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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rezepte korrekt ausstellen / Säfte / Ibuprofen / Paracetamol



mkw44
11.01.2023, 13:54
Hallo,

ich arbeite in einer Kinderklinik und wir haben zuletzt häufiger Schwierigkeiten mit den Rezepten in unserer Notfallambulanz. Diese Frage mag jetzt vielleicht trivial wirken, aber es tauchen ja doch insbesondere bei Säften und Kindermedikamenten Fragen auf, die sich nicht ganz einfach klären lassen. Zusätzlich finde ich teils veraltete Informationen und es fällt mir schwer, hier ganz konkrete und aktuelle Angaben zu finden. Und außerdem geht es mir ja auch nicht nur darum, einfach nur die Bestimmungen zu erfüllen, sondern auch darum, den Apotheken möglichst keine unnötige oder zusätzliche Arbeit zu machen, in Form von Nachfragen oder Retaxationen oder ähnlichem (und uns damit ja indirekt auch, bei Nachfragen). Ich habe mal in der APotheke nachgefragt, wo ich oft hingehe und öfter mit dem Chef gequatscht habe, der war der sehr entspannt. Eine Apotheke aus dem Nachbarort beschwert sich regelmäßig. Ich verstehe die Diskrepanz nicht.

Wir bekommen teils nicht freundliche Anrufe aus für uns manchmal im ersten Moment nicht nachvollziehbaren Anlässen, aber eine vernünftige Klärung ist dann im Notdienst mitten in der Nacht auch oft nicht möglich. Daher stelle ich diese vielleicht banalen Fragen einmal hier und freue mich wirklich über konstruktive Rückmeldungen.

Wirkstoff oder wirklich konkretes Präparat?

Für mich erscheint Penicillin V Saft N1 3x tgl 400.000 IE 7d eindeutiger und damit sinnvoller als Infectocillin Saft 500.000IE/5ml N1 3x tgl 4ml 7d. Es gibt vielleicht gerade im Notdienst nur eine andere Konzentration, dann ist meine ml Rechnung nicht mehr richtig, der Patient hat sich das vielleicht schon so aufgeschrieben und gibt dann etwas falsches, etc. Außerdem bevorzuge ich hier ja regelmäßig ein Unternehmen, denn ich merke mir ja nicht noch verschiedene Hersteller und wechsele dann. Ich lese in offiziellen Dokumenten zum Teil, dass eine wirkstoffbasierte Verordnung genauso möglich ist. Andererseits soll ja inzwischen idealerweise die PZN angegeben werden. Was ist hier korrekt und v.a. was ist für die A

Ich hatte einmal einen Rückläufer weil ich nachts "Pyrantel Suspension xx ml Einmalgabe" verordnet hatte, der Vater kam zurück mit der Info aus der Apotheke "Das sei ein Tiermedikament und hätten sie auch nicht vorrätig". "Pyrantel" durch "Helmex" ersetzt hat dann funktioniert, die Apotheke war telefonisch aber nicht zu erreichen. Ich habe das nicht verstanden.

Ibuprofen- / Paracetamol Säfte

Genügt die Angabe "Ibuprofen Saft 40mg/ml N1 bei Bedarf" oder genügt sie nicht? Ich höre verschiedenes, und das verwirrt mich und viele Kollegen. Oder muss ich wirklich bei eigentlich OTC-Medikamenten bei jedem Patienten die Dosierung ausrechnen? Viele Eltern im Notdienst können mir ja kein Gewicht nennen, das bedeutet dann erhblicher Mehraufwand in der Ambulanz.

Es gab auch einmal die Information, dass Ibuprofen oder Paracetamol Saft auf einem extra Rezept verordnet werden muss, damit es als Rezeptur aus der Eigenherstellung abgegeben werden darf. Das verstehe ich insofern, weil Rezepturen ja einzeln verordnet werden müssen. Ist das der Grund oder gibt es einen anderen? Aktuell verlangen ja quasi alle Patienten ein Ibuprofen- oder Paracetamol-Rezept.

Leider ist unser Rezeptprogramm sehr schlecht, wirklich unglaublich schlecht. Es verlangt, das bestimmte Felder ausgefüllt werden, druckt diese aber nicht aus! Ein Arzneimittelinformationssystem haben nicht. Die IT weiß es, es dauert angeblich ein Jahr bis wir was vernünftiges bekommen. Unglaublich, aber wahr. Solange müssen wir uns damit rumquälen.

Also falls da jemand was zu sagen mag, sehr gerne. Vielleicht ist ja auch jemand hier der Apothekenabläufe von innen kennt? Mir gehts ja nicht um gegeneinander, sondern um miteinander. Gleichzeitig hab ich aber oft pro Patient nur wenige Minuten Zeit, da muss ich mich aufs Nötigste konzentrieren.

ninakatharina
11.01.2023, 18:28
Ich nehme prinzipiell das Medikament von einem konkreten Hersteller
(Zum Beispiel Cotrim K ratiopharm 240 mg/ 5 ml, N2.
Solange nicht "aut idem" gekreuzt ist, ist es für die Apotheke unproblematisch, es durch Generika zu ersetzen.

So ein Pharmindex oder ähnliches hilft extrem viel hoffentlich bekommt ihr sowas bald...

Zudem muss seit einiger Zeit eine Dosis drauf (zbsp 5-0-5ml). Alternativ >>DI<< (Patient hat Verordnungsplan) oder "nach ärztl. Anordnung"

Rezepturen immer auf extra Rezept

ninakatharina
11.01.2023, 18:37
Doppelt

mkw44
11.01.2023, 19:30
Ja verstehe. Dass dann auch Generika abgegeben werden können ist klar, aber mir gehts ja gerade um die Frage, ob nicht auch einfach nur der Wirkstoff genügt. In meinem Verständnis ist das ja viel sinnvoller als ein Handelsname. In Notdienstvertretungen habe ich so ein Arzneiinfosystem wie Pharmaindex, das ist natürlich dann easy, aber mir zu jedem Wirkstoff jetzt noch nen Handelsnamen merken, irgendwie streike ich da.
Aber vielleicht machen wir einfach ne Liste mit den häufigen und nerven unsere IT solange bis wir sowas haben.

Dosisangabe klar, aber das gilt ja nicht für OTC-Medikamente (auch nicht nach der Novelle von 2020). Daher kann mans eigentlich weglassen, wenn das Medikament zwar apotheken- aber nicht rezeptpflichtig ist (siehe z.B. hier (https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/apothekenfragen-archiv/vollstaendiger-beitrag/dosierungsangaben-bei-otc-arzneimitteln/)).

Vielleicht mach mir auch zu viele Gedanken...

denkstdu
11.01.2023, 20:33
Es muss ein Handelsname drauf stehen (Aber mancher Handelsname ist ja auch der Wirkstoff)
Ich nehme für meine Hausbesuche immer das Arzneimittelpoket mit da stehen Handelsnamen drin.Gibts als Buch oder such als App glaube ich. Für die Säfte würde auch reichen glaube ich 3x täglich auf Gewicht angepasst.

Endoplasmatisches Reticulum
12.01.2023, 04:48
§2 Arzneimittelverschreibungsverordnung: (https://www.gesetze-im-internet.de/amvv/__2.html) "(1) Die Verschreibung muss enthalten: (...) 4. Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke"

Reflex
12.01.2023, 16:12
Nützt Dir nur nix, wenn die Apotheken das Rezept nicht ohne konkreten Herstellernamen annehmen. Denn das ist gängiger Usus und die Patienten sind in der Regel nicht in der Position das mit dem Apothekenpersonal (in der Regel PTA) auszudiskutieren.

Es lohnt sich die App "Arznei aktuell" von IFAP. Da hat man immer die aktuellen Präparate, die man nach Produkt, Wirkstoff oder Anbieter suchen kann. Die App beinhaltet auch Dosierung, Therapiehinweise, UAW und Packungsgrößen sowie Preise etc. und ist auf vielen Ebenen nützlich.

Ansonsten müssen die vollständigen Patientendaten, Datum, Hersteller, Packungsgröße (N1-3) und Dosierung drauf stehen. Dazu die Unterschrift des Arztes und die LANR/BSNR (in der Regel als Stempel oder Druck). Bei uns läuft das über das Medikamentenmodul des PVS. Da gebe ich nur den Wirkstoff des Präparates ein und das System spukt die verfügbaren Produkte aus und ich lege das direkt digital an und die MFA druck das dann. Das kann man dann auch gleich direkt mit dem Bundeseinheitlichen Medikamentenplan zusammen drucken, welcher ja eigentlich auch vorgeschrieben ist, wenn man drei oder mehr Medikamente verordnet.

mkw44
13.01.2023, 08:53
Ja, so ist es wohl. Den Passus hatte ich auch gefunden (wirkstoff- oder handelsnamenbasiert), aber es nützt tatsächlich in der Realität nichts, wenn dann regelmäßig Apotheken anrufen oder Patienten mit dem zurückgewiesenen Rezept wieder hier stehen. Ein Apotheker beschimpft uns fast regelmäßig am Telefon.

Ich muss sagen, ich bin ja jetzt auch nicht erst seit 1, 2 Jahren dabei, aber das hat sich erst zuletzt so zugespitzt. Ich halte es ja für ziehmlich unnötiges, bürokratisches Geplänkel. Für die Apotheken ists relevant, klar, wenn die dann Retaxationen wegen sowas kriegen. Eine Kollegin, die aus den Niederlanden kommt, versteht das überhaupt nicht, denn dort gibt es wohl ausschließlich Wirkstoff- und keinerlei Handelsnamen. Das klingt sehr vernünftig, finde ich.

Letztendlich muss sich eigentlich ja das Haus um eine vernünftige Infrastruktur kümmern, sodass wir effizient arbeiten können.

Aber der Tenor ist ja eindeutig.. einfach alles drauf aufs Rezept, dann motzt keiner mehr. Insofern danke für die Beiträge!

Endoplasmatisches Reticulum
13.01.2023, 10:16
Versehentlicher Doppelpost.
(Seit wann erzeugt Bearbeiten und Speichern ein Duplikat?)

Endoplasmatisches Reticulum
13.01.2023, 10:17
Nützt Dir nur nix, wenn die Apotheken das Rezept nicht ohne konkreten Herstellernamen annehmen.
Dann ist die Frage aber, warum die Apotheken an der Rechtslage vorbei agieren. Welches Interesse hat der Apotheker, ein Medikament nicht auszuhändigen, weil kein Hersteller benannt ist, aber wenn ein Hersteller benannt ist, gibt er sehr wahrscheinlich ein anderes Präparat ab? So oder so: Zu sagen, es muss ein Präparat samt Hersteller im Rezept benannt werden, ist nicht richtig.

Es gibt ja auch z.B. Off-label Medikamente, die in Deutschland nicht regulär vertrieben und als Import beschafft werden müssen. Schreibt man dann irgendeinen willkürlichen ausländischen Hersteller mit Präparatenamen drauf? Natürlich nicht. Man schreibt den Wirkstoff auf und die Apotheke guckt, welches Präparat sie von wo am günstigen beschaffen kann.


Ein Apotheker beschimpft uns fast regelmäßig am Telefon.
Auf Grund korrekt ausgefüllter Rezepte, die seinen persönlichen Geschmack nicht treffen? Nun gut, er ist Unternehmer und so ein Gebaren ist dann eben seine Entscheidung. Wenn er kein Geld verdienen möchte ...

FirebirdUSA
13.01.2023, 17:49
Ja, so ist es wohl. Den Passus hatte ich auch gefunden (wirkstoff- oder handelsnamenbasiert), aber es nützt tatsächlich in der Realität nichts, wenn dann regelmäßig Apotheken anrufen oder Patienten mit dem zurückgewiesenen Rezept wieder hier stehen. Ein Apotheker beschimpft uns fast regelmäßig am Telefon.

naja, eigentlich hat er nach Apotheken Verordnung eine Abgabepflicht und darf ggf nach Rückspreche fehlende Angaben z.B. über Dosierschema selbst ergänzen... aber das hilft dir akut halt auch nicht.