen. Es gibt ja in der Niederlassung nur begrenzte Weiterbildungsermächtigungen. Das heißt ja für die KV noch lange nicht, dass der Weiterzubildende die Weiterbildung z.B. in einer Klinik fortsetzt. Der Weiterzubildende muss erst einmal keine Erklärung zum Ende der Weiterbildung abgeben.

Das ist ja bewusst sehr schwammig formuliert und lässt viel Spielraum für Interpretation.

Zumindest in den Dokumenten der KV Nordrhein steht das explizit anders. Die Förderung muss für jedes Weiterbildungsverhältnis einzeln beantragt werden und kann auch nicht auf andere Assistenten übertragen werden.

Das heißt aber, die KV kriegt auf jedenfall mit, wenn dieses Weiterbildungsverhältnis endet und wird dann wohl beim Weiterbildungassistenten nachfragen.:-nix:-nix

Sie wären dumm, das nicht zu tun. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Niemand hat 5000 Euro monatlich zu verschenken.

Nefazodon
10.06.2022, 13:35
@Pralinchen: Bist Du im MB? Oder hast Du eine private Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht einschliesst?

An deiner Stelle würde ich mir auf jeden Fall Rechtsberatung bei einem spezialisierten Fachanwalt suchen.
Selbst wenn Du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest, solltest Du das tun. Eine anwaltliche Erstberatung kostet maximal 200 Euro. Gemessen an dem Betrag, den Du eventuell zurückzahlen müsstest, sind das Peanuts.

Meine Empfehlung wäre (ohne Gewähr): Erster Schritt: Rechtsberatung, zweiter Schritt: aktiv bei der KV melden und nachfragen.

Pralinchen
10.06.2022, 13:39
Danke für eure Antworten. Ja, ich wende mich mal an den Marburger Bund und frage dort nach Erfahrungen.

Reflex
10.06.2022, 13:44
Das heißt aber, die KV kriegt auf jedenfall mit, wenn dieses Weiterbildungsverhältnis endet und wird dann wohl beim Weiterbildungassistenten nachfragen.:-nix:-nix


Das habe ich bis jetzt noch nie erlebt. Die stellen irgendwann die Zahlung ein und gut ist. Teilweise erst Monate später, obwohl man denen das Ende der Weiterbildung rechtzeitig mitgeteilt hat.

Nefazodon
10.06.2022, 13:54
Aber Reflex, die schreiben das doch nicht umsonst in ihre Verträge. Ich wiederhole mich: Niemand hat Geld zu verschenken. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die KV auf 1,5 Jahre x 5000 Euro monatlich= 90.000 Euro einfach so verzichtet???

Du schreibst, Du hast das noch nie erlebt. Aber wie oft hast Du denn erlebt, dass jemand der die Förderung bekommen hat, definitiv abgebrochen hat und die Facharztprüfung nicht abgeschlossen hat? Kennst Du Fälle? Und mussten die das Geld zurückzahlen oder nicht?

Also ich würde mich auf keinen Fall darauf verlassen, dass das die KV nicht merkt oder so dumm ist auf das Geld zu verzichten.
Ich will nichtmal ausschließen, dass das in Einzelfällen vorkommt, aber regelhaft? Never.

Auf Verjährung oder so würde ich mich auch nicht verlassen. Ich bin kein Jurist, aber bei Forderungen aus gewöhnlichen geschäftlichen Verträgen (Rechnungen etc.) beträgt die Verjährungsfrist üblicherweise 3 Jahre. Und hier kann es sogar sein, dass diese Frist erst zu laufen beginnt, wenn die KV erfährt, dass der Vertrag nicht erfüllt, also die Facharztprüfung definitiv nicht abgelegt wird und definitiv keine vertragsärztliche Tätigkeit aufgenommen wird....

Miss_H
11.06.2022, 10:26
@Nefazodon: Du bist doch in der Klinik tätig und hast noch nie persönlich mit der KV Förderung zu tun gehabt?! Ich schildere meinen Fall: Ich war in der Klinik (anderes Fach), dann 2 Jahre in der Praxis mit KV Förderung, jetzt wieder Klinik (im gleich Fach wie in der Praxis). Strebe also den Facharzt an. Wenn ich jetzt Elternzeit oder sonstige Unterbrechungen habe, dann dauert es noch Jahre bis zum Facharzt. Meinst du die KV informiert sich, ob ich den Facharzt auch wirklich mache? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es denen wenn überhaupt erst auffallen würde, wenn ich für einen anderen Facharzt einen Sitz beantrage. Das würde wiederum ja viele Jahre dauern. Da schätze ich die Gefahr gering ein. Und falls man einen Facharzt anstrebt, der auch gefordert wird, dann könnte ich mir vorstellen, dass sie nix zurück fordern. Nur doppelt Förderung erhalten, das wird wahrscheinlich nicht klappen. Das sollte man bei der Stellensuche bedenken.
Aber ja, ich würde mich durch den MB beraten lassen.

Nefazodon
11.06.2022, 10:55
@ Miss_H: Stimmt, ich habe keine persönlichen Erfahrungen mit der KV Förderung.
Die Frage ist: Nur weil Du KV-Förderung erhalten hast, und in der Elternzeit bist, hast Du mehr Erfahrung mit der Frage, ob man die Förderung zurückzahlen muss, wenn man abbricht?
Wieviele Leute die abgebrochen haben kennst Du? Nicht Elternzeit sondern abgebrochen?
Also, wenn man ganz ehrlich ist, haben Du und Reflex in dieser Frage doch wohl genauso viel Ahnung oder keine Ahnung wie ich?

Pralinchen fragte, ob sie die Förderung würde zurückzahlen müssen....
Der Text dazu in der unterzeichneten Förderungsvereinbarung scheint ziemlich klar. Und im Grundsatz gilt in Deutschland die Regel "pacta sunt servanda"-Verträge sind einzuhalten.
Andererseits wiederum gibt es auch Aspekte, die für Pralinchen sprechen könnten: zum einen die mögliche Förderung auch anderer Fachärzte, zum anderen die kritische Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung rechtlich haltbar ist, würde eine komplette Rückzahlung doch bedeuten, dass der/die WB die Zeit ganz umsonst gearbeitet hätte.

Aber so oder so: hier zu propagieren, man müsse sich keine Gedanken machen und wahrscheinlich nichts zurückzahlen, halte ich erstmal für grob fahrlässig. Mir persönlich wäre das zu heiß.

Euch ist schon klar, dass es ausreichen würde, wenn die KV am Ende des regulären Weiterbildungszeitraumes (also 5 Jahre!) nachfragen würde, wie es mit der Facharztprüfung und einer vertragsärztlichen Tätigkeit aussieht? Und erst danach finge die Verjährung an zu laufen...

Also ich persönlich würde an Stelle der TE eher wissen wollen, woran ich bin und ob ich 90 Tsd zurückzahlen muss oder nicht...

Ich kann nur hoffen, dass die TE eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nimmt. Gut fände ich, wenn sie das Ergebnis hier mitteilen könnte....


Edit: Sorry, hatte gelesen, Du wärst in Elternzeit. Ändert aber an der grundlegenden Einschätzung nichts..

Edit 2: Kleiner Fehler in der lateinischen Form.

Miss_H
11.06.2022, 11:47
Reflex und ich haben Erfahrungen.

Das habe ich bis jetzt noch nie erlebt. Die stellen irgendwann die Zahlung ein und gut ist. Teilweise erst Monate später, obwohl man denen das Ende der Weiterbildung rechtzeitig mitgeteilt hat.
Ich hatte eine Kollegin, die in Elternzeit gegangen ist. Das muss man der KV mitteilen. Und wenn man zurück kehrt, dann muss man die Förderung neu beantragen und hoffen, dass noch Fördermittel vorhanden sind. Die TE ist gerade in Elternzeit, wird also aktuell keine Zahlungen erhalten, muss dann wieder neue beantragen, falls sie in der Praxis ihre WB fortsetzt und noch Anspruch auf Förderung hat....


Euch ist schon klar, dass es ausreichen würde, wenn die KV am Ende des regulären Weiterbildungszeitraumes (also 5 Jahre!) nachfragen würde, wie es mit der Facharztprüfung und einer vertragsärztlichen Tätigkeit aussieht? Und erst danach finge die Verjährung an zu laufen...
Und was sagt man denen? Sie wissen doch, dass ich Elternzeit hatte. Da ist es schon rein rechnerisch nicht möglich, dass ich meinen Facharzt habe. (Die Aussage ist so korrekt und trotzdem könnte man das Fach gewechselt haben.)

Aber wir sind uns alle einig, dass man sich rechtlich vorab informieren sollte. Und das am Besten sofort. Evtl. wird man aber die gleichen Aussagen wie hier erhalten. Und dann muss man sich gut überlegen was mein weiter tut.