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LisaM1996
24.01.2023, 12:00
Hallo Zusammen....

ich habe ein Problem mit der Anmeldung zum M2 und weiß nicht, ob ich jetzt doof bin oder die Uni.

Ich habe die Meldung bekommen, dass der Schein "Klinische Pathologie" fehlt.
Das Seminar habe ich aber belegt und bestanden, es wurde wohl nur vergessen, den Schein auszustellen.

Und jetzt wird's kompliziert:
Da das Seminar während der Coronazeit war, gab es bei uns nur eine schriftliche Prüfung, die mündliche Prüfung entfiel ersatzlos.

Jetzt habe ich an das Sekretariat vom Lehrstuhl geschrieben und die meinen, dass mir noch die Note aus der mündlichen Prüfung fehlt.
Ich habe natürlich zurückgeschrieben, dass wir wegen Corona keine mündliche Prüfung hatten.
Darauf kam von der Sekretärin die Antwort, dass seit drei Semestern wieder mündliche Prüfungen stattfinden und ich genug Zeit gehabt hätte, diese abzulegen. Häää?
Ich habe daraufhin noch einmal zurückgeschrieben, dass es in meinem Semester keine mündliche Prüfung gab. Alle Kommilitonen haben den Schein nach der schriftlichen Prüfung (die ich bestanden habe, die Notenliste hab ich an die E-Mail angehängt!) bekommen, nur ich wurde scheinbar übersehen.
Darauf kam wieder nur die Antwort, dass ich ohne mündliche Note keinen Schein bekomme.
Den gesamten E-Mail-Verkehr hab ich daraufhin an den Professor und ans Studiendekanat geschickt.
Der Professor antwortete nur "Frau XXX (die Sekretärin) hat ihnen alles bereit korrekt dargelegt"
Das Studiendekanat schrieb zurück, dass ich laut Lehrstuhl die Voraussetzungen zum Scheinerhalt nicht erfülle.

Meiner Meinung nach habe ich den Schein nach den Kriterien von 2020 bestanden und muss ihn erhalten.
Leider gibt's online keine Informationen mehr zu den "Sonderregeln" wegen Corona aber die Uni muss die ja definitiv noch irgendwo haben und kennen.

Jetzt meine Frage: Wer liegt hier falsch?

LG, Lisa

Choranaptyxis
24.01.2023, 12:06
Sollte es so sein, deine Kommilitonen alle den Schein so erhalten haben (man kann ja dann auch 1-2 Leute als Beispiel nennen), würde ich mich schnellstmöglich an die Fachschaft wenden, und von dort Unterstützung verlangen.

toitoi16
24.01.2023, 14:42
Hallo,

an unserer Uni ging auch während Corona bei manchen Instituten was unter. Ich würde wie geschrieben die Fachschaft oder einen der Lehrenden aus dem Fachbereich wenden (vll.t ein Lehrkoordinator)?. Das Sekretariat kann oft nur sehen, was eingetragen ist oder nicht. Die Profs können vllt sich noch dran erinnern über ggfs. Ausfälle/ Sonderregelungen. Wenn alles nichts hilft könntest du nach einer Ersatzleistung fragen, vllt ein mündliches Testat o.ä. Sowas wurde bei uns mal umgesetzt, steht und fällt aber durch die Genehmigung in dem jeweiligen Institut.
Ich drück dir die Daumen,
viele Grüße

Nefazodon
24.01.2023, 16:22
Erste Adresse ist auf jeden Fall die Fachschaft.

Es wäre auch gut, wenn Du zwei oder drei Zeugen aus deinem Semester benennen könntest, die bestätigen können, dass sie den Schein ohne mündliche Prüfung bekommen haben.

Ich hoffe man kann dir dort weiterhelfen!

jo1u
24.01.2023, 20:16
Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. Umgehend die Fachschaft kontaktieren, zwei-drei Kommilitonen als "Zeugen" anführen und nochmal direkt beim Lehrstuhl anfragen. Vermutlich ist es auch wichtig, dass in Deiner nächsten Mail der Begriff "Kohorte" fällt.

Solltest Du wirklich zur gleichen Zeit wie deine Kommilitonen das Fach belegt haben, wirst du letztendlich auch den Schein erhalten. Alles andere wäre grob rechtswidrig. Solltest du das Fach allerdings ein Semester später belegt haben oder aus anderen Gründen hinterherhinken, wird es schwierig.
Ich würde mich freuen, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.

LisaM1996
25.01.2023, 10:23
Ich habe wie von euch vorgeschlagen noch mal an das Institut geschrieben und vier "Zeugen" benannt, die alle mit mir die schriftliche Klausur geschrieben haben und den Schein definitiv ohne mündliche Prüfung erhielten.
Die Antwort: Es kann sein, dass es Corona-Sonderregeln gab, diese gelten jedoch seit inzwischen drei Semestern nicht mehr. Ich hatte mehrere Gelegenheiten, die mündliche Prüfung abzulegen.
Besonders schön auch der Satz "Ich werde ab sofort keine Anfragen mehr von ihnen in dieser Sache beantworten"

Jetzt mal ganz deutlich: Ich habe SoSe2020 alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Kriterien zum Scheinerhalt (Teilnahme an eSeminaren, Online-Quiz, Klausur in Präsenz) erfüllt. Wenn die Uni vergisst, mir den Schein zu diesem Zeitpunkt auszustellen können sie doch nicht zwei Jahre später sagen "Jetzt gelten aber andere Regeln, Pech gehabt" oder verstehe ich da was falsch?
Klar hätte ich ich schon 2020 schauen können, ob der Schein eingetragen ist aber wer macht das schon und wenn's 25x geklappt hat geht man doch davon aus, dass es beim 26x auch klappt bzw. wenn ein Fehler passiert man den unbürokratisch regeln kann.

Fachschaft habe ich angeschrieben, da erwarte ich mir aber ganz ehrlich nicht viel davon, die sind nicht sonderlich aktiv und da sind auch keine aus höheren Semestern mehr dabei...

LG, Lisa

Choranaptyxis
25.01.2023, 10:52
Meistens sind Fachschaften besser, als man glauben mag.
Alternativen sind dann wohl nur noch Anwalt (vermutlich für Verwaltungsrecht) oder mündliche Prüfung ablegen.
Alternativ persönlich vorsprechen gehen. Und ggf beim StuRa oder dem asta noch melden.

toitoi16
25.01.2023, 10:59
Das mit dem Anwalt würde ich unterlassen. Die Uni hat verschiedene Anwälte (Studienplatzklage ect.) und weiß genau wie sie ein Verfahren in die Länge ziehen kann. Außerdem wäre in diesem Fall eine Lösung per Anwalt nicht von einem/2 Monate (Deadline Einreichung LPA vollständige Anmeldung) zu schaffen. Mit so einem Verfahren wirst du (bzw. der Anwalt) vermutlich. 6-12 Monate beschäftigt sein. Darüber hinaus, hast du eine Rechtsschutz? Ansonsten kann das teuer werden (Vorkasse bzw. solltest du verlieren) Darüber hinaus schaffst du dir Gesamtgesehen eine voll ungünstige Situation (mgl. weitere Prüfungen im nächsten Semester). Wende dich vllt. noch mal an dein Dekanat (hast du zwar schon) und versuche in Ruhe noch mal die Gesamtsituation zu schildern. Ansonsten vllt findest du noch eine andere Leute, bei denen es ebenfalls Probleme gab über WhatsApp Gruppen?
Ich drück dir die Daumen.

Matzexc1
25.01.2023, 11:30
Ich würde das Gespräch mit Dekan, verantwortlichen für den klinischen Abschnitt suchen und Studiendekan suchen und dabei die Kommunikation/Zeugen mit vorlegen.
Am besten mit Hinweis darauf das deine Kohorte aufgrund von Corona andere Prüfungsregeln hatte und du nach diesen die Voraussetzungen für den Schein erfüllt hast.
Ob du einen Rechtsanwalt einschaltest kannst du dir überlegen, vor allem wenn du durch die Schuld des Instituts erst 6 Monate später als Ärztin arbeiten könntest. Ich würde schon Mal den Kontakt zu einem suchen und abklopfen wie die Chancen stehen. Falls du eine juristische Fakultät an der Uni hast kannst du Mal nachschauen ob es eine Sprechstunde gibt. Kann auch sein daß der AStA einen Rechtsanwalt hat der die weiterhelfen kann.

Nebenbei scheint die Stimmung schon schlecht zu sein und durch das Einschalten des Dekanats wird sie nicht besser.
Ich würde dir raten für das M3 nicht die Uniklinik auszusuchen.

Edit: hier noch der Punkt: gibt es ein Angebot das du die Prüfung vor der Deadline machen könntest?

Nefazodon
25.01.2023, 12:46
Jetzt mal ganz deutlich: Ich habe SoSe2020 alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Kriterien zum Scheinerhalt (Teilnahme an eSeminaren, Online-Quiz, Klausur in Präsenz) erfüllt. Wenn die Uni vergisst, mir den Schein zu diesem Zeitpunkt auszustellen können sie doch nicht zwei Jahre später sagen "Jetzt gelten aber andere Regeln, Pech gehabt" oder verstehe ich da was falsch?

Wenn alles so ist, wie Du schreibst hast Du auch aus meiner Sicht Recht.

Das Problem ist, dass Recht haben nicht automatisch bedeutet dass man Recht bekommt.
Wenn die Uni sich auf stur stellt, ist das ein Problem.

Daher würde ich dir empfehlen, zu versuchen, das ganze über die Fachschaft vermitteln zu lassen. Normalerweise sollten die in der Lage sein, nochmal mit dem Institut oder dem Studiendekan zu reden und zu vermitteln.

Nur wenn die Fachschaft nicht vermitteln will oder kann, würde ich selbst nochmal Kontakt zum Studiendekanat aufnehmen und denen den Fall neutral schildern.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, kannst Du mit einem Anwalt darüber sprechen, und Möglichkeiten ausloten. Das würde ich schon sehr zeitnah in Erwägung ziehen, um keine Fristen zu verpassen.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, muss dir klar sein, dass auch schon die Erstberatung ca. 200 Euro kostet.
Eine Klage würde ich allerdings definitiv erst als letzte Option in Betracht ziehen, da die Verfahren, wie oben beschrieben, sehr lange dauern können und Du davon akut nichts hättest.
Nur die Beratung würde ich bei bestehender Rechtsschutzversicherung jetzt schon suchen, um nichts zu verpassen.

Choranaptyxis
25.01.2023, 12:53
Nur wenn die Fachschaft nicht vermitteln will oder kann, würde ich selbst nochmal Kontakt zum Studiendekanat aufnehmen und denen den Fall neutral schildern.

Für Emails würde ich auch auf jeden Fall jmd drüber lesen lassen. Was man selbst sagen möchte und wie es bei anderen ankommt, sind zwei verschiedene Dinge. Genauso zu einem Gespräch beim Dekanat jmd mitnehmen, bestenfalls jmd, der den Schein zum gleichen Zeitpunkt gemacht hat.

Zum Thema Anwalt: Man muss/soll ja nicht gleich klagen. Es kann ja schon helfen, dass ein Anwalt an das Dekanat schreibt, dies und dies waren im Semester die Anforderungen zum Schein, die Studentin hat diese erfüllt, warum wird der Schein dann nicht ausgestellt.

Atana
28.01.2023, 17:42
Normalerweise muss für so eine Corona-Ausnahmeregelung die Veranstaltungsordnung geändert worden sein. In dieser wird beschrieben unter welchen Voraussetzungen, man den Schein bekommt. Dort wird vermutlich stehen, dass die mdl. gestrichen wurde. Da du zu diesem Zeitpunkt den Kurs besucht hast, gilt für dich auch nur diese Veranstaltungsordnung. Schau also mal nach, denn das ist die rechtliche Grundlage.

LisaM1996
31.01.2023, 11:00
Hi...

ich habe am Freitag dem Studiendekan geschrieben

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
Ich wende mich mit folgendem Anliegen an Sie, da ich in direkter Kommunikation mit dem betreffenden Lehrstuhl leider keine einvernehmliche Lösung finden konnte.
Ich habe im Sommersemester 2020 am „Seminar Klinische Pathologie“ teilgenommen.
Am 14.07.2020 habe ich die schriftliche Prüfung erfolgreich abgelegt (siehe beigefügte Notenliste vom 16.07.2022, meine Matrikelnummer ist xxxxxxx).
Eine mündliche Prüfung fand in diesem Semester aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht statt, als Ersatzleistung mussten Zoom-Seminare besucht und drei Online-Quizzes bestanden werden.
Das war Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur.
Bei meinem Antrag zur Zulassung zum M2 fiel nun auf, dass der Schein noch nicht in xxxxxxx eingetragen war.
Auf Rückfrage beim Institut für Klinische Pathologie erhielt ich von Frau xxxxxxx mehrfach die Auskunft, dass mir der Schein ohne Note aus der mündlichen Prüfung nicht erteilt werden kann.
Diese Aussage halte ich für nicht zutreffend, da ich mit Bestehen der schriftlichen Prüfung am 14.07.2020 alle im Sommersemester gültigen Voraussetzungen für die Erteilung des Scheins erfüllt habe.
Mehrere Mitstudentinnen und Mitstudenten, die mit mir am 14.07.2020 die schriftliche Prüfung geschrieben und bestanden haben mir auf Rückfrage bestätigt, dass ihnen der Schein ohne Teilnahme an einer mündlichen Prüfung ausgestellt wurde.

und jetzt folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau xxx
in Rücksprache mit Herrn Prof. xxxxxxx teile ich ihnen mit, dass sie die Voraussetzungen zur Erteilung des Leistungsnachweises im Seminar Klinische Pathologie nicht erfüllen.
Maßgeblich für die Erteilung des Leistungsnachweises sind die im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis festgelegten Erwerbskriterien. Diese sahen für das Sommersemester 2020 Folgendes vor (https://www.xxxxxxxxxx):
„1. Regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung Klinische Pathologie und Erwerb vertieften Wissens in allen Bereichen der klinischen Pathologie anhand zur Verfügung gestellter Lehrmaterialien und einschlägiger Literatur, nachzuweisen durch erfolgreiche Teilnahme an einer schriftlich-theoretischen Prüfung.
2. Regelmäßige Teilnahme am Seminar Klinische Pathologie und Erwerb praktischer Fähigkeiten in der Identifikation, Benennung und Erläuterung physiologischer und pathologischer Befunde an mikroskopischen und makroskopischen Präparaten, nachzuweisen durch testierte Anwesenheit und erfolgreiche Teilnahme an einer mündlich-praktischen Prüfung.
[…]
5. Die Einzelnoten der schriftlich-theoretischen und der mündlich-praktischen Prüfung gehen zu jeweils 50% in die Gesamtnote ein. Ein Ausgleich zwischen den einzelnen Prüfungsteilen ist nicht möglich.“
Die von ihnen geltend gemachten abweichende Prüfungsregeln in Hinblick auf die epidemische Notlage von nationaler Tragweite können rückwirkend nicht berücksichtigt werden, da diese vom Senat der Hochschule mit Beschluss vom 17.08.2021 zum 01.10.2021 aufgehoben wurden.

Also quasi keine Chance und kein M2 weil's die Uni verbockt hat.....

LG, Lisa

Trendafil
31.01.2023, 11:46
Hi Lisa, schau Dir doch nochmal kurz die Antwort insb. die Anrede an Dich an, falls Du hier anonym bleiben möchtest.

toitoi16
31.01.2023, 11:53
Vllt kann das auch ein Admin kurz machen. Wäre zumindest sinnvoll.
Viele Grüße

Anne1970
31.01.2023, 12:56
Vllt kann das auch ein Admin kurz machen. Wäre zumindest sinnvoll.
Viele Grüße
Hab den Namen in der Anrede ge-ixt.

Nefazodon
31.01.2023, 15:41
Okay....das sieht leider schlecht aus.

Gibt es irgendwo einen schriftlichen Nachweis über die Ausnahmeregelungen, die getroffen wurden?
Aber selbst wenn, denke ich, die Uni wird auf stur schalten.

Ich fürchte, Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du akzeptierst es, oder Du wendest dich an einen Anwalt und klagst.
Das dauert zwar, sodass Du das nächste M2 sicher nicht mitschreiben kannst, kann unter Umständen aber trotzdem später einen Gewinn bringen, wenn Du geltend machen kannst, dass Du ein halbes jahr später in den Beruf startest und deshalb Verdienstausfall hast.
Du musst überlegen, ob sich das lohnt.

An deiner Stelle würde ich trotzdem nochmal zur Fachschaft gehen, und die bitten, dass sie Beschwerde einlegen.

Bonnerin
31.01.2023, 17:12
Es tut mir leid, das so zu lesen, vor allem, da von Seiten der Uni null Entgegenkommen gezeigt wird.

Ich sehe aber ehrlich nur noch eine Lösung: den Kurs nächstes Semster machen und die mündliche Prüfung ablegen.

Letztlich bin ich verwundert, warum es überhaupt erst Jahre später dem LPA aufgefallen ist und nicht dir am Ende des jeweiligen Semesters. Alle, die ich kenne, haben akribisch jedes Semester, nachdem alle Prüfungen/Scheine verbucht waren, das entsprechende PDF lokal gespeichert und zum Abheften ausgedruckt, aus Angst, das irgendetwas fehlen könnte oder es zu einem Computerfehler mit Datenverlust kommt o.ä....

Atana
31.01.2023, 18:42
Die von ihnen geltend gemachten abweichende Prüfungsregeln in Hinblick auf die epidemische Notlage von nationaler Tragweite können rückwirkend nicht berücksichtigt werden, da diese vom Senat der Hochschule mit Beschluss vom 17.08.2021 zum 01.10.2021 aufgehoben wurden.



Die müssen auch nicht rückwirkend geltend gemacht werden, da du den Schein bereits erworben hast und er auch bereits erstellt ist, du ihn lediglich nicht vorliegen hast. Würde da rasch zu einem Anwalt gehen, ggf. kann dieser auch mit einem einfachen Schreiben Klarheit schaffen. Womöglich hat das Dekanat keinen Juristen konsultiert bei deinem doch speziellen Problem.



Letztlich bin ich verwundert, warum es überhaupt erst Jahre später dem LPA aufgefallen ist und nicht dir am Ende des jeweiligen Semesters. Alle, die ich kenne, haben akribisch jedes Semester, nachdem alle Prüfungen/Scheine verbucht waren, das entsprechende PDF lokal gespeichert und zum Abheften ausgedruckt, aus Angst, das irgendetwas fehlen könnte oder es zu einem Computerfehler mit Datenverlust kommt o.ä....

Nicht jeder ist eben so akribisch ;) Hab auch erst vor den Examen alles zusammengesammelt.

morgoth
31.01.2023, 20:03
Ist aber eine spannende Frage.
Ich habe auch noch meine nunmehr 20 Jahre alten Scheine im Keller liegen - DinA5 Format sowie mit Unterschrift und Stempel.
Da merkt man natürlich schnell, wenn man den nicht zeitnah bekommt ("Scheinausgabe").
Was anderes ist es, wenn es primär nur virtuell in einer Cloud o.ä. hinterlegt wird, oder fächerübergreifende Nachweise etc.