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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A 23 / B 60 Symptomatische Therapie ALS



mjnseidl
12.10.2022, 16:41
"Die Sialorrhoe bei ALS-Patienten kann mit Scopolamin transdermal (über die Hautoberfläche) behandelt werden. Als Alternativen stehen gleichwertig Atropin-Tropfen oder Amitriptylin zur Verfügung." Deutsche Gesellschaft für Muskelerkrankte

"Die medikamentöse Therapie der Hypersalivation besteht in der Hemmung der Speichelsekretion durch anticholinerge Muscarinrezeptor-Antagonisten. Die Gabe kann per os, intravenös, intramuskulär, transdermal oder quasi-lokal (z.B. sublinguale Applikation von Tropfen oder Spray) erfolgen. Die Ausführungen für anticholinerge Substanzen gelten für Kinder sowie für Erwachsene, wobei die Psychopharmaka unter diesen Substanzen zumeist nur bei Erwachsenen empfohlen werden. Im internationalen Schrifttum werden zur Therapie anticholinerg wirksame Substanzen wie Atropin, Scopolamin, Ipratropium-Bromid, Glycopyrrolat, Trihexyphenidylbenzhexolhydrochlorid und Amitriptylin genannt." AWMF Leitlinie Hypersalivation

Also müsste B doch stimmen, dass Amitriptylin eine therapeutische Option bei Sialorrhö ist

SevenSeals
12.10.2022, 18:16
Sehr gut! Anfechten geht bis 3 Tage nach der Prüfung online!

go4ward
14.10.2022, 12:10
Moin.
Ich hatte mich in der Klausur für die Botox-Injektionen entschieden. Kurze Recherche ergab folgende Papers, in denen sowohl die grundsätzliche Eignung von Botox für Crampi als auch die Wirksamkeit von Botox bei Spastik an ALS-Patienten belegt wird:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9029067/ - Botox bei Crampi generell
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6669765/ - Botox bei Spastik an ALS-Patienten

Genügt sowas als Begründung zur Anfechtung?

StMei92
14.10.2022, 12:15
Genügt sowas als Begründung zur Anfechtung?

probier es doch. Anfechten kostet nix und ist eh nur wenige Tage möglich.
Probieren geht über Studieren.

Bertholie
14.10.2022, 12:30
Ja Super, fechte das definitiv an mit korrekter Quellenangabe etc. :)

Bertholie
14.10.2022, 12:31
Ja Super, fechtet das beide definitiv an mit korrekter Quellenangabe etc. :)

go4ward
14.10.2022, 12:32
Habe die Frage angefochten.

tanteemma45
15.10.2022, 15:24
Bei uns war große Verwirrung, was "Crampi" überhaupt sind. Im Pschyrembel steht, dass "Crampus" und "Spasmus" dasselbe sind. Und in der DGN-Motoneuron-Leitlinie steht, dass man (therapieresistente fokale) "Spasmen" mit Botox-A-Injektionen behandeln kann, ebenso wie Larynospasmen im Rahmen von Motoneuronerkrankungen. Hab auch mal was dazu verfasst.
Wär schon extrem nice, wenn das klappt, weil das über 50% gekreuzt haben.

htc92snn89
15.10.2022, 22:09
Moin.
Ich hatte mich in der Klausur für die Botox-Injektionen entschieden. Kurze Recherche ergab folgende Papers, in denen sowohl die grundsätzliche Eignung von Botox für Crampi als auch die Wirksamkeit von Botox bei Spastik an ALS-Patienten belegt wird:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/9029067/ - Botox bei Crampi generell
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6669765/ - Botox bei Spastik an ALS-Patienten

Genügt sowas als Begründung zur Anfechtung?

Hier habe ich die folgende Quelle für die Botoxinkejtion als Therapieoption:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-001l_S1_Motoneuronerkrankungen_2021-11.pdf