Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Wissenschaftszeitvertargsgesetz
mrs_seltsam
01.01.2023, 13:32
Aber theoretisch ist es doch ein Deutschland weit geltendes Gesetz, wo klar definiert ist, was dort angerechnet wird und was nicht. Und theoretisch können mir ja nicht einfach Zeiten als befristeter Arbeitsvertrag angerechnet werden, wo ich keinen Arbeitsvertrag hatte
Dann musst du es rechtlich prüfen lassen. Wäre cool, wenn du das Ergebnis dann hier postest. Ich kenn auch unterschiedliche Handhabe und letztendlich hatte das bisher auch bei niemanden ne Relevanz. Bei mir zählt die Zeit auch erst seit meiner Anstellung. Ich hatte im Vorzeitenfragebogen 0 angegeben, gab nur von der Personalsachbearbeiterin eine Rückfrage, ansonsten keine Beanstandung.
mrs_seltsam
01.01.2023, 14:34
Ich habe mich einfach gefragt, ob vielleicht der Sachbearbeiter sich mit diesem Gesetz nicht so gut auskennt. Denn als ich nach den Bonuszeiten gefragt hatte, wusste er davon auch nichts. Ich wollte morgen mal beim MB anrufen und das nachfragen. Aber an sich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gesetz an jeder Klinik anders interpretiert werden kann. Zumal es ja relativ klar auch definiert ist, was da alles reinzählt und was nicht.
@mrs_seltsam Update bitte wenn du den MB erreicht hast und die eine feste Aussage haben, mich würde es auch sehr interessieren was da rauskommt! :D
Bonnerin
01.01.2023, 15:21
@mrs_seltsam Update bitte wenn du den MB erreicht hast und die eine feste Aussage haben, mich würde es auch sehr interessieren was da rauskommt! :D
Feste Aussage in Schriftform, ftfy. Bei irgendwas Fernmündlichem wird sich auch niemand mehr dran erinnern, wenn es nochmal aufkommen sollte.
Ich habe mal im Forum mal die älteren Threads bezüglich des WZVG durchstöbert und es scheint ja wirklich so als würde jede Uniklinik das anders anhaben, was m.E. ja eine rechtliche Vollkatastrophe ist. Eigentlich müsste der MB das Ganze durch ihre Anwälte mal richtig rechtlich prüfen lassen und der gesamten Ärzteschaft bzw. den Uniklinik-Verwaltungen einen festen Leitfaden bezüglich dieser Thematik zukommen lassen. Es kann doch nicht sein, dass an jeder Uniklinik Anarchie bezüglich der Befristung der Ärzte herrscht...
mrs_seltsam
01.01.2023, 16:33
Ich kann mir halt nur vorstellen, dass es vielleicht teilweise Missverständnisse gibt mit der Bonuszeit (wofür Promotionszeiten ohne Beschäftigung ja relevant sind) und der tatsächlichen Zeit, in der man befristet angestellt ist. Ich habe auf jeden Fall nirgendwo was offizielles gelesen, dass Promotionszeiten von den sechs Jahren abgezogen werden und wodurch das gerechtfertigt sein soll. In anderen Studienfächern gibt es ja oft Stellen, wo man neben der Promotion noch eine halbe Stelle als WiMA hat, wodurch ja Start der Promotion und Beginn der befristeten Verträge dann gleich sind. Aber bei uns Medizinern unterscheidet sich das oft. Aber der Promotionsvertrag ist ja trotzdem kein befristeter Arbeitsvertrag.
FirebirdUSA
02.01.2023, 05:51
Es ist völlig egal was wir denken, so lange ein Sachbearbeiter denkt man könnte es anders interpretieren (und damit das Risiko eingeht einen unbefristeten Vertrag zu vergeben) wird er einfach keine Verlängerung nach WissZG unterschreiben... du hast ja keinen Anspruch auf die Zeit oder den Vertrag, der AG kann es nutzen oder auch nicht.
mrs_seltsam
02.01.2023, 08:03
Habe beim MB angerufen und es ist tatsächlich so, dass jede Uni dieses Gesetz anders auslegt und andere Satzungen dazu hat. Finde ich irgendwie richtig krass, weil man dadurch ja einen krassen Nachteil zieht, wenn man frühzeitig mit der Promotion beginnt und weil ja viele Arbeiten auch nicht zu Ende gemacht werden. Danke für die ganzen Antworten, ich hoffe auch, dass das in Zukunft anderen Lesern hier vielleicht weiterhilft.
Bonnerin
02.01.2023, 08:47
Danke für die Bestätigung, das deckt sich also mit unseren Vermutungen und Erfahrungsberichten...
Das Problem ist nicht der frühe Beginn, sondern halt die Nicht-Fertigstellung. Aber das exakt gleiche Problem betrifft Ärzt:innen, die in der Weiterbildung anfangen zu promovieren. Da tickt das WissZeit-VG an den Unikliniken immer mit, egal ob man promoviert oder nicht. Zudem würde ich sagen, dass durch die erhebliche zeitliche Einschränkung während der Weiterbildung die Chance auf Fertigstellung einer Promotion tendenziell geringer ist als parallel zum Studium.
Letztlich ist eine Facharzt-Weiterbildung aber immer ein Befristungsgrund für den Arbeitgebenden (von einer handvoll freiwilliger Ausnahmen, z.B. 2. FA o.ä. abgesehen), das "Risiko" einer unbefristeten Beschäftigung besteht dann ohnehin nicht. Dementsprechend spielt das Ganze bis zum Erlangen des Facharztes eine untergeordnete Rolle.
Mach dir da jetzt erstmal keinen Kopf, versuch, irgendwie die Diss fertig zu machen und komm erstmal im Berufsalltag an!
Genau dieses Thema treibt mich gerade auch um. Ist ja total verrückt, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird. Aber es ist auch nicht eindeutig genug formuliert im Gesetzestext, meiner Meinung nach.
Ich muss wohl auch direkt nachfragen und schauen was bei raus kommt. Geht um eine Zusatzweiterbildung nach dem FA aber theoretisch habe ich die 6 Jahre überschritten, wenn man das Datum der Promotionsvereinbarung zu Grunde legt. Bisher leider nicht abgeschlossen. Angestellt war ich an einer Uni aber nie (außer 3 Mo SHK im Studium, okay, aber im Studium zählt ja offenbar definitiv nicht).
Weiß zufällig jemand von euch wie Uniklinik Bonn und Mainz das Gesetz auslegen? Also zählen dort die sechs Jahre ab Promotionsbeginn oder ab Beginn einer Tätigkeit an einer Uniklinik?
Also die Uniklinik Aachen interessiert der Promotionsbeginn ohne Stelle nicht, falls jemand sich das mal fragt.
Bonnerin
15.06.2023, 22:14
Weiß zufällig jemand von euch wie Uniklinik Bonn das Gesetz auslegen? Also zählen dort die sechs Jahre ab Promotionsbeginn oder ab Beginn einer Tätigkeit an einer Uniklinik?
Meines Wissens ist der Stichtag der Beginn der (ersten) Promotion.
An meiner Uni wurde vor kurzem einer nicht-ärztlichen Wissenschaftlerin, die immer ausschließlich Drittmittelstellen hatte, gesagt, dass ihre Zeit nach Promotion gemäß WissZeitVG noch gar nicht verbraucht wurde. Hörte sich ziemlich falsch an, aber so arbeitet die Personalabteilung meiner Uni …
Wenn die Tag 1 der Promotion zählt dann würden doch extrem viele Ärzte überhaupt nicht oder nur sehr kurz angestellt werden, da viele ja im 6-8. Semester oder so promovieren anfangen mit ggf. Studiumspause während den Studium oder durch die Promotion und oft das ganze noch schleifen lassen bei Berufsbeginn... Da würde man ja mit der 6 jähre Pre doc Phase doch direkt auf <1-2...
Ich wäre da auch sehr vorsichtig was geschrieben wird und würde es im Zweifel einfach probieren. Hängt evtl. auch von Chef und / oder Personalsachbearbeiter ab (was ja eigentlich bescheuert ist, dass es nicht bundeseinheitlich ganz klar ist).
FirebirdUSA
18.06.2023, 18:30
An meiner Uni wurde vor kurzem einer nicht-ärztlichen Wissenschaftlerin, die immer ausschließlich Drittmittelstellen hatte, gesagt, dass ihre Zeit nach Promotion gemäß WissZeitVG noch gar nicht verbraucht wurde. Hörte sich ziemlich falsch an, aber so arbeitet die Personalabteilung meiner Uni …
Wieso falsch? Zeiten auf Drittmittelstellen zählen nicht, und sind neben unbefristeteter Stelle die einzige Möglichkeit nach Ausreizung der Zeitn weiterbeschäftigt zu werden.
Weil es nicht nach Ausreizen der Befristung nach WissZeitVG, sondern vorher war, hört es sich falsch an.
FirebirdUSA
18.06.2023, 20:39
Weil es nicht nach Ausreizen der Befristung nach WissZeitVG, sondern vorher war, hört es sich falsch an.
Du hast Recht, hab gerade nachgelesen es werden alle befristeten Verträge auch nach anderen Rechtsvorschriften angerechnet.
Das coole dabei ist, sollte die Uni die entsprechende Person tatsächlich befristet nach WissZeitVG anstellen, wäre der Vertrag automatisch unbefristet
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