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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden abbauen



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Dochope
14.10.2022, 21:57
Guten Abend! Ixh bin neugierig wie es in anderen Krankenhäusern mit den Überstunden läuft. Dürft ihr mitentscheiden wann ihr frei nehmen könnt oder habt ihr keinen Einfluss darauf? Ich denke, es wäre fair, wenn man sich dazu äußern könnte. Meine OÄ hat mir so vor 2 Wochen gesagt, dass ich am nächsten Tag frei bekomme, und ich habe mich nicht zu widersprechen, aber ich möchte das nicht weiter so zulassen

Viele Grüße!

][truba][
14.10.2022, 23:36
Im ersten Krankenhaus wurde bestimmt. Aktuell entscheide ich selbst.

greenmuffin
15.10.2022, 08:04
Wir dürfen mit der jährlichen Urlaubsplanung 5-10 Tage FZA im Vorraus eintragen. Sonst werden auch Mal Urlaubstage unterjährig in FZA umgewandelt und man darf dann den entstehenden Resturlaub für Januar-März des nächsten Jahres mitnehmen. Ganz selten wird man gefragt ob man den nächsten Tag daheim bleiben will, kann das aber immer ablehnen. Für besondere Anlässe kann man sich auch tageweise FZA wünschen bevor der nächste Dienstplan rauskommt.

freak1
15.10.2022, 10:31
Mit FZA würde ich niemals was wichtiges planen. Das kann der Arbeitgeber nämlich jederzeit, auch am selben Tag, widerrufen. Urlaub nicht.

Bender B. Rodriguez
15.10.2022, 10:41
...falls er dich denn erreicht... :-D

Nefazodon
15.10.2022, 10:47
FZA kann tatsächlich kurzfristig angeordnet und auch widerrufen werden arbeitsrechtlich.

Ich fand das schon immer unfair, gerade auch, wenn ein Teil der Dienste in Überstunden ausgeglichen wird o.Ä.
Von einem selbst wird maximale Flexibilität erwartet, aber der AG kann machen was er will.

Wie gut dass Krankenhäuser regelmäßig als familienfreundliche Arbeitsplätze zertifiziert werden.

Da hilft nur was Bender B. Rodriguez schreibt.....

D.Hollywood
15.10.2022, 10:54
Ich hab keinen FZA, aber finde das sollte man entscheiden dürfen. Wenn du in einer Firma arbeitest, darfst du dich komplett selbst organisieren. Wenn man mehr arbeiten muss, dann sollte man wenigstens was davon haben. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sind wir schlecht genug von der work Life Balance

Endoplasmatisches Reticulum
15.10.2022, 11:04
Das kann der Arbeitgeber nämlich jederzeit, auch am selben Tag, widerrufen. Urlaub nicht.

Hast du dazu eine Quelle? Ich bin kein Jurist, aber hätte meine Zweifel, dass das so richtig ist. Generell findet man kaum Informationen zum kurzfristigen Widerruf von geplantem Freizeitausgleich. Das ist wohl auch ein Gebiet, in dem weitreichende Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen werden können. Der VKA tut das nach kurzer Durchsicht m.e. nicht.

Man findet z.B. einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (https://research.wolterskluwer-online.de/document/3f5ff958-00ea-4641-925f-6e44065c312d).
Anderer Tarifvertrag, etwas älter, aber allgemein formulierter Leitsatz (Hervorhebung von mir):

"Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u. a., daß der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muß. Die Arbeitsfreistellung muß dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, daß er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15.00 und 17.00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält."

Wenn die Anordung von Freizeitausgleich einen Mindestvorlauf erfordert, damit sich der Arbeitnehmer darauf einstellen kann, sollte das m.E. auch (und insbesondere) für eine Stornierung von Freizeitausgleich gelten. Kurzfristig, ja. Und nicht mit Urlaub zu vergleichen. Völlig willkürlich oder gar am selben Tag, meines Erachtens nein! Das wäre dann ja fast schon kein Freizeitausgleich mehr, sondern eine Rufbereitschaft.

kartoffelbrei
15.10.2022, 11:28
Freizeitausgleich ist Teil des fertigen Dienstplans. Wenn der Dienstplan einmal freigegeben wurde (was in der Regel mehrere Woche vorher Monatsbeginn der Fall sein sollte), kann der Dienstplan nur mit Zustimmung des Betroffenen oder des Betriebsrates geändert werden, das gilt auch für eine Stornierung von Teilzeitfrei!

Leider kursieren in manchen Abteilungen gruselige Ansichten zu dem Thema. Im Zweifel kann ich nur empfehlen, sich zu dem Thema einmal vom Betriebsrat beraten zu lassen. Der kann bei Bedarf auch den Dienstplaner / Chef zur Rechtslage aufklären.

FirebirdUSA
15.10.2022, 13:32
Freizeitausgleich ist Teil des fertigen Dienstplans. Wenn der Dienstplan einmal freigegeben wurde (was in der Regel mehrere Woche vorher Monatsbeginn der Fall sein sollte), kann der Dienstplan nur mit Zustimmung des Betroffenen oder des Betriebsrates geändert werden, das gilt auch für eine Stornierung von Teilzeitfrei!

Leider kursieren in manchen Abteilungen gruselige Ansichten zu dem Thema. Im Zweifel kann ich nur empfehlen, sich zu dem Thema einmal vom Betriebsrat beraten zu lassen. Der kann bei Bedarf auch den Dienstplaner / Chef zur Rechtslage aufklären.

Hast du dazu ein Urteil o.ä.? Ich kenne auch nur die oben genannte Regelung dass FZA auch relativ kurzfristig angeordnet werden kann. Wenn es keine Wechselschicht gibt muss der AG sowieso keinen Dienstplan freigeben (bzw nur für die Nacht und Wochenenddienste - sieht zumindest Betriebsrat bei uns so)

freak1
15.10.2022, 13:49
FZA kann der Arbeitgeber auch einfach anordnen. Ruhiger Tag? Dann jetzt sofort FZA. Genauso kann er das jederzeit kurzfristig widerrufen. Wenn du deinen Urlaub mit FZA verlängerst und der Arbeitgeber braucht dich, dein Problem, fliegst du früher zurück...
Machen die vielleicht nicht, wenn sie nett sind, aber sie könnten es.

nie
15.10.2022, 17:18
Bisher gabs bei uns gar kein FZA, wurde alles ausbezahlt. Seit einigen Monaten gibt es wohl in bestimmten Bereichen FZA. War lange in Rotation und nicht in den entsprechenden Bereichen tätig, daher ist das für mich zum ersten Mal im Dezember relevant. Mir wurde tatsächlich im entsprechenden Dienstplan auch einfach random ein Tag frei eingeplant aber man kann durchaus Wünsche äußern bzw. handeln. Zumindest konnte ich das FZA Tag für Dezember noch auf meinen Wunschtag umlegen.

Bei meinen alten Arbeitgeber hat man FZA einfach beantrag wie Urlaub. Wenn es passt, wurds genehmigt, wenn nicht dann nicht. Ungefragt haben die nie FZA eingetragen, sind aber manchmal auf einen zugekommen und habe angeboten, einem dann und dann FZA einzutragen wenn es gerade passte. Man wurde auch nie ungefragt aus dem FZA zurückkommandiert aber war halt schon erste Adresse bezüglich einspringen. Aber ein Nein wurde da auch akzeptiert.

Zanza
15.10.2022, 20:17
Bei uns läuft es ähnlich wie bei nies altem Arbeitgeber, FZA kann und soll beantragt werden, gerne auch am Stück, allerdings kriegt man, vor allem auf Intensiv, wo man ja durch die Wochenenden oft ziemlich viele ÜS anhäuft, auch manchmal ungefragt FZA, dann allerdings fast immer sehr nett, ich habe zum Beispiel eine komplette Woche im November, wo ich mir eigentlich nur den Fr/Sa frei gewünscht hatte. Fürs Einspringen wird man natürlich dann auch gefragt, aber bei uns herrscht die Auffassung, dass man mit veröffentlichtem DP dann sein Leben planen und eben auch die Stadt verlassen darf.

kartoffelbrei
15.10.2022, 21:32
Hast du dazu ein Urteil o.ä.? Ich kenne auch nur die oben genannte Regelung dass FZA auch relativ kurzfristig angeordnet werden kann. Wenn es keine Wechselschicht gibt muss der AG sowieso keinen Dienstplan freigeben (bzw nur für die Nacht und Wochenenddienste - sieht zumindest Betriebsrat bei uns so)

Ich habe das aus meiner Arbeitsrecht-Fortbildung für Betriebsräte. Da müsste ich noch einmal tiefer in den Unterlagen kramen.

Kurzes googeln hat allerdings schon einmal ergeben, dass der Hauptknackpunkt ist, dass der Betriebsrat einer Dienstplanänderung zustimmen muss. Heißt im Umkehrschluss, dass wenn ich einen Betriebsrat habe, der das alles nicht so eng sieht bzw. es bei meinem Arbeitgeber gar keinen Betriebsrat gibt, ich deutlich schlechtere Karten habe.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Empfehlung, zumindest einmal bei sich im Haus beim Betriebsrat nachzufragen, wie das im Zweifel gehandhabt wird. Wir haben bei uns im Haus eine Abteilung, in der die Ärzte jahrelang im Freizeitausgleich faktisch Rufdienst gemacht haben. Sowohl der Betriebsrat als auch die Personalabteilung hätte ihnen sagen können, dass sie das auf keinen Fall müssen, aber sie haben halt nie gefragt.

Endoplasmatisches Reticulum
15.10.2022, 22:18
Da bleibt dann zu diskutieren, ob es sich um eine tatsächliche Dienstplanänderung handelt, oder lediglich um eine Freistellung zum Abbau des Arbeitszeitguthabens. Das Internet spuckt mir widersprüchliche Infos aus; oder zumindest doch so individuelle Rechtsurteile, dass mir als Laie keinesfalls klar ist, inwieweit die allgemein anwendbar wären.

Letztlich vertritt der Arbeitgeber im Zweifel sicherlich den Standpunkt, dass der bestehende Dienstplan unangetastet bleibt und er lediglich eine widerrufliche Freistellung im Rahmen der festgesetzten Arbeitszeit ausgesprochen hat, was er im Zuge seines Weisungsrechtes (§ 106 GewO) unter Wahrung des billigen Ermessens (§ 315 BGB) auch spontan tun oder eben widerrufen kann.

freak1
15.10.2022, 23:02
In den AT Verträgen steht deswegen häufig, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

rafiki
16.10.2022, 07:29
Was ist eigentlich bei sehr hohem at-gehalt. Ich denke da kann man nicht mit Überstunden kommen. Fände es komisch.

Mit meinem weit über Tarif liegenden Gehalt kann ich mir Überstunden zwar nicht auszahlen lassen, sehr wohl aber abfeiern.

Anne1970
16.10.2022, 07:39
@Jan.Kaussen: wo arbeitest du, bist du Facharzt in der Radiologie? Welches Fach: Neuroradiologie/Radio? Ambulant? Klinik? Angestellt? Selbstständig?

Bin der Überzeugung: wenn der FZA im genehmigten (d.h. vom BR „mitbestimmten“ und frei gegebenen) DP steht, geht es nur mit Zustimmung.
Wenn FZA kurzfristig anberaumt ist, dann ist das „flexibler“… just my …

Endoplasmatisches Reticulum
16.10.2022, 08:25
So pauschal darf man es eigentlich nicht mehr in Verträge schreiben , man muss da schon konkretisieren. Z.b. 15% der Wochenarbeitszeit. Oder es steht bei AT nicht explizit drin. Man muss sich also einig werden mit dem AG. In der Regel möchte man ja die ausgehandelte Vergütung behalten.

Ist man jedoch in leitender Position und kann Mitarbeiter einstellen und entlassen oder man besitzt Handlungsvollmacht beziehungsweise Prokura / übst eine unternehmerische Funktion aus, sind sämtliche Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten.

Ach Holthusen. Neuer Account, aber gleicher Strudel aus viel Meinung, etwas richtigem Inhalt, viel falschem Inhalt, wirren Schlussfolgerungen obendrauf, und alles als Kür etwas off topic.

Jukka666
17.10.2022, 13:32
FZA kann der Arbeitgeber auch einfach anordnen. Ruhiger Tag? Dann jetzt sofort FZA. Genauso kann er das jederzeit kurzfristig widerrufen. Wenn du deinen Urlaub mit FZA verlängerst und der Arbeitgeber braucht dich, dein Problem, fliegst du früher zurück...
Machen die vielleicht nicht, wenn sie nett sind, aber sie könnten es.

Ist das ironisch gemeint? Wenn nicht, so ein Schmarrn! :-((

FZA ist keineswegs eine rechtefreie Zone! Wir haben das an unserer Klinik in extenso mit PA, BR etc. diskutiert weil in Corona-Zeiten, aber auch im Sommerloch oft FZA möglich war.

In unserer Abteilung wurde FZA wie Urlaub gehandelt, VORAUSGESETZT, dass er rechtzeitig und fair angekündigt war.
Wir haben sogar FZA an Urlaub angehängt und Reisen gebucht. Noch nie hat der Chef das zurückgenommen. Ist natürlich kein Zustand überall.

Will aber sagen:
- Wenn mir der Arbeitgeber sagt, morgen habe ich frei, dann ist das eine klare Aussage, die er verantworten muss. Hat er keine Arbeit für mich, ist das nicht mein Problem.
- Wenn ich frei haben soll, dann habe ich frei.

- Woher soll ich wissen, dass am FZA-Tag doch Arbeit anfallen wird?

z.B.
Ich kriege am Montag gesagt, am Dienstag kann ich frei haben.

Ich gehe am Montag nachmittag nach Hause, habe also FREI! Muss also weder mein Telefon checken, noch Anrufe beantworten oder sonstwas. Sonst wäre es ja Rufbereitschaft, oder nicht?

Das gleiche gilt für den Dienstag. Sonst wäre es Rufbereitschaft.



Der AG kann mitnichten mit kurzem Vorlauf alles verbieten oder anordnen. Unsere PA hat 48h intern festgelegt, dass FZA zurückgenommen werden kann und dann auch nur, wenn unbedingt notwendig, d.h. Patiengefährdung oder sonstwie nicht anders zu kompensieren ist.

Sowas wie von einer Reise zurückfliegen, ist undenkbar. Denn das Risiko, FZA anzuordnen, liegt ja bei dem, der dem AN freigibt, und nicht beim Arbeitnehmer.

My 2 cents.