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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TVÄ VKA - Teilung von Wochenenddiensten (§10 Absatz 10)



Thom214
26.10.2022, 12:53
Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit der Auslegung der Protokollerklärung zu Absatz 10 des §10 im TV-Ärzte VKA? Es geht um die Teilung von Wochenenddiensten im Falle von Bereitschaftsdiensten bis zu maximal zwölf Stunden, welche folglich als 0,5 eines Dienstes gewertet werden.
Findet diese Protokollerklärung in eurem Haus Anwendung, wie ist diese zu verstehen und vor allem bestehen weitere rechtliche Hintergründe/Urteile dazu?
Relevant wird die Gesamtzahl an BD's, wenn es um die maximal zulässige Anzahl geht bzw. die entsprechende Höherwertung bei Überschreitung der Gesamtanzahl im Halbjahresdurchschnitt. Werden manche Dienste als 0,5 gewertet, werden schnell mal 3-4 Dienste/Halbjahr weniger mit Zuschlägen nach §12 Absatz 3 vergütet.

Beispiel:
Folgendes Dienstmodell an einem Samstag/Sonntag:
- zwei Dienstzeiten werden von zwei Ärzten besetzt

1. Dienst: von 8 bis 15 Uhr Vollarbeit

2. Dienst: von 15 bis 20 Uhr Vollarbeit, von 20 Uhr bis 8 Uhr am folgenden Morgen Bereitschaftsdienst (5h Vollarbeit, 12h BD)
Gezählt wird es wie folgt:

1. Dienst: komplett Vollarbeit, deshalb natürlich kein "Dienst"

2. Dienst: 5h Vollarbeit aufs Arbeitszeitkonto, BD wird entsprechend vergütet, jedoch als 0,5 Dienste gezählt,
da "maximal zwölf Stunden"

Ich freue mich über Mitbeurteilung, Erfahrungsberichte und Ratschläge zum Umgang mit o. g. Sachverhalt. Vielen Dank! :-party

Endoplasmatisches Reticulum
26.10.2022, 16:50
Die Arbeitgeberinterpretation der Protokollerklärung erscheint mir äußerst originell.
Rechtsberatung einschalten. Ich denke, ihr werdet verarscht.

Anne1970
26.10.2022, 22:56
Das von dir beschriebene Modell setzt vermutlich eine Sechs-Tage-Woche voraus und ist zudem schlicht falsch. Buchung von Vollarbeit auf ein Arbeitszeitkonto ist laut TV nicht vorgesehen. Grundsätzlich setzt die 0,5 Regel an Wochenenden voraus, dass es sich vorher um 24 stündige Dienste gehandelt hat, die von einem Arzt ausgeführt wurden. Nur dann kommt begrifflich eine Teilung in Betracht. Wende dich an die Rechtsberatung des MB deines Landesverbands.

abcd
27.10.2022, 18:18
@ Anne
ohne extra einen neuen Thread zu eröffnen.
BD Sa 9-18 und 18-9 Uhr
die meisten MA machen nur einen der beiden Dienste es gibt aber auch Kollegen, die sie als 24h machen. Wäre hier der kürzere Dienst 9-18 Uhr für alle in der Abteilung als 0,5 Dienst zu werten?

Anne1970
27.10.2022, 20:25
Hm… da müsst ich mal nachfragen…
also die Antwort auf deine Frage ist:
„Der kürzere Dienst kann dann als 0,5 gewertet werden, wenn es sich vorher um einen ungeteilten 24stündigen gehandelt hat. Die Sonderregel soll nur für die Fälle gelten, in denen ein zuvor 24 stündiger Dienst auf mehrere Ärztinnen verteilt wird.“

abcd
28.10.2022, 18:28
Danke.
Dann bleibt der kürzer Dienst wohl ein "ganzer" Dienst, da nur 3 Kollegen der Abteilung einen 24er bevorzugen. Man kann vermutlich nicht davon sprechen, dass es generell ein 24er ist und nahezu alle lieber geteilt arbeiten (hoffe wir kommen nicht in die Lage mit 4 Diensten im Monat nicht mehr zurecht zu kommen und darüber genauer diskutieren zu müssen).

Thom214
10.11.2022, 06:01
Danke für die Antworten! Werde es bei Gelegenheit mal prüfen lassen und berichten.

Anne1970
10.11.2022, 06:06
kann ich nur empfehlen!