Croin
04.01.2023, 07:22
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen :)! Vielen Dank schonmal!
folgende Situation:
Arbeit aufgenommen: Anfang 2022 (alte WB - noch keine neue)
Neu WB gültig ab: 01.08.2022
Nach der alte WB kann man den FA nur noch einige Jahre machen und anschließend nicht mehr.
Fragen:
1.) Wenn ich meine Zeit in der aktuellen Stelle beende, kann ich mir aussuchen ob nach alter oder neuer WB ich das Zeugnis kriege?
2.) Wenn ich am Ende das Zeugnis nach der alten WB kriege und ich den FA aber nicht fertig kriege bevor es nur noch nach der neuen WB geht, verfällt dann meine WB Zeit nach der alten WB? Oder kann ich immer alte WB Zeiten mir anrechnen lassen.
3.) der AG hat bisher keine Weiterbildungsbefugnis nach der neuen WB, ist das "rechtens" das ich immernoch die alte WB kriege?
Danke Gruß!
vielleicht kann mir hier jemand helfen :)! Vielen Dank schonmal!
folgende Situation:
Arbeit aufgenommen: Anfang 2022 (alte WB - noch keine neue)
Neu WB gültig ab: 01.08.2022
Nach der alte WB kann man den FA nur noch einige Jahre machen und anschließend nicht mehr.
Fragen:
1.) Wenn ich meine Zeit in der aktuellen Stelle beende, kann ich mir aussuchen ob nach alter oder neuer WB ich das Zeugnis kriege?
2.) Wenn ich am Ende das Zeugnis nach der alten WB kriege und ich den FA aber nicht fertig kriege bevor es nur noch nach der neuen WB geht, verfällt dann meine WB Zeit nach der alten WB? Oder kann ich immer alte WB Zeiten mir anrechnen lassen.
3.) der AG hat bisher keine Weiterbildungsbefugnis nach der neuen WB, ist das "rechtens" das ich immernoch die alte WB kriege?
Danke Gruß!