DevaShiva
18.12.2022, 15:04
Ich möchte mich demnächst in einer Praxis niederlassen und fülle gerade die Formulare aus. Niederlassungszeitpunkt wäre erst in mehreren Monaten und es ist absolut nicht sicher, ob ich dann die Praxis auch bekomme. Dennoch muss ich aus unerfindlichen Gründen bei der KV Hessen einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
Das bedeutet, dass ich mich jetzt als angestellter Arzt für einen Haufen Geld versichern muss, obwohl ich die Versicherung erst im Sommer oder auch gar nicht brauche. Missverstehe ich da was? Welchen Sinn macht denn so eine arztfeindliche Regelung?
"Zitat aus dem Antragsformular:
Ab dem 01.07.2021 sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gemäß § 95e SGB V den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten als vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Pflicht vor. Bei Stellung eines Antrags auf Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung einer Anstellung ist dem Zulassungsausschuss das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes nachzuweisen."
Das bedeutet, dass ich mich jetzt als angestellter Arzt für einen Haufen Geld versichern muss, obwohl ich die Versicherung erst im Sommer oder auch gar nicht brauche. Missverstehe ich da was? Welchen Sinn macht denn so eine arztfeindliche Regelung?
"Zitat aus dem Antragsformular:
Ab dem 01.07.2021 sieht das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) gemäß § 95e SGB V den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten als vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Pflicht vor. Bei Stellung eines Antrags auf Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung einer Anstellung ist dem Zulassungsausschuss das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes nachzuweisen."