Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chef unterschreibt Weiterbildung nicht
Hiho,
ich wechsele nach nun gut einem Jahr die Fachdisziplin. Mein aktueller Chef unterschreibt jedoch weder die geleistete Zeit noch die Eingriffszahlen. War jemand in einer ähnlichen Situation? Welche rechtliche Handhabe habe ich?
Bonnerin
27.07.2022, 10:31
Anruf beim Marburger Bund (falls eine Mitgliedschaft besteht) bzw. bei deiner Rechtsschutzversicherung (Arbeitsrecht sollte man unbedingt mit abgedeckt haben!)...
Nefazodon
27.07.2022, 10:55
Es ist seine Pflicht als Weiterbilder tatsächlich Geleistetes auch zu bestätigen.
Hast Du schon mit ihm geredet? Was ist seine offizielle Begründung es nicht zu tun?
Wenn reden nicht hilft, bleibt dir Marburger Bund oder ein Anwalt für Arbeitsrecht (Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich, allerdings kostet die vorgerichtliche Arbeit eines Anwalts für Arbeitsrecht auch nicht die Welt).
Wie oben bereits erwähnt.
Relaxometrie
27.07.2022, 11:03
Gibt es einen Oberarzt/ eine Oberärztin, der/ die offiziell für die Weiterbildung zuständig ist? Wenn ja: vielleicht kann dieser/ diese helfen? Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu.
Relaxometrie
27.07.2022, 11:04
Hast Du schon mit ihm geredet? Was ist seine offizielle Begründung es nicht zu tun?
DAS würde mich auch beides interessieren.
Autolyse
27.07.2022, 13:34
Es ist seine Pflicht als Weiterbilder tatsächlich Geleistetes auch zu bestätigen.
Hast Du schon mit ihm geredet? Was ist seine offizielle Begründung es nicht zu tun?
Wenn reden nicht hilft, bleibt dir Marburger Bund oder ein Anwalt für Arbeitsrecht (Rechtsschutzversicherung wäre hilfreich, allerdings kostet die vorgerichtliche Arbeit eines Anwalts für Arbeitsrecht auch nicht die Welt).
Wie oben bereits erwähnt.
Ein Arbeitsrechtler hilft nicht weiter: Die Weiterbildung ist eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, die der Weiterbildungsermächtigte als Beliehener der Ärztekammer verantwortet. Das ist Verwaltungsrecht. Deswegen gewinnt auch immer die Behörde...
Nefazodon
27.07.2022, 15:05
Ach Autolyse. Netter Einwurf, inhaltlich auch richtig, aber in diesem Fall nicht zielführend. Verwirr die Leute doch nicht, die sich überhaupt nicht damit beschäftigen und halte sie so davon ab, sich Hilfe zu holen....
Aber bleiben wir bei den Fakten:
Aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis folgt der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Aus dem Weiterbildungsverhältnis folgt der Anspruch auf ein Weiterbildungszeugnis.
Zuständig für die Ansprüche aus dem Weiterbildungsverhältnis ist in einem ersten Schritt die Ärztekammer.
Und die stellt sich erstaunlich oft in solchen Sachen auf die Seite des Weiterzubildenden. Also stimmt deine Aussage "deswegen gewinnt auch immer die Behörde" in diesem Fall schonmal nicht. Sie findet hier einfach keine Anwendung.
Zielführend ist in diesem Fall aber so oder so NICHT ein Verfahren anzustrengen. Viel zu aufwändig. Besser mit dem Chefarzt reden und ihn an seine Pflichten erinnern.
Reicht das nicht, sollte man zu einem Anwalt gehen und ein freundliches Erinnerungsschreiben aufsetzen lassen. Das wirkt oft Wunder. Und da die Chefärzte oft selbst nicht wissen dürften ob es Verwaltungs- oder Arbeitsrecht ist, reicht m.E. auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ziel sollte aber die außergerichtliche Klärung sein, weil alles andere zu lange dauert.
Mach doch nicht immer alles so kompliziert Autolyse. Das ist für die Fragestellung die der TE hatte erstmal gar nicht notwendig.
In den meisten Fällen sollte soetwas nach einer Anmahnung durch einen Anwalt und/oder die ärztekammer überhaupt gar nicht zu einem Prozess kommen.
Relaxometrie
27.07.2022, 15:14
Mach doch nicht immer alles so kompliziert Autolyse. Das ist für die Fragestellung die der TE hatte erstmal gar nicht notwendig.
In den meisten Fällen sollte soetwas nach einer Anmahnung durch einen Anwalt und/oder die ärztekammer überhaupt gar nicht zu einem Prozess kommen.
Genau richtig!
Kurzer Erfahrungsbericht:
Mir ist auch 1x kein Zeugnis ausgestellt worden. Mehrfache freundliche Anrufe im Sekretariat, nachdem ich bereits wochenlang ausgeschieden war, haben nicht gefruchtet. Dann habe ich bei einem Kaffeeklatsch bei einer Tante davon erzählt und eine ebenfalls anwesende Anwältin (eigentlich auf Familienrecht spezialisiert) hat mir sofort angeboten, dem Arbeitgeber mal einen Brief zu schreiben. Zack.......kaum war der Brief beim ex-Arbeitgeber angekommen, hatte ich das Zeugnis.
Bevor man es im Autolyse'schen Sinne also total aufbläht: vermutlich geht es einfacher.
Chef nochmal drauf ansprechen / LOA befragen / Marburger Bund- oder sonstigen Anwalt einschalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine, oder die Kombination dieser Maßnahmen zu Erfolg führt, ist meiner Meinung nach sehr hoch.
Endoplasmatisches Reticulum
27.07.2022, 15:43
......
Holthusen
27.07.2022, 20:33
Also wenn man kein Weiterbildungszeugnisse bekommt und in der Weiterbildung war/ist, wäre es das Erste die Ärztekammer anzuschreiben.
Möglicherweise ist er nicht mit den Zahlen einverstanden oder kann sie nicht nachvollziehen. Auch hier die Ärztekammer als Vermittler suchen.
Bei Weiterbildung hat man auf jeden Fall ein Anspruch auf das Weiterbildungzeugnis und ausgefülltes Logbuch.Die Ärztekammer verlangt in der Regel, dass man eine Frist setzt. Ärztekammer ins CC besten.
Wird die Frist nicht eingehalten, kümmert sich die Ärztekammer selbst drum.
Da dem Weiterbilder der Entzug der WB Berechtigung in der Regel angedroht wird, klappt's dann auch mit dem Zeugnis und man hat Gebühren für Marburger Bund oder dem Arbeitsrechtler gespart.
Anders schaut's aus bei der Anstellung als Facharzt. Da bleibt dann leider nur der Arbeitsrechtler.
Moorhühnchen
27.07.2022, 21:19
Hab's hier vor Jahren irgendwann schonmal geschrieben, bin aber gerade zu faul, es zu suchen.
Bei der Anmeldung zur FA-Prüfung Anästhesie fehlte mein Zeugnis über 3 Monate WB in der Neurologie, wo ich direkt nach dem Studium angefangen hatte. Da die 3 Monate anrechnungsfähig waren, nicht ganz irrelevant. Nachdem ich den Ex-Chef mehrere Monate genervt hatte (Arbeitsverhältnis war seit 4,5 Jahren beendet und man hielt es trotz mehrerer Aufforderungen in den Jahren zuvor nicht füt nötig, ein Zeugnis zu erstellen), fragte ich bei der LÄK nach.
Die nannten mir den entsprechenden Paragraphen (welcher in der WBO zu suchen wäre) und riet mir, den Ex-Chef mit Fristsetzung an seine Pflicht, ein Zeugnis zu erstellen zu erinnern. Sollte ich nach dieser Frist kein Zeugnis bekommen haben, wären sie gerne bereit, mir mit rechtlichen Schritten zum Zeugnis zu verhelfen..... mit Verweis auf die Weiterbildungsbefugnis.
Das Schreiben war kaum abgeschickt, schon hatte ich nach 4,5 Jahren plus 2 Wochen mein Zeugnis.
Net lang rummachen. Frag bei der LÄK nach dem Paragraphen, wenn Du ihn nicht selber findest.
Holthusen
28.07.2022, 14:53
Schön wäre es auch, wenn seitens der Ärztekammer das transparent gestaltet wird z.B. wer musste bereits angemahnt werden ein Weiterbildungszeugnis oder andere Dokumente für die Weiterbildung auszustellen. Dann hätte man eine Schwarze Schafe Liste. Oder man entzieht ihnen tatsächlich bei mehreren Vorfällen Mal die Ermächtigung zur Weiterbildung. Das wird alles nicht besonders streng gehandhabt .
So geht das ganze regional über Mund zu Mund Propaganda.
Und jetzt bitte nicht damit kommen. Ja kann man ja Mal "vergessen", viel zu tun usw.
Autolyse
28.07.2022, 17:05
Ach Autolyse. Netter Einwurf, inhaltlich auch richtig, aber in diesem Fall nicht zielführend. Verwirr die Leute doch nicht, die sich überhaupt nicht damit beschäftigen und halte sie so davon ab, sich Hilfe zu holen....
Aber bleiben wir bei den Fakten:
Aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis folgt der Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Aus dem Weiterbildungsverhältnis folgt der Anspruch auf ein Weiterbildungszeugnis.
Zuständig für die Ansprüche aus dem Weiterbildungsverhältnis ist in einem ersten Schritt die Ärztekammer.
Und die stellt sich erstaunlich oft in solchen Sachen auf die Seite des Weiterzubildenden. Also stimmt deine Aussage "deswegen gewinnt auch immer die Behörde" in diesem Fall schonmal nicht. Sie findet hier einfach keine Anwendung.
Zielführend ist in diesem Fall aber so oder so NICHT ein Verfahren anzustrengen. Viel zu aufwändig. Besser mit dem Chefarzt reden und ihn an seine Pflichten erinnern.
Reicht das nicht, sollte man zu einem Anwalt gehen und ein freundliches Erinnerungsschreiben aufsetzen lassen. Das wirkt oft Wunder. Und da die Chefärzte oft selbst nicht wissen dürften ob es Verwaltungs- oder Arbeitsrecht ist, reicht m.E. auch ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ziel sollte aber die außergerichtliche Klärung sein, weil alles andere zu lange dauert.
Mach doch nicht immer alles so kompliziert Autolyse. Das ist für die Fragestellung die der TE hatte erstmal gar nicht notwendig.
In den meisten Fällen sollte soetwas nach einer Anmahnung durch einen Anwalt und/oder die ärztekammer überhaupt gar nicht zu einem Prozess kommen.
Von einem Prozess war nicht die Rede. Ein bisschen dünnhäutig?
Die Kammer ist allenfalls hilfreich, wenn es darum geht die Erfüllung des Zeugnisanspruchs durchzusetzen, das ist jedoch nicht das einzige Problem des Threaderstellers, wenn es auch um die Zahlen geht und da steht man schnell allein auf weiter Flur.
Holthusen
28.07.2022, 17:19
Die muss man natürlich nachweisen können. Wenn man sie eindeutig nachweisen kann (OP-Berichte, Endoskopiebefunde, EKG Bericht, Pleurapunktionsbericht usw), steht man nicht auf weiter Flur allein da. Wenn man sie nicht eindeutig nachweisen kann, dann artet das in einen Kleinkrieg aus, den eigentlich niemand will. Gütliche Einigung erzielen...zur Not mit Anwalt und seine Zeit nicht zu sehr damit verschwenden.
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