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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung - Gebietsfremd?



Croin
08.01.2023, 00:13
Hallo zusammen,

72 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
i. V. m. § 2a Abs. 8, davon
• müssen 48 Monate in Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie abgeleistet
werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin in der Chirurgie oder in einem anderen Gebiet
abgeleistet werden
• müssen zum Kompetenzerwerb weitere 12 Monate Weiterbildung im Gebiet Chirurgie
und/oder der Notfallaufnahme und/oder der Intensivmedizin und/oder anderen Gebieten
erfolgen

die schwarz markierten Stellen, heißt das jetzt dass man insgesamt 18 Monate gebietsfremd machen darf?

Danke Gruß!

Nulllinie
08.01.2023, 07:39
Die oberen 6 Monate beziehen sich aber auf Intensivmedizin. Gibt ja auch nicht an allen Häusern chirurgisch geführt Intensivstationen, daher macht das ja Sinn, an der Stelle das Gebiet etwas offen zu lassen ;)

Und die untere Passage klingt nach: Hauptsache 12 Monate Patientenversorgung.

Reflex
08.01.2023, 07:46
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil… dann klappt es auch irgendwann mit der Weltherrschaft, wenn man nicht schon an so basalen Dingen wie dem Lesen und Umsetzen der WBO scheitert… :-oopss