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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharztprüfung. Nach Anmeldung Vertragsende und kein Wohnsitz im Bundesland



Cingulum123
05.12.2022, 18:10
Hallo,

Die Situation sieht bei mir aus wie im Titel angerissen. Mein Vertrag endet in 2 Monaten in Hessen, ich wohne in Bayern. Nach ein paar Monaten Pause arbeite ich dann auch in Bayern. Ich bezweifele, dass ich vor Vertragsende nen Prüfungstermin kriege. Die zuständige Dame bei der LÄK ist quasi nicht zu erreichen…
Das heißt ich habe dann weder einen Arbeitgeber noch einen Wohnsitz in dem Bundesland in dem ich zur Prüfung angemeldet bin. Kann ich da trotzdem die Prüfung machen? Würde ein Zweitwohnsitz im Bundesland reichen? Ich hoffe jemand hat da Erfahrung.

Nefazodon
05.12.2022, 21:28
Praktische Erfahrung diesbezüglich hab ich leider keine.

Aber ich hab verschiedentlich gehört, dass man eine der beiden Bedingungen a) Arbeitsstelle oder b) Wohnsitz im Kammergebiet zwingend erfüllen muss. Sonst ist eine andere Ärztekammer zuständig und der Antrag muss neu gestellt werden.
Ob ein Zweitwohnsitz ausreicht um b) zu erfüllen weiß ich leider nicht:-nix

Ich denke, am besten stellst Du diesbezüglich eine schriftliche Anfrage an die ÄK, wenn die Sachbearbeiterin nicht zu erreichen ist.

Ich weiß, das war jetzt wahrscheinlich nichts Neues für dich:-nix:-oopss
Aber vielleicht hilft ja der *push* dem Thread!

Ich wünsch dir auf jedenfall viel Erfolg!

Edit: Nach kurzer Recherche steht auf den Homepages zweier Ärztekammern, dass sie für die Frage der Zuständigkeit, wenn es keine Arbeitsstelle gibt, auf den Hauptwohnsitz abstellen:-nix
Sieht erstmal so aus, als würde das mit der Zweitwohnung nicht funktionieren. Wissen tu ich das aber nicht, und ich hab keinen Abschnitt gefunden, der die Frage der Facharztprüfung explizit behandelt (auf die Schnelle).
Also Anrufen und nachfragen würd ich sagen.

anignu
06.12.2022, 05:02
Bei mir (in Bayern) wurde zu Beginn der Facharztprüfung explizit nachgefragt wo ich wohne und arbeite um zunächst die Zuständigkeit zu überprüfen und erst dann wurde die Prüfung begonnen...

Pflaume
07.12.2022, 14:05
Ich wurde (in einem anderen Bundesland) zwangsweise von der bereits angesetzten Prüfung wieder abgemeldet, weil ich vorher umgezogen bin (ohne Arbeit zu haben). War mir in dem Fall egal.

Wenn man bei einer Landesärztekammer für die Prüfung zugelassen ist, kann man diese Tatsache irgendwie bescheinigen lassen oder so und bekommt mit Glück vielleicht ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für die Prüfung bei der nachfolgend zuständigen Kammer. So wurde es mir von meiner Ärztekammer gesagt, habe ich aber nicht in Anspruch genommen.

Ansonsten würde ich versuchen, ob du nicht in irgendeiner Form noch in Hessen angestellt bleiben kannst bis zur Prüfung. Manche Arbeitgeber lassen sich ja darauf ein, dass man nach dem Ausscheiden noch zweimal im Monat Dienste macht oder so. Oder KV-Dienste oder was anderes in Hessen übernehmen.

Zweitwohnsitz reicht nicht.

Patella
09.12.2022, 21:11
Ich wurde (in einem anderen Bundesland) zwangsweise von der bereits angesetzten Prüfung wieder abgemeldet, weil ich vorher umgezogen bin (ohne Arbeit zu haben).
...

Das kann ich bestätigen, es ging einer Kollegin von mir ebenso, sie hatte bereits einen Prüfungstermin (LÄK Sachsen), trat vor Ablegen der Prüfung aber die neue Stelle an und musste sich bei der neu zuständigen ÄK (Berlin) dann erneut für die FA-Prüfung anmelden. Sie erhielt dort nach 4 Monaten einen Prüfungstermin, was mit entsprechendem Gehaltseinbußen für den Zeitraum verbunden war.

Nefazodon
09.12.2022, 21:32
Ein Hoch auf den Föderalismus! *Sarkasmus off*

Cingulum123
15.12.2022, 13:11
Danke für eure Antworten. Ich bin mittlerweile auch nicht viel schlauer, habe in der Zwischenzeit ein paar Antworten per email bekommen, die aber auf die eigentliche Frage nicht wirklich ne Antwort bieten… insgesamt ziemlich frustrierende Angelegenheit.