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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fehltage in PJ Teilzeit



Iwonaslawik
08.11.2022, 10:24
Hallo ,
am 21. November fange ich mein PJ in Teilzeit an, da ich 2 Kinder habe. Bis jetzt bekomme ich keine genaue Information, wieviel ich Fehltagen habe. Es wäre gut zu wissen, weil ich irgendwie die Tagen während Ferien überbrücken muss. auf der brd Seite habe ich ein Dokument gefunden, in dem steht, dass die Anzahl der Fehltagen sich erhöht. In Sekretariat sagen sie mir : es erhöht sich nicht. Ich habe 20 Tagen für die 8 Monaten. Hat jemand da Erfahrung schon gesammelt, wieviele Tagen ist es tatsächlich? LG Iwona

Feuerblick
08.11.2022, 10:27
Dass sich die Zahl der Fehltage erhöht, kann ich mir nicht vorstellen. Teilzeitkräfte bekommen ja auch nicht mehr Urlaubstage. :-nix

Iwonaslawik
08.11.2022, 10:37
Ja, so kann man es auch interpretieren. Aber ich hätte gerne eine konkrete Antwort und Sicherheit. Ich muss es irgendwie planen. Auf der Bezirkregierung Düsseldorf habe ich so einen Satz gefunden: "3. Teilzeit
Das PJ kann nach Absprache mit Ihrem PJ-Büro auch in Teilzeit (75 %, 50 %) abge-
leistet werden.
Die Dauer der einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie die Anzahl der möglichen
Fehltage erhöhen sich prozentual entsprechen".

Vielen Dank für deine Antwort:-)

Feuerblick
08.11.2022, 10:40
Ich würde an deiner Stelle bei der Behörde nachfragen, wo am Ende dein PJ anerkannt werden muss. Nur deren Antwort zählt. Und unbedingt schriftlich geben lassen!

Iwonaslawik
08.11.2022, 10:42
Ja, das muss ich auf jeden Fall machen:( vielen Dank.

Iwonaslawik
09.11.2022, 08:57
Heute habe ich erfahren, das sind keine Urlaubstage sondern Fehltage im PJ.

Feuerblick
09.11.2022, 09:48
Ja, natürlich. Wusstest du das nicht? Das sind Fehltage, d.h. egal, ob du Urlaub machst oder krank bist - länger als diese Fehltage darfst du nicht fehlen. :-nix

Iwonaslawik
09.11.2022, 11:17
Das wusste ich schon..aber du hast in deinem ersten Kommentar über Urlaubstage geschrieben..wenn es keine Urlaubstage sind, dann müsste es mehr Fehltage in Teilzeit geben. Lg

Feuerblick
09.11.2022, 11:22
Nein, „Urlaubstage“ habe ich nur für normale Angestellte erwähnt. Und mit welchem Grund sollte es mehr Fehltage geben, wenn du doch pro Woche/Monat sowieso schon weniger arbeitest?
Die Diskussion ist müßig. Frag die zuständige Behörde. Die kennen die Regeln und deren Aussage ist bindend.

Iwonaslawik
09.11.2022, 13:41
Ich arbeite nicht weniger, ich arbeite länger.

Zu den Leuten, die sich das auch fragen:
Ich habe die Information von LPA bekommen: wenn man PJ in Teilzeit (50 %) macht, verdoppelt sich die Anzahl der Fehltage: also man hat 60 Tagen Fehltagen..in einem Tertial darf man Maximum 40 Tagen Fehltage haben.

Feuerblick
09.11.2022, 13:44
Du arbeitest länger, weil du pro Tag/Woche/Monat weniger arbeitest. :-nix Aber ist doch schön, dass du die dreifache Menge an Fehltagen hast. Ich hoffe, du hast das schriftlich?

einmalistkeinmal
09.11.2022, 15:01
@Feuerblick: ich finde, du klingst ziemlich unfreundlich

Ich denke, die Fehlzeit erhöht sich nicht pro Jahr, sondern für den gesamten Zeitraum (also knapp 2 Jahre). Und das ist auch fair so. Denn wie sollten 10 Fehltage pro Jahr inkl Krankheiten und Ferien bei 2 Kindern machbar sein? Da sind selbst 20 Fehltage sportlich.

Feuerblick
09.11.2022, 16:40
Naja, PJ in Teilzeit bedeutet ja nicht zwingend, dass man Kinder hat. Mag ja auch andere Gründe geben.
Nach wie vor ist mir aber unklar, warum man bei doppelter PJ-Zeit das dreifache an Fehltagen bekommt. Hat das LPA das begründet? Daher auch die Frage nach dem Schriftlichen.

Endoplasmatisches Reticulum
09.11.2022, 17:08
Zu den Leuten, die sich das auch fragen:
Ich habe die Information von LPA bekommen: wenn man PJ in Teilzeit (50 %) macht, verdoppelt sich die Anzahl der Fehltage: also man hat 60 Tagen Fehltagen..in einem Tertial darf man Maximum 40 Tagen Fehltage haben.

Das LPA ist an die Vorgaben der Approbationsordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html#BJNR240500002BJNE000307116) gebunden: Dreißig Fehltage für jeden, Ausnahmen nur nach Amtsermessen im individuellen Härtefall, wenn andernfalls der Abschluss gefährdet ist.

Du hast das falsch verstanden, oder du bzw. das LPA haben sich ungünstig artikuliert. Wenn du das PJ in 50 % Teilzeit absolvierst und lt. Bescheinigung einen Zeitraum von 2 Wochen gefehlt hast, dann zählt davon nur die Hälfte als Fehlzeit, weil du auf Grund der Teilzeit in diesen zwei Wochen eben auch nur die Hälfte gearbeit hättest. Aber du bekommst garantiert nicht 60 Fehltage, um die dann auf deine 2.5-Tage-Woche zu verteilen und rechnerisch 24 Wochen fehlen zu dürfen.

Dass du Kinder hast ist irrelevant. Es geht beim PJ um die Vermittlung ärztlicher Fähigkeiten. Wenn du dafür länger brauchst, ist das so. Dafür existiert die Teilzeitregel. Inhalte erlassen bekommst du nicht.

Feuerblick
09.11.2022, 17:16
So kenne ich das auch. :-nix
Daher nochmal die Frage an die TE: Hat dir das LPA diese Auskunft mit den 60 Tagen schriftlich gegeben? Wenn nein, dann würde ich nachhaken. Sonst könntest du am Ende ein Problem haben.

einmalistkeinmal
09.11.2022, 18:32
Nein, ein Fehltag = 8 h (Vollzeit) und 4 h = ein halber Fehltag. Normalerweise arbeitet man jeden Tag 4 h. Und dann ist es doch klar, dass man auf die doppelte Zeit PJ auch die doppelten Fehltage (für den gesamten Zeitraum) hat. Oder reden wir aneinander vorbei? Anders gesagt: alle bekommen die gleiche Anzahl an Stunden, die gefehlt werden dürfen. Hier z.B. formuliert:
https://www.medizin.uni-kiel.de/de/studium/medizin/dateien-medizin/Merkblatt%20PJ%20in%20Teilzeit.pdf

morgoth
09.11.2022, 19:41
Wenn das Teilzeit-PJ in einer 5 Tagex4 Stunden-Organisation durchgeführt wird, und deshalb jedes einzelne Tertial doppelt so lange dauert, wäre tatsächlich eine Verdopplung der Fehltage (oder eigentlich „Fehlhalbtage“) fair.
Der Vollzeit-Student hat 30 Fehltage à 8 Stunden, der Teilzeitstudent entsprechend 60 Fehlhalbtage à 4 Stunden.

Oder andersrum (aber mit dem gleichen Ergebnis): Dem Teilzeitstudenten wird bei eintägigem Fehlen (entsprechend 4 Stunden) nur 1/2 Fehltag (von seinem 30er-Kontingent) abgezogen. Dem Vollzeitstudenten jedoch ein ganzer Fehltag.

Wenn ihr das Teilzeit-PJ allerdings anders als 5x4 Stunden organisieren könnt, wird es (erst recht) kompliziert.
Du solltest dir auf jeden Fall deine (detaillierte) PJ-Organisation samt Fehltagen schriftlich bestätigen lassen!

Arrhythmie
10.11.2022, 11:59
Jep. Das ist bei TZ immer etwas komplizierter und richtet sich einfach genau nach deinem Arbeitszeitmodell. Deine Rechnung geht nur bei 5 Tagen die Woche a 4 Stunden auf. Bei allen anderen Modellen läuft es anders.

Endoplasmatisches Reticulum
10.11.2022, 12:04
Die Approbationsordnung definiert erlaubte Fehlzeiten in Ausbildungstagen, nicht Stunden. Halbe Fehltage gibt es darin ebensowenig wie eine Klarstellung zur Anwendung bei Teilzeit. Das heißt für mein Verständnis (kein Jurist, keine Rechtsberatung, blabla), dass Teilzeitkalkulationen Hausrezepte der LPAs sein dürften.

Deshalb in der Tat, wie schon von den Vorschreibern angemerkt wurde, alles schriftlich geben lassen. Sachbearbeiter beim Amt können wechseln. Sachverhalte, die nicht eindeutig fixiert wurden, können später plötzlich recht ... dynamisch ... interpretiert werden.


Fun Fact: Diese Unklarheit wird im Referentenentwurf zur neuen Approbationsordnung teilweise angegangen.

§3 Abs. 3 S. 1 ÄApprO: (https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html) "Auf die Ausbildung (...) werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 20 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts."

§45 Abs. 4 S. 1-2 Referentenentwurf zur ÄApprO: (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/Referentenentwurf_AEApprO.pdf) "Auf die Ausbildung werden Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstagen angerechnet, davon bis zu insgesamt 15 Ausbildungstagen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts oder zweier Teilabschnitte (...). Bei einer Ausbildung in Teilzeit (...) erhöht sich die Anzahl der Fehltage entsprechend."

Der Gesetzgeber geht anscheinend in der Tat davon aus, dass ein PJ auch in Teilzeit grundsätzlich weiterhin anteilig an jedem Werktag erfolgt. Das war mir auch nicht unbedingt klar.

morgoth
10.11.2022, 19:09
Wobei man ja schon sagen muss, dass ein PJ-Teilzeittertial „Montags ganz, Mittwochs halb, Freitags ganz“ (oder ähnlich) tatsächlich mit geschickt gelegten Fehltagen und gesetzlichen Feiertagen dazu führen könnte, dass man die betreffende Abteilung sehr selten sehen würde.
Ob dann noch viel übrig bleibt an „praktischen“ Erfahrungen …