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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstplan und Betriebsrat (Ableger aus VKA-Thread)



abcd
04.02.2023, 18:49
Wie ist das eigentlich, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, laut derer der Betriebsrat den Dienstplan zum Zeitpunkt x geprüft haben muss. Heißt das, das ab dem Zeitpunkt der Dienstplan offiziell ist? Ich habe allerdings noch nie mitbekommen/gehört, dass der BR das tatsächlich gemacht hätte.

Anne1970
04.02.2023, 19:38
Wie ist das eigentlich, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt, laut derer der Betriebsrat den Dienstplan zum Zeitpunkt x geprüft haben muss. Heißt das, das ab dem Zeitpunkt der Dienstplan offiziell ist? Ich habe allerdings noch nie mitbekommen/gehört, dass der BR das tatsächlich gemacht hätte.
Bei uns schon! Unser BR gibt jeden DP nach Prüfung frei. Nennt sich „Mibestimmung“.

abcd
04.02.2023, 21:50
Welche Probleme könnten daraus entstehen, wenn der BR den Plan nicht anschaut (auch wenn es festgelegt ist, dass er bis zum Datum x vom BR gesehen werden soll)?

Autolyse
05.02.2023, 00:16
Welche Probleme könnten daraus entstehen, wenn der BR den Plan nicht anschaut (auch wenn es festgelegt ist, dass er bis zum Datum x vom BR gesehen werden soll)?
Das ist einfach. Er ist nicht mitbestimmt und damit wirkungslos.

abcd
05.02.2023, 08:17
Wenn der Betriebsrat der Betriebsvereinbarung, die Pläne anzusehen nicht nachkommt, wie soll man den BR denn dazu bekommen?

JJ*
05.02.2023, 09:00
Da braucht es nicht mal eine Betriebsvereinbarung zu. Dienstpläne sind ohne wenn und aber genehmigungspflichtig. Die Vereinbarung definiert vermutlich eine gemeinsam vereinbarte Frist, bis wann die Prüfung nach Vorlage geschehen sein soll. Gibt es denn ein konkretes Problem und weißt du, ob die Pläne nicht tatsächlich geprüft und freigegeben werden?

Untätigkeit bei mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen wäre wohl eine grobe Pflichtverletzung. Für sowas kann ein Betriebsrat im Zweifel auch aufgelöst werden:

(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
§23 Betriebsverfassungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html)

abcd
05.02.2023, 11:16
Die Pläne werden nicht vom BR geprüft und freigegeben. Sie werden direkt nach Eintrag in das Dienstplanungssystem rausgegeben. Bislang gibt es seitens der Ärzteschaft keine Klagen/Beschwerden.
Ich frage mich, ob man das so laufen lassen soll oder lieber bevor es irgendwann doch mal zu Problemen/Streitfällen kommt, den BR darauf hinweisen soll. Doof wäre es schon, wenn ein Kollege damit käme, der Plan sei wirkungslos und er werden die eingeteilten Dienste nicht übernehmen. Gäbe sicher verschieden Szenarien. Im BR ist die Ärzteschaft nicht wirklich vertreten.

(erledigt)

Mistermeo
05.02.2023, 13:36
In meiner letzten Stelle bei einem Maximalversorger ist dies nicht passiert. Regelhaft hatten wir auch erst 2-3 Wochen vor neuem Monat den Dienstplan für den neuen Monat. Weiter im Voraus gabs da leider nichts.

freak1
05.02.2023, 14:20
Wir machen unseren Dienstplan selbst als AssÄ und schicken ihn dann raus, keine Prüfung durch irgendwen ;-)

Feuerblick
05.02.2023, 14:48
Ich habe mal die Beiträge aus dem VKA-Thread verschoben, in denen es um den Dienstplan geht. Bitte nicht über den Threadersteller wundern, das ist beim Verschieben technisch so. :-)

Gruß
Feuerblick
MediLearn-Moderatorin

Anne1970
05.02.2023, 15:14
Bei uns gibt’s eine Betriebsvereinbarung die die rechtzeitige Erstellung und Weitergabe an den BR verlangt ( ich meine, 6 Wochen vorher). Wir haben in der Abteilung zwei KollegInnen, die dich darum kümmern. Die Dienstwünsche werden im Voraus erfragt. Wenn möglich, wird es so eingeplant. Wenn jemand ausfällt (krank etc.) wird das Einspringen unter den Dienstenden organisiert; Einspringen wird separat von der CA-Sekretärin dokumentiert, damit der Zuschlag abgerechnet werden kann.

abcd
05.02.2023, 15:18
Bei uns ist es im Prinzip fast wie bei Dir Anne.
Einspringen und Tausch auf Wunsch wird allerdings auch vom Dienstplaner in das Abrechnungssystem eingetragen.
Der Dienstplan ist zum Monatsende des Vor-Vor-Monats fertig (Ende Januar für März).
Der BR kann, soweit mir bekannt, die Pläne im System einsehen aber schaut sie halt nicht an.

@ Feuerblick
danke fürs Verschieben.

Cingulum123
05.02.2023, 15:39
In meiner alten Klinik waren die Dienstpläne definitiv beim Betriebsrat und wurden genehmigt. Das habe ich mehr oder weniger zufällig mal von der Chefsekretärin erfahren, weil sie unseren Entwurf gesucht hat und meinte den müsste sie jetzt aber zum Betriebsrat schicken.

Was mir nicht so klar ist, was der Betriebsrat da genau anguckt und genehmigt? Ich hab das Gefühl, der Plan wurde halt pro Forma mal rumgeschickt.

Bei uns zB wurde je nach Urlaub, Teilzeit/Vollzeitstelle geguckt wer wieviel 24h Dienste macht. Da konnte ein Name zwei mal für den Monat drauf stehen, der andere 6 mal.

Auch zu Zeiten, wo schon die maximale Zahl von 4 Diensten/Monat galt, wurde unser Dienstplan nie bemängelt, obwohl es viele Monate gab, wo manche aus diversen Gründen mehr als 4 Dienste hatten.

Noch dazu hatte jede Abteilung ein anderes Dienstsystem, manche 24h, manche 16-8h usw. In den meisten Jahren war da auch kein einziger Arzt im Betriebsrat (da weiß man ja schon großteils, wie die anderen Dienste jeweils arbeiten) hauptsächlich Physios, bisschen Pflege, MTARs, PTAs. Die haben keine Ahnung, welche Zeiten der ärztliche Dienst hat und auf den Plänen stand es auch nicht drauf. Kann natürlich sein, dass das separat irgendwo hinterlegt war.

Anne1970
05.02.2023, 16:31
Bei uns ist es im Prinzip fast wie bei Dir Anne.
Einspringen und Tausch auf Wunsch wird allerdings auch vom Dienstplaner in das Abrechnungssystem eingetragen.
Der Dienstplan ist zum Monatsende des Vor-Vor-Monats fertig (Ende Januar für März).
(...)
Ja, genau. Bei uns auch. Wunsch-Tausch ist ja kein „Einspringen“, das einen Zuschlag generiert.
Gültiger Dienstplan am letzten des Vormonats ist seit einigen Jahren im VKA-Tarifvertrag vereinbart und daher für den Tarifbereich bindend.

nie
05.02.2023, 17:15
Hier wird kein Dienstplan vom Betriebsrat angeschaut (also von den ärztlichen Plänen, die der Pflege werden dem Betriebsrat vorgelegt).

Wir haben aber keinen Betriebsrat, der sich für die Belange ärztlicher Mitarbeiter interessiert. Das musste ich leider frustriert feststellen als ich letztes Jahr mal gerne die Meinung des Betriebsrates zu einem Dienstplanproblem gehabt hätte. Auf die Antwort warte ich ein gutes Jahr später noch… :-nix

Mittlerweile habe ich die Dienstplanung in unserer Abteilung selbst mit in die Hand genommen weil das die einzige Möglichkeit war, irgendwie Ordnung rein zu bringen. Wobei bei uns die Vorgaben des Tarifvertrages jetzt nicht so das Problem sind sondern es an anderer Stelle hakt…

Anne1970
05.02.2023, 17:41
Hm. Oft/ Meist ist das so, dass anteilig wenige Ärzte und Ärztinnen in den BR gelangen, weil die in einer Klinik anteilig naturgemäß in viel geringerer Anzahl vorkommen. Natürlich muss man sich zur Wahl stellen und VR- Arbeit machen wollen. In dem Gremium wird man in strittigen Abstimmungen unterliegen. Eine gerechte Mitbestimmung für alle Mitarbeitenden sollte man einfordern… nicht nur nachfragen sondern schriftlich anfragen mit Terminsetzung für eine Rückmeldung und dran bleiben! Tut euch zusammen. Trefft euch fachübergreifend als Ärztinnen und Ärzte und weckt Aufmerksamkeit für das Thema. Der Dienstplan interessiert eigentlich jeden, oder?
Es ist Gesetz. Euer Recht. Fordert es ein.

Cingulum123
05.02.2023, 19:41
Na ja, wenn die zur Wahl stehenden Ärzte nicht genug Stimmen kriegen, was will man da machen? Es sind zugegeben nur ein bis zwei pro Wahl angetreten gegenüber einer großen Menge nicht-ärztlicher Mitarbeiter.

Anne1970
06.02.2023, 17:15
Der „Betriebs(!)-Rat“ soll die Interessen von alle Beschäftigten eines „Betriebs“ wahrnehmen. Als „Korrektiv“ für die Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber.
Er soll überprüfen, ob Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Soll aufpassen, dass zB Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutz,
Kündigungsschutzgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz, Unfallverhütungsvorschriften
Regelungen zum Arbeitsschutz vom AG eingehalten werden.
Das gilt auch für tarifvertragliche Regelungen. Für alle Beschäftigten.