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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzfristig einspringen Gehalt ?



Friik19
15.01.2023, 10:15
Hallo,
Ich musste letztens für einen Kollegen kurzfristig für den Dienst einspringen, da diese Krank war. Mir wurde am Morgen mitgeteilt, ob ich den Dienst übernehmen könnte.
Wie sieht es da aus mit Zusatzzahlungen? Bekommt man für diese abgeleisteten Stunden nun mehr Geld ? Muss ich das beantragen oder läuft das automatisch?

Nefazodon
15.01.2023, 10:44
Wie sieht es da aus mit Zusatzzahlungen? Bekommt man für diese abgeleisteten Stunden nun mehr Geld ? Muss ich das beantragen oder läuft das automatisch?

Was meinst Du mit Zusatzzahlungen? Der Dienst sollte selbstverständlich bezahlt werden, so wie alle anderen Dienste die Du machst auch...

Wenn Du mit diesem Dienst über die tarifvertraglich vereinbarte Höchstzahl an Diensten kommst, werden je nach Tarifvertrag Zuschläge fällig.
Auch für kurzfristiges Einspringen wird je nach Vertrag ein Zuschlag von 10% fällig.

Das kommt auf deinen Tarifvertrag an.

Die Anrechnung/Auszahlung sollte automatisch laufen.
Stell einfach sicher dass der Dienstplanverantwortliche weiß, dass Du den Dienst übernommen hast und es entsprechend einträgt.
Wenn Du Zweifel hast, ob es korrekt läuft, würde ich an deiner Stelle vielleicht einfach eine "Erinnerungsmail" an die Personalabteilung schreiben, in der Du (neutral) darauf hinweist, dass Du einen Dienst übernommen hast und fragst, wie es mit den Zuschlägen läuft.

Unter Umständen besser als abzuwarten oder hier zu schreiben.

hebdo
15.01.2023, 10:47
Wenn vorher nichts vereinbart wurde bspw. in einer Betriebsvereinbarung bekommst du nur die normale Dienstvergütung.

Dr.Optimus
15.01.2023, 10:51
Hi,
bei uns (Caritas Haus, Innere) gab es einen Zuschlag, wenn man "kurzfristig" (innert drei Tagen) einspringen musste/eingesprungen ist.
Man musste aber in der Tat selbst ein Formular ausfüllen, dass man diesen Zuschlag erhält.
Frag doch bei deinen erfahreneren Kollegen nach, vielleicht weiß es jemand.

anignu
16.01.2023, 00:57
Ich kann berichten von meinen Erfahrungen im Tarifvertrag TVÄ-VKA: wenn man kurzfristig eingesprungen ist hat man eine Mail an einen bestimmten Menschen in der Personalabteilung geschickt der für Abrechnungs- bzw. Zeiterfassungsfragen zuständig war. Einfach ein "ich bin am ... für ... kurzfristig eingesprungen". Und dann wurde das ganz einfach in der nächsten Abrechnung, entsprechend dem Tarifvertrag, ausbezahlt.

Friik19
16.01.2023, 20:08
Alles klar! Ich werde mich mal erkundigen. Vielen Dank !

gabe
19.01.2023, 18:56
Mich hat das bei meinem altem Arbeitsplatz in Deutschland genervt. Keine extra Verguetung obwohl man kurzfristig einspringt. In NO bekommen wir sogenannten "vakans" Lohn, 0.13% vom Grundgehalt pro Stunde, waehrend der normale Dienst mit 0.09% verguetet wird.