Thom214
26.10.2022, 12:53
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Auslegung der Protokollerklärung zu Absatz 10 des §10 im TV-Ärzte VKA? Es geht um die Teilung von Wochenenddiensten im Falle von Bereitschaftsdiensten bis zu maximal zwölf Stunden, welche folglich als 0,5 eines Dienstes gewertet werden.
Findet diese Protokollerklärung in eurem Haus Anwendung, wie ist diese zu verstehen und vor allem bestehen weitere rechtliche Hintergründe/Urteile dazu?
Relevant wird die Gesamtzahl an BD's, wenn es um die maximal zulässige Anzahl geht bzw. die entsprechende Höherwertung bei Überschreitung der Gesamtanzahl im Halbjahresdurchschnitt. Werden manche Dienste als 0,5 gewertet, werden schnell mal 3-4 Dienste/Halbjahr weniger mit Zuschlägen nach §12 Absatz 3 vergütet.
Beispiel:
Folgendes Dienstmodell an einem Samstag/Sonntag:
- zwei Dienstzeiten werden von zwei Ärzten besetzt
1. Dienst: von 8 bis 15 Uhr Vollarbeit
2. Dienst: von 15 bis 20 Uhr Vollarbeit, von 20 Uhr bis 8 Uhr am folgenden Morgen Bereitschaftsdienst (5h Vollarbeit, 12h BD)
Gezählt wird es wie folgt:
1. Dienst: komplett Vollarbeit, deshalb natürlich kein "Dienst"
2. Dienst: 5h Vollarbeit aufs Arbeitszeitkonto, BD wird entsprechend vergütet, jedoch als 0,5 Dienste gezählt,
da "maximal zwölf Stunden"
Ich freue mich über Mitbeurteilung, Erfahrungsberichte und Ratschläge zum Umgang mit o. g. Sachverhalt. Vielen Dank! :-party
hat jemand Erfahrung mit der Auslegung der Protokollerklärung zu Absatz 10 des §10 im TV-Ärzte VKA? Es geht um die Teilung von Wochenenddiensten im Falle von Bereitschaftsdiensten bis zu maximal zwölf Stunden, welche folglich als 0,5 eines Dienstes gewertet werden.
Findet diese Protokollerklärung in eurem Haus Anwendung, wie ist diese zu verstehen und vor allem bestehen weitere rechtliche Hintergründe/Urteile dazu?
Relevant wird die Gesamtzahl an BD's, wenn es um die maximal zulässige Anzahl geht bzw. die entsprechende Höherwertung bei Überschreitung der Gesamtanzahl im Halbjahresdurchschnitt. Werden manche Dienste als 0,5 gewertet, werden schnell mal 3-4 Dienste/Halbjahr weniger mit Zuschlägen nach §12 Absatz 3 vergütet.
Beispiel:
Folgendes Dienstmodell an einem Samstag/Sonntag:
- zwei Dienstzeiten werden von zwei Ärzten besetzt
1. Dienst: von 8 bis 15 Uhr Vollarbeit
2. Dienst: von 15 bis 20 Uhr Vollarbeit, von 20 Uhr bis 8 Uhr am folgenden Morgen Bereitschaftsdienst (5h Vollarbeit, 12h BD)
Gezählt wird es wie folgt:
1. Dienst: komplett Vollarbeit, deshalb natürlich kein "Dienst"
2. Dienst: 5h Vollarbeit aufs Arbeitszeitkonto, BD wird entsprechend vergütet, jedoch als 0,5 Dienste gezählt,
da "maximal zwölf Stunden"
Ich freue mich über Mitbeurteilung, Erfahrungsberichte und Ratschläge zum Umgang mit o. g. Sachverhalt. Vielen Dank! :-party