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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Physikum abmelden / zweitversuch



xqr24
24.01.2023, 08:28
Hallo zusammen, wie kann man sich vom Physikum abmelden, wenn es der Zweitversuch ist?

Urlaubsemester bringt nichts oder? Bleibt nur der Weg zum DArzt?

Und muss man sich dann 2x krankschreiben lassen wegen Schrift. und Mündl.?
Zur Info bei mir ist was familiäres passiert, womit ich mich nicht auf das Staatsexamen vorbereiten kann.

Anne1970
24.01.2023, 16:24
Frag bei deinem Prüfungsamt nach. Hab so halb im Kopf, dass man sich für die Wiederholung speziell anmelden muss. Aber: nicht darauf verlassen, es kann sich geändert haben oder ich erinnere es falsch! Direkt nachfragen!

Wünsche alles Gute und viel Kraft!

Limab
24.01.2023, 16:27
Die Zulassung zur Prüfung (von Amts wegen) ist unabhängig von Urlaubssemestern.

Das LPA BW z.B. schreibt:

Rücktritt vom schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungsteil:
• Bei Krankheit muss neben der unverzüglichen Mitteilung an das Landesprüfungsamt
zusätzlich innerhalb von 3 Tagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das auf einer
Untersuchung beruhen muss, die am Tag der jeweiligen Prüfung erfolgt ist.
Ausnahmen davon werden nur akzeptiert, wenn die Prüfungsunfähigkeit aufgrund
ganz besonderer Umstände offenkundig ist (z. B. bei einem unaufschiebbaren
stationären Krankenhausaufenthalt).
• Bezieht sich der Rücktritt bzw. das Säumnis auf den schriftlichen und mündlichen
Prüfungsteil, muss für beide Prüfungsteile jeweils innerhalb von 3 Tagen ein ärztliches
Attest vorgelegt werden.

Hinweise zum ärztlichen Attest:
• Das ärztliche Attest muss nachvollziehbare Aussagen über die Art der gesund-
heitlichen Beeinträchtigungen und die Krankheitssymptome (medizinische Befund-
tatsachen) enthalten, die für die Beurteilung der Prüfungsfähigkeit erheblich sind.
Die Frage der Prüfungs(un)fähigkeit ist eine Rechtsfrage und wird deshalb nicht von
Ihrem Arzt entschieden sondern vom Landesprüfungsamt. In dem ärztlichen Attest
muss deshalb konkret beschrieben sein, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen
bei Ihnen vorliegen und welche Auswirkungen sich daraus für Ihr Leistungsvermögen
in der konkreten schriftlichen oder mündlichen Prüfung ergeben. Die Angaben in dem
Attest müssen dabei so konkret sein, dass das Landesprüfungsamt entscheiden kann,
ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung die geltend gemachte
Prüfungsunfähigkeit rechtfertigt.
Der alleinige Hinweis des Arztes auf eine Prüfungsunfähigkeit genügt nicht.
Unterrichten Sie den untersuchenden Arzt über diese Anforderungen an das ärztliche
Attest.
• Das Landesprüfungsamt behält sich die Anforderung weiterer ärztlicher oder
amtsärztlicher Atteste vor.

LPA Sachsen:

Im Krankheitsfall muss dem LPA neben dem Antrag auf Genehmigung des Rücktritts unverzüglich die vorgetragene gesundheitliche Beeinträchtigung nachgewiesen werden. Der Nachweis hat sinnvoller Weise durch ein ausführliches ärztliches Attest zu erfolgen, das detaillierte und nachvollziehbare Aussagen über den Beginn sowie das voraussichtliche Ende der Erkrankung und die medizinischen Befundtatsachen enthält, die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit erheblich sind. Durch die Angaben im Attest muss das LPA in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Das LPA kann verlangen, dass sich der Prüfling einer weiteren ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung unterzieht (§ 18 Abs. 1 S. 4 ÄApprO). Werden die Ermittlungen des LPA durch verspätete Mitteilung bzw. Nachweis der Erkrankung erschwert oder unmöglich gemacht (etwa weil die geltend gemachten Symptome bereits abgeklungen sind), wird der Antrag abgelehnt. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der alleinige Hinweis des Arztes auf eine Prüfungsunfähigkeit genügen aus den o. g. Gründen nicht.

Feuerblick
24.01.2023, 16:28
Meines Wissens wird man zu allen staatlichen Examina von Amts wegen geladen und kann sich weder abmelden noch beschließen, eine Prüfung ein Semester später zu machen.
Am Ende bleibt nur das Attest vom Amts(!)arzt. Ob für beide Prüfungen gesondert oder eins für alle, dürfte wohl auch davon abhängen, wie weit die beiden Prüfungen auseinanderliegen und warum man krankgeschrieben wird. Da wird das Prüfungsamt helfen.

Nefazodon
24.01.2023, 16:48
Ich meine auch, dass man zu den Staatsexamina automatisch geladen wird.

Also besser NICHT davon ausgehen, dass man sich melden müsste und sonst nichts passiert.

Abmelden geht dann nur mit Attest.

thequeenofcells
25.01.2023, 14:26
Das LPA SH lädt von Amts wegen geladen und tut sich sehr schwer mit Abmeldungen. Während der Pandemie reichte ein Attest vom normalen Arzt - es haben sich unzählige wegen des "Verdachts auf Covid-19" so abgemeldet. Nun ist es (wieder) so, dass man erst seinen Arzt aufsucht, dann den Amtsarzt (der meistens aufgrund der Vorbefunde entscheidet). Die genehmigte Abmeldung gilt jeweils für einen Teil.