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dadüdada123
03.12.2022, 19:57
Hallo,
kennt jemand eine Quelle, wo zusammengefasst ist , auf was man als freiberuflicher Notarzt, der hauptsächlich in der Klinik tätig ist achten muss?

Rentenversicherung: Muss man sich da befreien lassen? Ziehen die Versorgungswerke einem was ab?

Steuererklärung: Wie viel pro Jahr ist Steuerfrei? Was ist alles absetzbar?

Versicherungen: Reicht die Haftpflicht? Auf was muss man achten?

Suchfunktion ergab leider nur ältere Threads und momentan scheint sich ja regelmäßig viel zu ändern. Vielleicht gibt es irgendwo eine Zusammenfassung. Leider findet man im Internet oft widersprüchliche Infos zu verschiedenen Themen.

dadüdada123
08.12.2022, 10:31
Keiner ?

Plinius
08.12.2022, 16:25
Kommt wahrscheinlich drauf an wo du genau tätig bist, kann dir aber meine Erfahrungen aus Bayern mitteilen; fahre seit August diesen Jahres Notarzt.

- Rentenversicherung: Notarztfahren ist sozialversicherungsfrei, solange du mind. 15h/Woche in der Klinik arbeitest; gemeldet hab ich niemandem irgendwas

- Steuern: hab noch keine Steuererklärung als Notarzt gemacht, in Bayern gibt es wohl einen Freibetrag von 3000€, den man als Notarzt geltend machen kann, aber da gibt es irgendwelche Voraussetzungen (Übungsleiterpauschale?) und es wird wohl häufig auch abgelehnt

- hab mir ne Berufshaftpflicht von der deutschen Ärztefinanz geholt. Kostet inklusive Privathaftpflicht für meine Frau und mich 50€/Jahr, da sind glaub ich 50 Notarztdienste pro Jahr mit dabei.

hebdo
08.12.2022, 17:10
Ob die Übungsleiterpauschale anerkannt wird, hängt vom Finanzamt ab.


Für die Steuer halte ich 1/3 des ausgezahlten Lohnes zurück. Im ersten Jahr musst du bei der Steuererklärung nachzahlen. Ab dann musst du für jedes Quartal eine Vorauszahlung leisten. Wird anhand deiner Gesamteinnahmen festgelegt.

Ich setze eigentlich alles von der Steuer ab: Fahrtkosten Kilometergenau, Mobilfunkvertrag, Kleidung, Laptop, Verpflegung, Fortbildungen wie inkl. Reisekosten und Übernachtungen ….

Als Haftpflichtversicherung habe ich auch die o.g. mit den 50 Freifahrten - ich fahre 2-3x/Monat; aktuell aber sehr wenig.

dadüdada123
08.12.2022, 21:02
Man braucht also weder der RV, noch dem Versorgungswerk was zu melden? Die fragen doch jedes Jahr nach oder?

Also das mit der Übungsleiterpauschale ist dementsprechend immer unterschiedlich, ob es anerkannt wird?

Danke für die Rückmeldungen

hebdo
09.12.2022, 08:25
Der Rentenversicherung habe ich nichts gemeldet - im Endeffekt befindet man sich ja im einem Graubereich. Sozialversicherungstechnisch ist man abhängig beschäftigt; aber sozialversicherungsbefreit wenn man einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung im Jahresdurchschnitt >15h/Woche nachgeht. Mein Versorgungswerk weiß bescheid. Spätestens auf dem Steuerbescheid sind die Einnahmen ja aufgeführt. Ich muss aber keine Beiträge für die Notarzttätigkeit abführen.

"Jahresdurchschnitt" ist wichtig, da man kurze Perioden ohne Anstellung überbrücken kann. Das wusste ich zu Beginn nicht und habe einige komplizierte Konstrukte aufgebaut. Krankenversicherungsbeiträge muss man aber unter Umständen leisten.

Die Einnahmen gebe bei der Steuererklärung im Bereich Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit an, mache eine Einnahmenüberschussrechnung (Formular EÜR) und nehme wie oben beschrieben alles Mögliche auf die Ausgabenseite. Die Übungsleiterpauschale wird bei mir immer gestrichen. Würde ich aber immer in die Steuererklärung aufnehmen und dann schauen was passiert. Auch ruhig mal Einspruch einlegen.

dadüdada123
08.01.2023, 13:15
Wie sieht es mit zweitmitgliedschaft bei den ärztekammern aus?

Teevee
12.01.2023, 13:47
Super Thread für die Übersicht über diese ganzen Steuersachen!
Ich hätte hier noch ein paar Fragen dazu, vielleicht wissen die „erfahreneren Hasen“ da Bescheid, würde mich sehr über Antworten freuen :)

Kann man die Verpflegungspauschale tatsächlich pro Notarztdienst ansetzen? Ich dachte, das geht nur, wenn man kummuliert innerhalb einer Schicht 8h vom Tätigkeitsort (=der Wache) weg ist. Und kann man Mobilfunk zu 100% absetzen, obwohl man es auch privat nutzt oder wird das nicht so genau differenziert?

Und bzgl der Übungsleiterpauschale: Habt ihr 3k von euren Einnahmen abgezogen und in der ÜL-Pauschale eingetragen und den Rest dann in der EÜR?

Vorletztes Jahr habe ich die ÜL-Pauschale durchbekommen, habe aber auch insgesamt <3k als Notarzt dazuverdient, sodass ich nichts darüberhinaus anzugeben hatte. Wenn mir nun für letztes Jahr bei deutlich >3k Verdienst die Pauschale gestrichen würde, könnte ich dann Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Pauschale das Jahr zuvor akzeptiert wurde oder stelle ich mir damit ggf eher selber ein Bein, weil dann ggf auch der Bescheid vom Vorjahr nochmal genauer angeschaut wird..?

Liebe Grüße und danke für eure Antworten :)

hebdo
12.01.2023, 15:33
Das mit der Verpflegungspauschale gilt meines Wissens für die Abwesenheit von deinem Dienstort im Angestelltenverhältnis. Da du steuerrechtlich als Notarzt selbstständig bist, fällt es quasi unter Betriebsausgaben in der EÜR. Ich gebe somit die tatsächlich entstandenen Kosten an, wenn ich zwischen zwei Einsätzen im 3* Restaurant dinniere und den NEF-Fahrer im Zuge der Einsatznachbesprechung zum Geschäftsessen einlade. Ich habe dafür eine Exceltabelle in der ich auch die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten Kilometergenau angebe (bspw. Klinik - Wache - Wohnung 160km x €0,3). Für meinen Mobilfunkvertrag setze ich 50% der tatsächlichen Kosten an. Warum 50%? Keine Ahnung, habe ich einfach so gemacht. Ich telefoniere eigentlich im Dienst nie mit meinem eigenen Handy.

Zur Übungsleiterpauschale kann ich nichts sinnvolles beitragen. Wurde mir gleich beim ersten Mal gestrichen. Der Beamte hat in der Steuererklärung eine plausible Begründung aufgeführt, weshalb ich auch keinen Einspruch eingelegt habe.

hebdo
12.01.2023, 15:41
Zweitmitgliedschaft bei einer Ärztekammer habe ich mich für Notarztdienste gar nicht darum bemüht. Fahre auch zu 95% in meiner Heimat.

Als Frischling habe ich für jeden einzelnen NEF-Standort Befreiungsanträge gestellt. Daraufhin haben mich eine Personalabteilung und mein Versorgungswerk panisch angerufen und mir empfohlen die Anträge zurück zu ziehen. Das habe ich dann auch gemacht

Teevee
13.01.2023, 19:46
Super Thread für die Übersicht über diese ganzen Steuersachen!
Ich hätte hier noch ein paar Fragen dazu, vielleicht wissen die „erfahreneren Hasen“ da Bescheid, würde mich sehr über Antworten freuen :)

Kann man die Verpflegungspauschale tatsächlich pro Notarztdienst ansetzen? Ich dachte, das geht nur, wenn man kummuliert innerhalb einer Schicht 8h vom Tätigkeitsort (=der Wache) weg ist. Und kann man Mobilfunk zu 100% absetzen, obwohl man es auch privat nutzt oder wird das nicht so genau differenziert?

Und bzgl der Übungsleiterpauschale: Habt ihr 3k von euren Einnahmen abgezogen und in der ÜL-Pauschale eingetragen und den Rest dann in der EÜR?

Vorletztes Jahr habe ich die ÜL-Pauschale durchbekommen, habe aber auch insgesamt <3k als Notarzt dazuverdient, sodass ich nichts darüberhinaus anzugeben hatte. Wenn mir nun für letztes Jahr bei deutlich >3k Verdienst die Pauschale gestrichen würde, könnte ich dann Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass die Pauschale das Jahr zuvor akzeptiert wurde oder stelle ich mir damit ggf eher selber ein Bein, weil dann ggf auch der Bescheid vom Vorjahr nochmal genauer angeschaut wird..?

Liebe Grüße und danke für eure Antworten :)

Kann man denn dann auch einfach eine Verpflegungspauschale oder muss es konkrete Rechnungen geben (Restaurant, Supermarkt, etc..)?

Jukka666
13.01.2023, 21:46
Eine Pauschale ist ja deshalb glaube ich eine Pauschale, weil sie eben „pauschal“ die entstandenen Kosten mehr oder weniger decken soll, um eben einen detaillierten Nachweis zu verhindern.
Will sagen: der Staat akzeptiert ohne Nachweis zB 12 Euro für deine Essenskosten pro xyz-Dauer der Abwesenheit. Wenn du drunter liegst, freu dich, wenn du drüber liegst, haste Pech gehabt bzw profitierst du ja immer noch von einer Erleichterung. Oder du begründest, warum du mehr haben willst.

Ich gebe bei der Steuererklärung als Notarzt immer die genaue Anzahl an Diensten an, dh:
- Hinfahrt und Rückfahrt zur/von Wache mit km
- die Verpflegungspauschale bei entsprechender Abwesenheit, jeweils für Tagdienste oder 24h-Dienste
- PKW-Kosten als Betriebsvermögen
- Wäscheladungen
- Porto für Rechnungen
- Reparatur und Anschaffung von Dienstkleidung
- Pauschale von glaube ich 103 Euro wurde immer akzeptiert.

Aber ich sammle keine Rechnungen vom Pizzaessen mit den Teamkollegen. Finde ich albern.

Du musst auf die NA-Einnahmen lediglich Einkommenssteuern zahlen.
Keine Befreiung von der DRV notwendig.

Allerdings muss man die Einnahmen auf dem Einkommenerhebungsbogen der entsprechenden Ärzteversorgung einmal im Jahr angeben. Ohne Konsequenz denke ich.

Letzten Endes kenne ich Leute, die ein Jahr nur Notarzt gefahren sind und keine sozversicherungspflichtige Tätigkeit hatten. Wie die das machen, wenn sie verunfallen oder krank werden (bei GKV), weiss ich allerdings nicht.

Ein Kollege hat seine Praxis aufgegeben und fährt ebenfalls nur Notarzt, zahlt aber bewusst sowohl ins Versorungswerk als auch in die DRV ein. Das ist mE korrekt. Ist ihm aber auch egal, da er nur noch paar Jahre zur Rente hat und genügend Einnahmen so generiert. Versicherung weiss ich allerdings nicht, wie er das macht?

Meine Haftpflicht (DÄF) deckt nach Rücksprache bis zu 90 Dienste in „nicht leitender Funktion“ (also als normaler NA).
Was ein „Dienst“ ist, konnte die Versicherung aber auch nicht genau definieren: 12h im Dienstplan? Oder einmal hinfahren (wie ich es verstehen würde)?
Nicht untrivial, da ein 36h Dienst so auch schnell zu 3 Diensten im Streitfall werden können.

hebdo
14.01.2023, 07:12
Mein Beispiel war überspitzt formuliert. Ich lade die Kollegen nicht ein. Die Verpflegungspauschale beträgt glaube ich €14 für bis zu 8h Abwesenheit vom ursprünglichen Dienstort und 28€ für mehr als 8h Abwesenheit. Mehr wird eigentlich auch vom Finanzamt nicht anerkannt - außer es ist ein Geschäftsessen. Vielleicht gebe ich zukünftig auch die Pauschalen an. Bisher hatte ich für Abends und Morgens jeweils ca. 5€ tatsächliche Ausgaben.

Die Krux liegt in der Festlegung des Dienstortes. Ich sehe meine Privatadresse als Firmsitz. Dort ist auch mein Arbeitszimmer (auch in der Steuererklärung angegeben). Die Wache ist mein auswärtiger Arbeitsort.

Der Punkt mit Dienstbeginn und -Ende ist wirklich interessant. Bin bisher immer vom Zeitpunkt der Funkübergabe ausgegangen. Ich mache eigentlich maximal 24h Dienste. So eine Zeitspanne ist bei Ärzten ja üblich.

Ich hole mir Infos auf Gründerseiten.

Jukka666
14.01.2023, 21:45
Mein Beispiel war überspitzt formuliert. Ich lade die Kollegen nicht ein. Die Verpflegungspauschale beträgt glaube ich €14 für bis zu 8h Abwesenheit vom ursprünglichen Dienstort und 28€ für mehr als 8h Abwesenheit. Mehr wird eigentlich auch vom Finanzamt nicht anerkannt - außer es ist ein Geschäftsessen. Vielleicht gebe ich zukünftig auch die Pauschalen an. Bisher hatte ich für Abends und Morgens jeweils ca. 5€ tatsächliche Ausgaben.

Die Krux liegt in der Festlegung des Dienstortes. Ich sehe meine Privatadresse als Firmsitz. Dort ist auch mein Arbeitszimmer (auch in der Steuererklärung angegeben). Die Wache ist mein auswärtiger Arbeitsort.

Der Punkt mit Dienstbeginn und -Ende ist wirklich interessant. Bin bisher immer vom Zeitpunkt der Funkübergabe ausgegangen. Ich mache eigentlich maximal 24h Dienste. So eine Zeitspanne ist bei Ärzten ja üblich.

Ich hole mir Infos auf Gründerseiten.

Also ich gebe immer in meiner Steuererklärung den Weg von zuhause zur Rettungswache an. Dieser Weg wurde immer anerkannt.
Die VP auch.
Abzüglich der PKW-Kosten und aller sonstigen irgendwie mit Notarztätigkeit zusammenhängende WerbungsKosten bleiben die Einnahmen in dem Jahr halt zu versteuern übrig. Thats it. Bislang nie ein Problem.

Das mit den Diensten ist echt nicht ganz klar, ich denke aber für viele irrelevant.
Erstens muss es ja zum Streitfall mit der Versicherung kommen, also zu einem Haftungsfall.
Dann müsste dieser Einsatz auch ausgerechnet ausserhalb der versicherten Anzahl an Diensten liegen, also zB Ende des Jahres.

Weiterhin sind wir (zumindest bei uns in Bayern) über die Kassenärztliche Vereinigung und das Land versichert. Irgendwer wird schon dahinter sein - ausser natürlich bei grobem Vorsatz vielleicht, aber da greift ja keine Versicherung.

Im Dienstplan der KV steht man ja schon irgendwie so drin, dass 12 Stunden ein „Dienst“ sind bzw eine „Schicht“.
Kann da die Versicherungsgesellschaft schon auch verstehen.

Teevee
15.01.2023, 08:25
Macht es denn Sinne, alle mit ärztlichen Werbungskosten/Kammerbeitrag etc. komplett in der EÜR von den Notarzteinkünften abzuziehen (und wird das vom Finanzamt idR so akzeptiert)? Soweit ich weiß, wird die Nebentätigkeit mit der ungünstigsten Steuerklasse 6 besteuert und die könnte man damit möglichst weit runterdrücken 🤔

Und kann man denn außer der km-Pauschale noch andere Kosten rund um den PKW absetzen, auch wenn man diesen auch im Privatleben nutzt? zB Reifenwechsel, Öl etc.

Teevee
15.01.2023, 08:26
Zweitmitgliedschaft bei einer Ärztekammer habe ich mich für Notarztdienste gar nicht darum bemüht. Fahre auch zu 95% in meiner Heimat.


Wieso sollte man sich denn freiwillig noch in einer zweiten Kammer um die Mitgliedschaft bemühen? Außer noch mehr Beitrag hat man ja nichts davon, oder?

hebdo
15.01.2023, 11:11
Du kannst bei gemischt genutzten Betriebsmittel alle Kosten anteilig absetzen. Bei entsprechendem Umfang wäre ein Businessleasing denkbar und der komplette Aufwand absetzbar.

Eine Mitgliedschaft in einer zweiten Kammer macht absolut keinen Sinn sondern nur Kosten - aber sobald man eine ärztliche Tätigkeit in einem anderen Kammerbereich aufnimmt, ist man verpflichtet sich anzumelden.

Teevee
15.01.2023, 11:24
Du kannst bei gemischt genutzten Betriebsmittel alle Kosten anteilig absetzen. Bei entsprechendem Umfang wäre ein Businessleasing denkbar und der komplette Aufwand absetzbar.

Interessant, dh wenn ich ca aufschlüsseln kann, wie viel meiner jährlichen Fahrleistung auf berufliche (bzw Notarzt-assoziierte) Nutzung entfällt, kann ich zusätzlich zur Kilometer-Pauschale alle KfZ-Kosten anteilig absetzen? Das wäre ja prima. Da kommt durchaus was zusammen, bei den Anfahrten zu den Rettungswachen..

hebdo
15.01.2023, 23:29
Die Kilometerpauschale von €0,3 deckt eigentlich alle Kosten ab. Durch das Führen eines Fahrtenbuches kann man aber den genauen Anteil der dienstlichen Nutzung berechnen und genau Abrechnen.

Wenn es wirklich um individuelle Fragestellungen geht, sollte man sich einen Steuerberater leisten

dadüdada123
04.02.2023, 03:43
Ist man eigentlich BGlich versichert, falls was passiert?