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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeugnis / Katalog ?



Croin
13.09.2022, 19:11
Hallo zusammen,

langsam neigt sich meine "erste" Stelle dem logischen Ende entgegen.
Dazu habe ich einige Fragen:
1.) Den Weiterbildungskatalog muss der Chefarzt unterschreiben, gibt es dafür eine Frist?
2.) Zeugnis, wie wichtig ist das Zeugnis als AA? Wir hatten einige Meinungsverschiedenheiten.
Soll ich es für die nächste Stelle einfach nicht mitschicken oder wäre das unüblich?

Vielen Dank!

Coxy-Baby
13.09.2022, 19:32
1) Ja muss er, aber ich würde da keinen Druck mit festen Terminen ausüben (nur wenn es gar nicht anders geht)
2) Arbeitszeugnis ist wichtig, kein Arbeitszeugnis mitschicken dürfte zu Nachfragen führen....

Endoplasmatisches Reticulum
13.09.2022, 19:46
2) Arbeitszeugnis ist wichtig, kein Arbeitszeugnis mitschicken dürfte zu Nachfragen führen....
Kommt drauf an, sicherlich mindestens auf die Dauer der Stelle. Ich habe aus taktischen Gründen mein erstes AiW-Zeugnis niemals einer Bewerbung beigeführt und kann mich nicht erinnern, je danch gefragt worden zu sein. An Stellenangeboten hat es auch nicht gemangelt. Größere Städte, relativ beliebtes Fach.

Croin
13.09.2022, 19:58
Kommt drauf an, sicherlich mindestens auf die Dauer der Stelle. Ich habe aus taktischen Gründen mein erstes AiW-Zeugnis niemals einer Bewerbung beigeführt und kann mich nicht erinnern, je danch gefragt worden zu sein. An Stellenangeboten hat es auch nicht gemangelt. Größere Städte, relativ beliebtes Fach.

Passt, mach’ ich auch nicht! :-dance

Coxy-Baby
13.09.2022, 20:04
Passt, mach’ ich auch nicht! :-dance

Warum fragst du dann ???

Holthusen
14.09.2022, 07:06
1) Ja muss er, aber ich würde da keinen Druck mit festen Terminen ausüben (nur wenn es gar nicht anders geht)


Termine gelten für CA nicht? Hier hat man einige Vorteile, weil man in der Weiterbildung ist, da ein Weiterbildungszeugnis in der Regel gleich dem Arbeitszeugnis ist. In der Regel sollte ein Arbeitszeugnis eigentlich am letzten Arbeitstag übergeben werden, was natürlich bei der Arbeitsmoral in den hiesigen Kliniken unvorstellbar ist in der Umsetzung.
https://www.mein-arbeitszeugnis.com/wann-kann-ich-mein-zeugnis-verlangen/

Es gibt da ganz klare Regeln der ÄK, wenn da innerhalb von 6-8 Wochen nach der Anfrage nix geschieht, dann nochmals telefonisch nachfragen, ob es "vergessen" wurde und dann würde ich bei fehlender Reaktion freundlich eine Frist von z.B. 6 Wochen setzen.
Wird das nicht eingehalten, würde ich die Ärztekammer einschalten, den Schriftverkehr an sie weiterleiten und die ÄK setzt ein freundliches Schreiben auf mit der Errinnerung an die Pflichten des Weiterbilders mit dem Hinweis, dass man die Weiterbildungsberechtigung auch entziehen kann. Am besten die Abteilung Weiterbildung der ÄK so früh wie möglich involvieren. Dafür sind sie ja da.
Meist geht es dann plötzlich ganz schnell mit fehlenden Unterlagen. Ist leider hierzulande so unprofessionell geregelt. Schade.

Unverschämte und "zu schlechte" Zeugnisse muss man sich nicht bieten lassen. Ein Vorgesetzter kann nur weil es persönlich nicht gepasst hat hier nicht seinem "Denkzettel" / "Rache" freien Lauf lassen bei einem "wohlwollenden Arbeitszeugnis/Weiterbildungszeugnis".
Niemand kann eine Note 4 geben, außer er möchte es vor Gericht begründen. Dazu hat niemand in der Realität Bock. Zu viel Zeit und Geld. Es müssen die Formalien des Arbeitszeugnis eingehalten werden, die relativ aufwendig sind (korrekter formaler Aufbau, Reihenfolge, keine unterstrichenen oder fetten Wörter, korrektes Datum (letzter Arbeitstag), keine Rechtschreibfehler, keine Grammatikfehler, korrekte Formatierung, Fortbildungen/eigene Vorträge sowie Forschungsaktivitäten oder besondere Aufgaben innerhalb des Unternehmens (z.B. Assistentensprecher) sollten genannt werden).
Es gibt natürlich noch andere Wege als Chef zu zeigen, dass es nicht so persönlich passte z.B. fehlende Wünsche zur privaten Zukunft, es mal versuchen mit Rechtschreib- oder Grammatikfehler o.ä. Super Sache!
Auf der anderen Seite kann man kein "gut" oder "sehr gut" erwarten, außer man möchte es vor Gericht begründen, was auch zu viel Aufwand für ein Zeugnis ist.

Coxy-Baby
14.09.2022, 07:39
Termine gelten für CA nicht?

An welcher Stelle hattest du das jetzt bei mir rausgelesen?
Bei der Frage ging es auch gar nicht nicht um ein Arbeitszeugnis sondern um den Weiterbildungskatalog (eLogbuch oder Papier), alles was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, dass man nicht unbedingt sofort mit Terminen drohen sollte, da man ja doch möglichst viel unterschrieben bekommen möchte ohne jetzt für alles nen Nachweis rauskramen zu müssen oder wer hat alle Zahlen hier sauber und nachweissicher dokumentiert?

Holthusen
14.09.2022, 09:48
Ach diese ewigen Diskussionen mit Logbüchern und Zahlen: Eingriffe, die kaum durchgeführt werden oder wenn dann nicht durch Assis , Weiterbilder, die sich viel Zeit lassen mit dem Ausfüllen des Logbuchs usw. Es wird nie aufhören und professionell organisiert sein.

Endoplasmatisches Reticulum
14.09.2022, 10:16
Fristsetzungen sind im professionellen Schriftverkehr völlig normal. Die Frage ist eher, wie druckvoll man da vorgeht. Standardklausel bei jeder meiner Kündigungen war so etwas wie: "Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis innerhalb der üblichen Frist von 2 Wochen auszustellen." Fertig, ganz sachlich. Dann kann man immer noch nachhaken und sukszessive forscher in Wortlaut und Methodik werden. Eine Frist ist immer erstmal gut, um einen Fahrplan vorzugeben - auch für einen selbst.

Generell: Es gibt durchaus Gründe, ein Zeugnis nicht bei Bewerbungen beizufügen, auch ohne dass man darin inhaltlich verrissen wird.

Bonnerin
14.09.2022, 10:22
Bei der Bewerbung auf meine 2. Stelle aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis habe ich auch kein Zeugnis beigelegt. Wie auch?
Das Zeugnis habe ich dann nach wochenlangem Hin und Her irgendwann zugeschickt bekommen und im Anschluss ein PDF davon an die Personalabteilung geschickt.

Holthusen
14.09.2022, 11:04
Fristsetzungen sind im professionellen Schriftverkehr völlig normal. Die Frage ist eher, wie druckvoll man da vorgeht. Standardklausel bei jeder meiner Kündigungen war so etwas wie: "Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis innerhalb der üblichen Frist von 2 Wochen auszustellen." Fertig, ganz sachlich.


Finde ich auch, woher da manche das Sonderrecht sich rausnehmen keine Frist zu setzen, dann ist es wohl unwichtig. Kann man ganz freundlich machen.
Übrigens man hat kein Anrecht auf eine Bestätigung der Kündigung, selbst wenn die Kündigung formal rechtswirksam ist. In meinem verwaltungs- und bürokratiescheuen MVZ kriegt man zumindest keine. Mir wurde aber der Eingang zumindest bestätigt.
Angeblich dauert es mit dem Arbeitszeugnis bis zu 2 Jahre hier. Überlege den Schlüssel erst zurückzugeben, wenn das Zeugnis da ist, gebe auch gern einen Zeugnisentwurf. Memo: Das Zeugnis sollte theoretisch am letzten Arbeitstag da sein.



Generell: Es gibt durchaus Gründe, ein Zeugnis nicht bei Bewerbungen beizufügen, auch ohne dass man darin inhaltlich verrissen wird.


Es gibt ja auch durchaus unterschiedliche Arbeitgeber, da sind die Arbeitgeber, die Auswahl haben an Bewerbern, die Stelle ggfs. nicht unbedingt sofort besetzen müssen, die sind eher kritische bei sowas und (was zunehmend häufiger ist) da sind die Arbeitgeber, die JETZT eine Arbeitskraft brauchen und nicht allzuviele Fragen stellen und nur bei offensichtlichen Problemen abwinken. Immerhin gibt's ja auch ne Probezeit.