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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gleichwertigkeitsprüfung=Approbationsprüfung?????



15.01.2004, 14:02
Hallo!!
ich hoffe mir jemand meine fragen beantworten kann...alsoooooo

ich bin deutsche staatsbürgerin und
mein mann ist zahnarzt und ist noch in seinem land (kein eu-land) und arbeitet schon seit 4 jahren und wird bald hierher kommen und erstmal die deutsche sprache lernen und dann diese blöde approbationsprüfung oder gleichweritgkeitsprüfung machen..
er muss aber vorher die berufserlaubnis bekommen und die kriegt er für 1 jahr bevor dieses jahr beendet wird muss er sich zur prüfung anmelden und machen und hoffentlich bestehen!!!

1. frage ist approbationsprüfung=gleichweritgkeitsprüfung ??????

er wird die prüfung warscheinlich in nordrheinwestf. oder hessen machen..
2. wieviel mal darf er die Prüfung wiederholen und wann????

3.wieviel prüfungen muss er insgesamt machen nur die gleichwertigkeitsprüfung oder noch andere???

4.wenn er die prüfung bestanden muss er glaube ich noch ein jahr als assitent arbeiten und erhält dann seine approbation (habe ich vom landesprüfungsamt erfahren) hab ich aber trotzdem nicht ganz verstanden...kann er dann sofort eine praxis eröffnen??
5. hab ich gehört das die prüfung sehr schwer ist (hab aber ein buch von leuten die die prüfung schon gemacht haben mit 250 fragen die in der approbationsprüfung oder gleichwertigkeitsprüfung vorkommen)

ich hoffe jemand kann meine fragen beantworten...danke im voraus

jamila
15.11.2006, 17:18
Hallo,

ich bin Zahnärztin aus Tunesien.
Ich muss für die Prüfung Anfang 2007 auch mich vorbereiten.
Haben Sie schon detaillierte Infos bekommen ?
Können Sie mir bitte das Buch, die Sie von Studenten erhalten haben, nennen?
Ws empfehlen Sie mir um die Prüfung zu bestehen?

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen

Jamila Benyoussef geb. Megdich

[email protected]

byle
20.11.2006, 10:41
Hallo,


....und die kriegt er für 1 jahr bevor dieses jahr beendet wird muss er sich zur prüfung anmelden und machen....
er kann sich auch länger Zeit lassen, da er ein Prvileg besitzt (mit dir verheiratet). Schau mal in ZHG §13 bzw. §2 nach.


1. frage ist approbationsprüfung=gleichweritgkeitsprüfung ??????
Also, die Erteilung der Approbation ist eigentlich die Befähigung (Zulassung) selbstständig als Zahnarzt arbeiten zu dürfen. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist ein Nachweis, das dein Mann den gleichen Kenntnisstand hat wie ein in Deutschland studierter. Die Gleichwertigkeitsprüfung wird in Anlehnung an §40 Approbationsordnung durchgeführt (sind ca. 10 Fachgebiete ohne KFO) und besteht aus einem praktischen, mündlichen und in einigen Bundesländern auch einem theoretischen Teil.


2. wieviel mal darf er die Prüfung wiederholen und wann????
2 mal


3.wieviel prüfungen muss er insgesamt machen nur die gleichwertigkeitsprüfung oder noch andere???
Nur die Gleichwertigkeitsprüfung.
Um die Approbation zu erhalten benötigt er aber noch die deutsche Staatsangehörigkeit. Solange er die nicht hat kann er nur nach §13 ZHG arbeiten. Wenn ihr verheiratet seit kann er die nach frühestens 3 Jahren Aufenthalt mit dir zusammen hier in Deutschland erhalten oder nach einer längeren beruflichen Tätigkeit in D. (Man geht hier von 5 Jahren aus)


4.wenn er die prüfung bestanden muss er glaube ich noch ein jahr als assitent arbeiten und erhält dann seine approbation (habe ich vom landesprüfungsamt erfahren) hab ich aber trotzdem nicht ganz verstanden...kann er dann sofort eine praxis eröffnen??
Wenn er die Approbation hat kann er selbstständig in eigener Praxis arbeiten, wenn nicht (§13 ZHG) nur unselbstständig unter Aufsicht (ohne Budget)


5. hab ich gehört das die prüfung sehr schwer ist (hab aber ein buch von leuten die die prüfung schon gemacht haben mit 250 fragen die in der approbationsprüfung oder gleichwertigkeitsprüfung vorkommen)
Die Durchfallquote ist in den Bundesländern unterschiedlich (soll der Gerüchteküche nach bei ca. 75% liegen)
Alle Ausführungen gelten natürlich nur für Kathegorie 2 Länder (nicht EU)

Kannst du mir mal den Titel (Herausgeber) des Buches mitteilen?
Dr-Byle ([email protected])

HTH. Byle

princewael1
24.09.2009, 20:42
hallo liebe Kollegen ,

ich bin nicht-EU-Bürger und habe eine Anerkennung meiner ausländischen Approbation als Zahnarzt in Italien vor 8 Jahren erlangt und hab damit dort selbstständig in einer eigenen Praxis gearbeitet. Bin mit einer deutschen Staatsbürgerin seit 2001 verheiratet. Hab im jahr 2003 in Berlin die Berufserlaubnis beantragt und man hat mir im Senat gesagt , dass ich erst die Approbationssprüfung machen muss aber ohne vorher eine Möglichkeit zu haben die Bereufserlaubnis zu bekommen um mich auf diese Prüfung vorzubereiten.

Kann ich denn nach § 13 ZHG (oder andere) die Berufserlaubnis jetzt bekommen um mich auf diese Prüfung vorzubereiten? Wird mir die Anerkennung aus Italien dabei hilfreich sein?

Vielen Dank

Li
29.11.2009, 17:37
Hallo,
ich habe die prüfung in hessen gemacht,aber nicht bestanden .es ist keine schwerige prüfung,nur mann soll noch ein bisschen lernen.und danach es ist schwer weil wir wissen nicht ganz genau was wir lernen sollen!
ich bin wieder angemeldet für die wiederholung.
vielen dank.

fidaa
21.06.2012, 00:15
Hallo,
ich habe die prüfung in hessen gemacht,aber nicht bestanden .es ist keine schwerige prüfung,nur mann soll noch ein bisschen lernen.und danach es ist schwer weil wir wissen nicht ganz genau was wir lernen sollen!
ich bin wieder angemeldet für die wiederholung.
vielen dank.
Li darf ich mit dir kontaktieren weil ich möchte mich erkundigen nach dieser Prüfung
[email protected]

fidaa
21.06.2012, 00:17
Hallo,
ich habe die prüfung in hessen gemacht,aber nicht bestanden .es ist keine schwerige prüfung,nur mann soll noch ein bisschen lernen.und danach es ist schwer weil wir wissen nicht ganz genau was wir lernen sollen!
ich bin wieder angemeldet für die wiederholung.
vielen dank.

[email protected]
vielen Dank im Vorraus

Mark-Alexander
21.06.2012, 10:37
Seit 1.04.12 gelten neue Gesetze in Deutschland. Zur Zeit wird vom Bundesministerium für Gesundheit eine neue Prüfungsordnung für eine Eignungs- bzw. Defizitprüfung ausgearbeitet ausgearbeitet, die dann bundeseinheitlich zur Anwendung kommt. Wartet bitte bis zum Herbst. Aktuelle Informationen seht ihr auf der Internetseite des VIA-Institutes. Ich habe keinerlei Beziehungen zu diesem Institut !

holia
24.09.2012, 10:52
hallo li,,
ich muss auch diese Prüfung in Hessen machen...Können Sie einige Tipps geben?
welche Thema oder welche schwerpunk? ich kenne niemand, bitte mir Helfen
Danke

holia
24.09.2012, 10:58
Li darf ich mit dir kontaktieren weil ich möchte mich erkundigen nach dieser Prüfung
[email protected]

hallo Fidaa,
haben Sie die Prüfung in Hessen?
Ich muss die Prüfung in Hessen machen, und möchte gerne jemand kontaktieren
meine Email [email protected]
danke