16.01.2004, 17:05
Hallo,
in der Uni Göttingen sollen ab dem SS2004 alle alten Kurse und Praktika wegfallen und durch das neue "Modul-System" ersetzt werden.
D.h. alle die, die Ihre noch verbleibende Zeit bis zum 2. Stex entsprechend der alten Studienpläne geplant hatten - Kurse vorgezogen haben, etc. - können Ihre Planung an den Haken hängen.
Sind die Unis nicht verpflichtet die alten Kurse weiterhin anzubieten?
Oder wenigstens eine Übergangslösung anbzubieten?
Es kann doch nicht sein, dass man - obwohl man nach dem alten System geprüft wird - gezwungen wird die Kurse (Module) nach dem neuen System zu belegen; u.a. kommt hinzu, dass man teilweise schon Scheine hat, die ab dem SS2004 nur noch als Modul angeboten werden ... soll man diese etwa doppelt belegen?
Gibt es eine Gesetzesgrundlage zu diesem Thema, oder eine Richtliene?
Noch eine Frage zur Famulaturregelung:
In der ÄAppo heißt es: "... eine Famulatur von vier Monaten ..." sei abzuleisten. Es kursieren (selbst das LPA NDS gibt unterschiedliche Auskünfte) immer wieder Meinung über die Definition "vier Monate": 4 Monate = 4x30 Tage oder 4 Monate = Februar, März, September, Oktober (egal wie viele Tage der Monat habe) oder 4 Monate = 12.Feb-12.Mär, 2.Aug-2.Sept, 19.Jul-19.Aug, 28.Okt-28.Nov
Welche der Varianten ist nun zuläassig, und welche nicht?
Wo gibt es dazu eine eindeutige, rechtskräftige und schriftliche Bestätigung? Prinzipiell geht es doch eigenlich nur um die Auslegung des Zeitraumes "Monat".
Vielen Dank für Ihr/Eure Antworten und Stellungnahmen,
S.
in der Uni Göttingen sollen ab dem SS2004 alle alten Kurse und Praktika wegfallen und durch das neue "Modul-System" ersetzt werden.
D.h. alle die, die Ihre noch verbleibende Zeit bis zum 2. Stex entsprechend der alten Studienpläne geplant hatten - Kurse vorgezogen haben, etc. - können Ihre Planung an den Haken hängen.
Sind die Unis nicht verpflichtet die alten Kurse weiterhin anzubieten?
Oder wenigstens eine Übergangslösung anbzubieten?
Es kann doch nicht sein, dass man - obwohl man nach dem alten System geprüft wird - gezwungen wird die Kurse (Module) nach dem neuen System zu belegen; u.a. kommt hinzu, dass man teilweise schon Scheine hat, die ab dem SS2004 nur noch als Modul angeboten werden ... soll man diese etwa doppelt belegen?
Gibt es eine Gesetzesgrundlage zu diesem Thema, oder eine Richtliene?
Noch eine Frage zur Famulaturregelung:
In der ÄAppo heißt es: "... eine Famulatur von vier Monaten ..." sei abzuleisten. Es kursieren (selbst das LPA NDS gibt unterschiedliche Auskünfte) immer wieder Meinung über die Definition "vier Monate": 4 Monate = 4x30 Tage oder 4 Monate = Februar, März, September, Oktober (egal wie viele Tage der Monat habe) oder 4 Monate = 12.Feb-12.Mär, 2.Aug-2.Sept, 19.Jul-19.Aug, 28.Okt-28.Nov
Welche der Varianten ist nun zuläassig, und welche nicht?
Wo gibt es dazu eine eindeutige, rechtskräftige und schriftliche Bestätigung? Prinzipiell geht es doch eigenlich nur um die Auslegung des Zeitraumes "Monat".
Vielen Dank für Ihr/Eure Antworten und Stellungnahmen,
S.