15.01.2004, 14:02
Hallo!!
ich hoffe mir jemand meine fragen beantworten kann...alsoooooo
ich bin deutsche staatsbürgerin und
mein mann ist zahnarzt und ist noch in seinem land (kein eu-land) und arbeitet schon seit 4 jahren und wird bald hierher kommen und erstmal die deutsche sprache lernen und dann diese blöde approbationsprüfung oder gleichweritgkeitsprüfung machen..
er muss aber vorher die berufserlaubnis bekommen und die kriegt er für 1 jahr bevor dieses jahr beendet wird muss er sich zur prüfung anmelden und machen und hoffentlich bestehen!!!
1. frage ist approbationsprüfung=gleichweritgkeitsprüfung ??????
er wird die prüfung warscheinlich in nordrheinwestf. oder hessen machen..
2. wieviel mal darf er die Prüfung wiederholen und wann????
3.wieviel prüfungen muss er insgesamt machen nur die gleichwertigkeitsprüfung oder noch andere???
4.wenn er die prüfung bestanden muss er glaube ich noch ein jahr als assitent arbeiten und erhält dann seine approbation (habe ich vom landesprüfungsamt erfahren) hab ich aber trotzdem nicht ganz verstanden...kann er dann sofort eine praxis eröffnen??
5. hab ich gehört das die prüfung sehr schwer ist (hab aber ein buch von leuten die die prüfung schon gemacht haben mit 250 fragen die in der approbationsprüfung oder gleichwertigkeitsprüfung vorkommen)
ich hoffe jemand kann meine fragen beantworten...danke im voraus
ich hoffe mir jemand meine fragen beantworten kann...alsoooooo
ich bin deutsche staatsbürgerin und
mein mann ist zahnarzt und ist noch in seinem land (kein eu-land) und arbeitet schon seit 4 jahren und wird bald hierher kommen und erstmal die deutsche sprache lernen und dann diese blöde approbationsprüfung oder gleichweritgkeitsprüfung machen..
er muss aber vorher die berufserlaubnis bekommen und die kriegt er für 1 jahr bevor dieses jahr beendet wird muss er sich zur prüfung anmelden und machen und hoffentlich bestehen!!!
1. frage ist approbationsprüfung=gleichweritgkeitsprüfung ??????
er wird die prüfung warscheinlich in nordrheinwestf. oder hessen machen..
2. wieviel mal darf er die Prüfung wiederholen und wann????
3.wieviel prüfungen muss er insgesamt machen nur die gleichwertigkeitsprüfung oder noch andere???
4.wenn er die prüfung bestanden muss er glaube ich noch ein jahr als assitent arbeiten und erhält dann seine approbation (habe ich vom landesprüfungsamt erfahren) hab ich aber trotzdem nicht ganz verstanden...kann er dann sofort eine praxis eröffnen??
5. hab ich gehört das die prüfung sehr schwer ist (hab aber ein buch von leuten die die prüfung schon gemacht haben mit 250 fragen die in der approbationsprüfung oder gleichwertigkeitsprüfung vorkommen)
ich hoffe jemand kann meine fragen beantworten...danke im voraus