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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbidlung - Geld / Pflicht



Croin
08.09.2022, 12:02
Hallo zusammen,

gibt es eine "Fortbildungspflicht" vom Klinikum bzgl. Budget für Kurse oder Freistellung für die Fortbildung?
Wie läuft es ab und auf was habe ich hier Anspruch?

Danke Gruß!

anignu
08.09.2022, 12:26
Dabei musst du unterscheiden zwischen Pflichtfortbildungen und "ich hab Lust drauf weil ich es geil finde" Fortbildungen.

Bei ersteren zahlt das die Klinik und man wird in der Regel dafür freigestellt. Das betrifft mal grundsätzlich die Strahlenschutzkurse (wenn man sie braucht, Strahlenschutz für Mikrobiologen ist vielleicht nicht so wichtig) und in manchen Kliniken auch Sachen wie Notarztkurse, Hygienebeauftragtenkurse, Transfusionsbeauftragtenkurse etc.

Und dann gibt es die Kurse die man gerne machen würde weil die so geil sind. Sono-Kurse, Manuelle Medizin, Facharzt-Vorbereitungskurse, endovaskuläre Kurse oder auch Kongresse etc... Das ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich. Ich hab es so kennen gelernt dass es meist zwei Konten gibt, ein Abteilungs-Fortbildungskonto und ein Drittmittelkonto. Und dann entscheidet der Chef nach Gutdünken oder nach bestimmten Regeln wer was machen darf. Und was man dann bekommt ist unterschiedlich. Das reicht von: gar nichts, über "die Hälfte" bis zu komplett alles = Fahrtkosten + Teilnahmegebühren + Freistellungsstunden + Geld wegen Auswärtstätigkeit.

Anspruch hast du auf Kurse der Gruppe 1, wenn du sie tatsächlich brauchst. Alles andere sind Boni. Und ja, das kann ziemlich fies sein. Da gibt es dann den Einen der jährlich mehrere Kongressfahrten all incl bekommt und den Anderen der nicht mal einen Zuschuss zum Sono-Kurs bekommt. Ja, ist unfair. Aber isso.

Croin
08.09.2022, 12:50
Dabei musst du unterscheiden zwischen Pflichtfortbildungen und "ich hab Lust drauf weil ich es geil finde" Fortbildungen.

Bei ersteren zahlt das die Klinik und man wird in der Regel dafür freigestellt. Das betrifft mal grundsätzlich die Strahlenschutzkurse (wenn man sie braucht, Strahlenschutz für Mikrobiologen ist vielleicht nicht so wichtig) und in manchen Kliniken auch Sachen wie Notarztkurse, Hygienebeauftragtenkurse, Transfusionsbeauftragtenkurse etc.

Und dann gibt es die Kurse die man gerne machen würde weil die so geil sind. Sono-Kurse, Manuelle Medizin, Facharzt-Vorbereitungskurse, endovaskuläre Kurse oder auch Kongresse etc... Das ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich. Ich hab es so kennen gelernt dass es meist zwei Konten gibt, ein Abteilungs-Fortbildungskonto und ein Drittmittelkonto. Und dann entscheidet der Chef nach Gutdünken oder nach bestimmten Regeln wer was machen darf. Und was man dann bekommt ist unterschiedlich. Das reicht von: gar nichts, über "die Hälfte" bis zu komplett alles = Fahrtkosten + Teilnahmegebühren + Freistellungsstunden + Geld wegen Auswärtstätigkeit.

Anspruch hast du auf Kurse der Gruppe 1, wenn du sie tatsächlich brauchst. Alles andere sind Boni. Und ja, das kann ziemlich fies sein. Da gibt es dann den Einen der jährlich mehrere Kongressfahrten all incl bekommt und den Anderen der nicht mal einen Zuschuss zum Sono-Kurs bekommt. Ja, ist unfair. Aber isso.

Vielen Dank! Das hat schon sehr geholfen!

Gibt es bei Gruppe 2, wenigstens eine "Pflicht" freigestellt zu werden?
Oder nichtmal das?

Danke Gruß!

THawk
08.09.2022, 13:01
Wieso sollte es da eine Pflicht zu geben?

Nein. Teilweise sind Fortbildungstage pro Jahr im Arbeitsvertrag vereinbart, aber auch die kannst du nicht nach Belieben nehmen, sondern musst sie beantragen.

anignu
08.09.2022, 13:05
Mei, im TVÄ VKA steht was von drei Tagen unter §6 (9), bei anderen Tarifverträgen gibt es sicher Ähnliches. Der AG kann aber sagen "dafür schick ich dich zum Strahlenschutzkurs". Da steht ja nix von Wahlfreiheit.

Croin
08.09.2022, 13:16
Mei, im TVÄ VKA steht was von drei Tagen unter §6 (9), bei anderen Tarifverträgen gibt es sicher Ähnliches. Der AG kann aber sagen "dafür schick ich dich zum Strahlenschutzkurs". Da steht ja nix von Wahlfreiheit.


Ich meine auch die 3 Tage. Soweit ich verstehe, habe ich ein Anrecht darauf.

davo
08.09.2022, 13:48
Klar. Aber die müssen natürlich trotzdem dienstplankompatibel sein.

Jukka666
08.09.2022, 17:31
Also bei mir war es ein Leben lang so, zumindest im kommunalen Haus, aber auch an Universitäten oder privaten Häusern, dass Fortbildungen der Gruppe eins, wie Strahlenschutzkurs etc. unter die Kategorie Dienstreise fielen. Und damit nicht zu den genannten drei oder vier Fortbildungstagen im Jahr Zählten.

Denn der Mitarbeiter bildet sich ja nicht fort, sondern der Arbeitgeber schickt den Mitarbeiter zwingend auf eine von ihm gewünschte Veranstaltung. Zumindest war das in den Häusern, in denen ich war, nie ein Problem. Man hat 100 % der Kosten für die Dienstreise bekommen.

Zusätzlich konnte man dann die drei Tage für sich verplanen. Hat man das verpeilt oder nicht hingekriegt, sind die verfallen. Eine Pflicht gab es tatsächlich nie. Man muss das beantragen, und hat dann je nach Abteilung einen gewissen Anteil der Kosten zurück bekommen.

Meistens war es bei mir so, dass ich zum Beispiel 50 % der Fortbildungskosten und der Reisekosten oder 100 % der Kursgebühr, aber dafür keine Reisekosten bekommen habe. Irgendwas habe ich immer bekommen.

Übrigens: an Wochenenden zählt dieser Fortbildungstag natürlich nicht, man kann trotzdem einen Zuschuss beantragen.

Croin
09.09.2022, 14:55
Also bei mir war es ein Leben lang so, zumindest im kommunalen Haus, aber auch an Universitäten oder privaten Häusern, dass Fortbildungen der Gruppe eins, wie Strahlenschutzkurs etc. unter die Kategorie Dienstreise fielen. Und damit nicht zu den genannten drei oder vier Fortbildungstagen im Jahr Zählten.

Denn der Mitarbeiter bildet sich ja nicht fort, sondern der Arbeitgeber schickt den Mitarbeiter zwingend auf eine von ihm gewünschte Veranstaltung. Zumindest war das in den Häusern, in denen ich war, nie ein Problem. Man hat 100 % der Kosten für die Dienstreise bekommen.

Zusätzlich konnte man dann die drei Tage für sich verplanen. Hat man das verpeilt oder nicht hingekriegt, sind die verfallen. Eine Pflicht gab es tatsächlich nie. Man muss das beantragen, und hat dann je nach Abteilung einen gewissen Anteil der Kosten zurück bekommen.

Meistens war es bei mir so, dass ich zum Beispiel 50 % der Fortbildungskosten und der Reisekosten oder 100 % der Kursgebühr, aber dafür keine Reisekosten bekommen habe. Irgendwas habe ich immer bekommen.

Übrigens: an Wochenenden zählt dieser Fortbildungstag natürlich nicht, man kann trotzdem einen Zuschuss beantragen.


Danke sehr interessant!