Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe! Schein nicht ausgestellt
Boah, mega ätzend, regt mich schon auf, wenn ich das nur lese. Als ob die sich extra dumm stellen. :troest:
Bei unseren ausschließlich digitalen Scheinen wär das sehr wahrscheinlich auch nicht passiert, weil die Ergebnismitteilung immer über die Eintragung im Campus-Management-System erfolgt.
Choranaptyxis
31.01.2023, 21:47
Bei unseren ausschließlich digitalen Scheinen wär das sehr wahrscheinlich auch nicht passiert, weil die Ergebnismitteilung immer über die Eintragung im Campus-Management-System erfolgt.
Das geht trotzdem. Wir haben vor dem M2 unsere Leistungsübersicht zur Kontrolle bekommen, bevor sie ans LPA ging. Da waren bei mir auch 3 Scheine als nicht bestanden markiert, die aus dem Ausland anerkannt waren. In meiner Ansicht im Uni-System waren die als bestanden gelistet, wurden aber ins Fakultätssystem irgendwie nicht übertragen. Das wurde dann manuell korrigiert.
toitoi16
31.01.2023, 22:04
Okay....das sieht leider schlecht aus.
Gibt es irgendwo einen schriftlichen Nachweis über die Ausnahmeregelungen, die getroffen wurden?
Aber selbst wenn, denke ich, die Uni wird auf stur schalten.
Ich fürchte, Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du akzeptierst es, oder Du wendest dich an einen Anwalt und klagst.
Das dauert zwar, sodass Du das nächste M2 sicher nicht mitschreiben kannst, kann unter Umständen aber trotzdem später einen Gewinn bringen, wenn Du geltend machen kannst, dass Du ein halbes jahr später in den Beruf startest und deshalb Verdienstausfall hast.
Du musst überlegen, ob sich das lohnt.
An deiner Stelle würde ich trotzdem nochmal zur Fachschaft gehen, und die bitten, dass sie Beschwerde einlegen.
Ich denke, das wird nicht funktionieren. Wer sagt denn das sie mit dem Schein auch das M2 bestanden hätte? Und genau da ist die Argumentationskette hinfällig. Vor allem ohne Rechtsschutz ist das eine heiße Kiste und kostet am Ende viel Zeit (Unterlagen / Verläufe skizzieren beschaffen / Formblätter, Formblätter, Formblätter...) und Nerven. Und natürlich im Falle eine Niederlage auch ne Menge Geld.
Kleiner FunFact nebenbei: Die Star-Anwälte aus dem Fernsehen (von Alfons Schuhbeck, Boris Becker ect.) berechnen die Sätze nach Sekunden.
Viele Grüße aus dem Süden
Jo, ganz ausschließen kann man das nicht, Choranaptyxis. Es gab im Verlauf 1-2 größere Systemumstellungen wo schon Fehler aufgetreten sind. Lustig ist, bei nem Kommilitonen ist auch mal ein Schein dazugekommen. ^^
@Lisa, sieht auch nicht so aus, als ob man da die Chance einer außerplanmäßigen Prüfung bekommt oder?
Echt gemein :(
Nefazodon
31.01.2023, 22:33
Ich denke, das wird nicht funktionieren. Wer sagt denn das sie mit dem Schein auch das M2 bestanden hätte? Und genau da ist die Argumentationskette hinfällig. Vor allem ohne Rechtsschutz ist das eine heiße Kiste und kostet am Ende viel Zeit (Unterlagen / Verläufe skizzieren beschaffen / Formblätter, Formblätter, Formblätter...) und Nerven. Und natürlich im Falle eine Niederlage auch ne Menge Geld.
Da wäre ich mir nicht sicher. Ich habe so etwas noch nie selbst gemacht, weil es gottseidank nicht nötig war.
Daher weiß ich nicht wie so etwas läuft (laufen kann). Ich dachte mir aber, man erwirbt durch das Verfahren vielleicht einen Anspruch, den man ggf. erst später geltend machen kann, wenn man schon nachweislich im Job ist.
Gerichtliche Titel zur Vollstreckung von Ansprüchen aus Schuldverhältnissen sind schließlich auch viele Jahre gültig.
Auch bin ich mir nicht so sicher, ob die Argumentationskette bezüglich eines Bestehens so schwach wäre...die Durchfallquoten sind schließlich verschwindend gering.
Wenn Du mit deiner Einschätzung Recht hättest, könnte man ja nie gegen solche Verwaltungsentscheidungen klagen, weil die Sache schon ein Semester später nicht mehr relevant ist. Das glaube ich nicht.
Womit Du aber sicher Recht hast ist, dass ein Gerichtsverfahren viel Zeit und Geld kostet. Und Nerven.
Das sollte man definitiv gut abwägen. Andererseits wäre es vielleicht eine Genugtuung zu gewinnen. Wenn man denn gewinnt.
Jedenfalls ist diese Geschichte sehr ärgerlich. Die TE hat mein ehrliches Mitgefühl.
Was andere daraus lernen können (müssen) ist, die Scheine immer sofort am Ende des Semesters zu kontrollieren.
Nefazodon
31.01.2023, 22:41
Ist aber eine spannende Frage.
Ich habe auch noch meine nunmehr 20 Jahre alten Scheine im Keller liegen - DinA5 Format sowie mit Unterschrift und Stempel.
Da merkt man natürlich schnell, wenn man den nicht zeitnah bekommt ("Scheinausgabe").
Was anderes ist es, wenn es primär nur virtuell in einer Cloud o.ä. hinterlegt wird, oder fächerübergreifende Nachweise etc.
Aber auch das schützt nicht 100 Prozent!
Kleine Anekdote dazu: Bei mir gab es damals auch noch Papierscheine mit Unterschrift und Stempel. Die die meisten von uns auch immer am Ende des Semesters eingesammelt haben.
Aber ein Institut hatte keinen Stempel mehr, und hat alle Scheine so ausgestellt, nur mit Unterschrift.
Wir haben uns Alle nichts dabei gedacht, auch das Institut nicht, aber als wir uns später zum STEX anmelden wollten, hat das LPA, die Scheine nicht akzeptiert. Denn ein Stempel ist vorgeschrieben! Selbst Telefonate durch den Institutsleiter haben daran nichts geändert.
Ende vom Lied: Das Institut musste die Scheine eines ganzen Semesters neu ausstellen und stempeln.
:-nix
Der Unterschied war bei der Geschichte aber, dass es ein ganzes Semester betraf und dass das Institut auf unserer Seite war und seinen Fehler nie bestritten hat.
Duke Nukem
31.01.2023, 22:49
Jo, ganz ausschließen kann man das nicht, Choranaptyxis. Es gab im Verlauf 1-2 größere Systemumstellungen wo schon Fehler aufgetreten sind. Lustig ist, bei nem Kommilitonen ist auch mal ein Schein dazugekommen. ^^
mir haben sie im COVID Chaos auch eine nicht-bestandene Prüfung als bestanden angerechnet und mir den Schein ausgestellt. Das haben sie dann über ein Jahr später von bestanden auf nicht-bestanden umgeändert.
Uni Verwaltung kann manchmal brutal sein.
toitoi16
01.02.2023, 10:06
Da wäre ich mir nicht sicher. Ich habe so etwas noch nie selbst gemacht, weil es gottseidank nicht nötig war.
Daher weiß ich nicht wie so etwas läuft (laufen kann). Ich dachte mir aber, man erwirbt durch das Verfahren vielleicht einen Anspruch, den man ggf. erst später geltend machen kann, wenn man schon nachweislich im Job ist.
Gerichtliche Titel zur Vollstreckung von Ansprüchen aus Schuldverhältnissen sind schließlich auch viele Jahre gültig.
Auch bin ich mir nicht so sicher, ob die Argumentationskette bezüglich eines Bestehens so schwach wäre...die Durchfallquoten sind schließlich verschwindend gering.
Wenn Du mit deiner Einschätzung Recht hättest, könnte man ja nie gegen solche Verwaltungsentscheidungen klagen, weil die Sache schon ein Semester später nicht mehr relevant ist. Das glaube ich nicht.
Womit Du aber sicher Recht hast ist, dass ein Gerichtsverfahren viel Zeit und Geld kostet. Und Nerven.
Das sollte man definitiv gut abwägen. Andererseits wäre es vielleicht eine Genugtuung zu gewinnen. Wenn man denn gewinnt.
Jedenfalls ist diese Geschichte sehr ärgerlich. Die TE hat mein ehrliches Mitgefühl.
Was andere daraus lernen können (müssen) ist, die Scheine immer sofort am Ende des Semesters zu kontrollieren.
Kann ich dir nur zu stimmen. Leider bekommt man aber vor Gericht oft keine Gerechtigkeit (Genugtuung).
Trotzdem den Kopf nicht hängen lassen Lisa. Besser jetzt so erfahren als nach 3 Monaten lernen und der Deadline im März vom LPA. Auch wenn diese Aussage dir nicht momentan nicht hilft.
Viele Grüße aus dem Süden
aber wieso eigentlich M2Anmeldung, die Anmeldung für das M2 läuft doch noch gar nicht oder verpasse ich was? :o :o
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