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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzfristige Dienstübernahme von Kollegen- Sonderzahlungen?!



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D.Hollywood
10.02.2023, 02:51
Hey ihr

In letzter Zeit haben wir viele Krankheitsausfälle, bzw das geht schon lange so. Und langsam dünnen wir aufgrund von Kündigungen aus


Es gibt Kollegen die immer einspringen
Andere weniger
Und dann noch viele ohne Approbation, die nicht dürfen


Wir bekommen NICHTS dafür, während Pflege pro Stunde Einspringen mehr bekommt


Wie sieht es bei euch aus? Was bekommt ihr?

Hinzu kommt, dass die ärztliche Leitung ziemlich Druck ausübt und auch einzelne mehrmals dann anruft und belästigt, kurzfristig Dienste zu übernehmen

Wir wollen das so nicht länger akzeptieren

Was sind realistische Forderungen?

Brutus
10.02.2023, 06:34
Einspringprämie. Für Dienste mittlerweile im TV etabliert. Problem ist z.B. wenn es um Regelarbeit geht. Wenn Du z.B. aus dem Freizeitausgleich zurückgeholt wirst. Da ist keine Regelung.
Dann NICHTERREICHBARKEIT! Wenn Du einmal gesagt hast, Du kannst nicht, dann Bitte / Danke keinen Telefonterror. Sonst Rufnummernsperre. Dumm, wenn dann im RD auch nicht erreichbar...
Das Approbationsproblem hat wohl jeder, der ausländische Kollegen hat. Wir warten seit 1,5 Jahren auf die Approbation eines FA aus Jordanien. Liegt halt in Münster auf irgendeinem Schreibtisch. Aber wir haben keinen Ärztemangel... :-kotz

Mr. Pink online
10.02.2023, 07:30
Wie oben beschrieben: 1. Bei Bereitschaftsdienst gilt die Regelung aus dem TV.
2. Außertarifliche Einspringprämie aushandeln
3. Im Frei nicht auf Email und Telefon antworten

Aus eigener Erfahrung sind vor allem bei Einhaltung von Punkt 3 die Chancen auf Änderung sehr gut, da die OÄ dann sie Suppe selbst auslöffeln müssen. Meistens bewegt sich dann innerhalb kürzester Zeit sehr viel.

Lakemond
10.02.2023, 08:31
Ich sehe hier zwei Lösungen:

1. Für die, die kein Geld brauchen - einfach nicht mehr einspringen!
2. Für die, die gerne Urlaub auf Malediven machen - als Prämie die Hälfte davon, was ein Honorararzt kriegen würde aushandeln.

SineNomine
10.02.2023, 09:29
Das Approbationsproblem hat wohl jeder, der ausländische Kollegen hat. Wir warten seit 1,5 Jahren auf die Approbation eines FA aus Jordanien. Liegt halt in Münster auf irgendeinem Schreibtisch. Aber wir haben keinen Ärztemangel... :-kotz

Haben wir tatsächlich nicht. Einzig einen Mangel an einheimischen Ärzten, die zu gegebenen Arbeitsbedingungen Vollzeit in einem Krankenhaus arbeiten wollen.

Dr.Wilson
10.02.2023, 18:52
Bei uns machen teilweise Ärzte ohne Approbation Dienste, was mich extrem irritiert.

Ich bin gerade aus einem kleinen Haus nach der Schließung in das größere Haus des Trägers gewechselt. Im alten Haus gab es pauschal 400 Euro pro mehr als vom Tarifvertrag vorgegebenen geleisteten Dienst, aber fürs Einspringen direkt dafür nichts. In meinem jetzigen Haus weiß ich es nicht, da ich noch nicht in diese Situation gekommen bin.

kombinat100
12.02.2023, 09:31
in einem haus war die Regel fürs einspringen: 25 euro tankgutschein und ab dem 5 Dienst im Monat 300Euro mehr.
kollegen ohne approbation durften (eigentlich selbstverständlich) keine dienste machen.
war aber bis jetzt das einzigste haus wo es sowas gab (privater träger kein tarifvertrag).

jijichu
12.02.2023, 13:39
Solange auf der Berufserlaubnis nach Paragraph 10 der BÄO (Nacht-)Dienste nicht explizit ausgeschlossen sind, haben die Ärzte und Ärztinnen dieselben Rechte (u.a. Anerkennung der Weiterbildungszeit) und Pflichten wie die mit Approbation (zumindest war es in Hessen bis Mitte 2018 so).

DA1994
12.02.2023, 15:21
Ja aber nur unter Aufsicht eines approbierten Arztes, der regelhaft nicht vor Ort

jijichu
12.02.2023, 17:26
Ja aber nur unter Aufsicht eines approbierten Arztes, der regelhaft nicht vor Ort

Laut LÄKH damals reichte der Hintergrund als Aufsicht aus. Hab auch schon (in Hessen) erlebt, dass Ärzte, denen explizit die Dienste abgesprochen wurden, Nachtdienste gemacht haben und der Hintergrund in der Klinik geschlafen hat. Die LÄKH hat das so akzeptiert :-nix

koelnerchen
24.02.2023, 17:30
Bei uns gibt es in solchen Zeiten auch verhandelte Einspringprämien oben drauf. Aber nur für max zwei Monate, dann nicht mehr bzw muss neu verhandelt werden.

Ich hätte in dem Bezug aber auch noch eine Frage:
Bei kurzfristigem Dienstausfall durch akute Erkrankung - darf da jemand zum Dienst verpflichtet werden, auch wenn dieser bereits 7 Stunden später beginnt und man dann aus dem normalen Dienst nach Hause geschickt wird?
So wie ich das im Tarifvertrag (kirchlich, angelehnt an TVÄ) verstehe ist das durchaus möglich wenn Patientengefährdung droht (das ist ja Auslegungssache). Wie sieht es in so einem Fall mit den Oberärzten aus die Hintergrund haben, wenn kein Assistent kann aufgrund verschiedener Verpflichtungen bzw Hindernissen?

Besten Dank vorab!

Autolyse
24.02.2023, 18:02
[...]Bei kurzfristigem Dienstausfall durch akute Erkrankung - darf da jemand zum Dienst verpflichtet werden, auch wenn dieser bereits 7 Stunden später beginnt und man dann aus dem normalen Dienst nach Hause geschickt wird?
Nein.

So wie ich das im Tarifvertrag (kirchlich, angelehnt an TVÄ) verstehe ist das durchaus möglich wenn Patientengefährdung droht (das ist ja Auslegungssache).
Nein.

Wie sieht es in so einem Fall mit den Oberärzten aus die Hintergrund haben, wenn kein Assistent kann aufgrund verschiedener Verpflichtungen bzw Hindernissen?
Die haben dann alleine Dienst.

koelnerchen
24.02.2023, 19:02
Danke @Autolyse.
Kennst du dazu auch Quellen mit denen wir das untermauern können? Tarifverträge lassen das leider sehr schwammig.

Mr. Pink online
24.02.2023, 19:08
Die TVÄ VKA ist da eigentlich ziemlich eindeutig, in welchen Formen Bereitschaftsdienst möglich ist. Dazu kommen Ruhezeiten aus dem Arbeitszeitgesetz.
Dienst anordnen kann dein Chef prinzipiell schon, aber natürlich auch nur im Einklang mit dem Gesetz. Und demgegenüber steht ja so oder so die Frage der Umsetzbarkeit. Wenn ich zum Beispiel Zuhause im frei bin, wie soll ich dann zum Dienst verpflichtet werden?! Wenn ich meine E-Mails nicht lese und nicht ans Telefon gehe wird wohl kaum ein Suchtrupp losgeschickt .

Autolyse
24.02.2023, 22:28
Danke @Autolyse.
Kennst du dazu auch Quellen mit denen wir das untermauern können? Tarifverträge lassen das leider sehr schwammig.
Du wirst nirgendwo was genau dazu finden, wo das steht. Das liegt daran, dass niemand was dazu schreibt, weil das so offensichtlich ist.
1. Mitbestimmung: Arbeitszeiten sind mitbestimmt (§ 87 I Nr. 2 BetrVG) und ein anderer Dienst ist eine Abweichung des Dienstplanes, die nicht mitbestimmt ist. Die kann sich die Arbeitgeberin ohne Beschluss des Betriebsrats dahin stecken wo die Sonne nicht scheint, einen nicht mitbestimmten Dienstplan muss niemand beachten (https://openjur.de/u/875328.html). Bei den Kirchen kann das anders sein, aber dann gilt 3.
2. Nach dem Ende der Arbeitszeit ist eine vollständige ununterbrochene Ruhezeit zu gewähren (§ 5 I ArbZG). Die Unterbrechung ist auch keine Pause, weil die Dauer der Pause zu Beginn der Arbeitszeit feststehen muss (§ 4 I 1 ArbZG).
3. Untergerichtliche Rechtsprechung (https://openjur.de/u/759808.html) sagt, dass auch bei fehlender Mitbestimmung die vier Tage aus § 12 II TzBfG als untere Grenze immer und zwingend einzuhalten sind.
4. Das ein Oberarzt auch ohne Assistenten im Vordergrund arbeiten muss (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-9-13/) ist höchstrichterliche Rechtsprechung.

anignu
24.02.2023, 23:21
4. Das ein Oberarzt auch ohne Assistenten im Vordergrund arbeiten muss (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-9-13/) ist höchstrichterliche Rechtsprechung.
Moment: da wurde einem Oberarzt Bereitschaftsdienst angeordnet und der wollte feststellen lassen dass dies unter seinem Niveau ist und er deshalb einen Assistenzarzt braucht...
Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem hier geschilderten Fall zu tun. Wenn der Vordergrund ausfällt würde man ja aus einem Rufdienst einen Bereitschaftsdienst machen. Also quasi den einen Dienst in einen anderen umwandeln. Das wäre für mich wiederum eine Änderung des Dienstplanes und das ist ja so kurzfristig nicht erlaubt. Da bekanntermaßen im Rufdienst ja nur in absoluten Ausnahmefällen Arbeit anfällt (die Realität ist anders, das ist uns allen klar) und man selbst das Recht hat seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, kann meiner Meinung nach nicht verlangt werden dass man das auf die Schnelle ändert.

Autolyse
24.02.2023, 23:34
Moment: da wurde einem Oberarzt Bereitschaftsdienst angeordnet und der wollte feststellen lassen dass dies unter seinem Niveau ist und er deshalb einen Assistenzarzt braucht...
Das hat meiner Meinung nach nichts mit dem hier geschilderten Fall zu tun. Wenn der Vordergrund ausfällt würde man ja aus einem Rufdienst einen Bereitschaftsdienst machen. Also quasi den einen Dienst in einen anderen umwandeln. Das wäre für mich wiederum eine Änderung des Dienstplanes und das ist ja so kurzfristig nicht erlaubt. Da bekanntermaßen im Rufdienst ja nur in absoluten Ausnahmefällen Arbeit anfällt (die Realität ist anders, das ist uns allen klar) und man selbst das Recht hat seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, kann meiner Meinung nach nicht verlangt werden dass man das auf die Schnelle ändert.
Die Art des Dienstes ist nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 I Nr. 2 BetrVG und in der Abwägung, wer dran ist, wenn jemand fehlt, ist derjenige, der sowieso schon zum Dienst eingeteilt ist weniger schutzwürdig als derjenige, der frei hat. Im Übrigen verfängt die Argumentation nicht, weil die Arbeit im Ausnahmefall eine Gesamtbetrachtung über eine gewisse Zeit ist. In diesem speziellen Fall fällt dann eben sehr viel Arbeit für diesen Rufdienst an.

anignu
24.02.2023, 23:53
Aber:
- wenn ich statt einem Rufdienst plötzlich Bereitschaftsdienst machen soll/muss ist die Frage zunächst welches Dienstmodell der Bereitschaftsdienst hat. Ist es ein reiner Bereitschaftsdienst (wie fast nie) oder ein kombinierter Dienst von Vollzeit + Bereitschaftsdienst. Wenn ich also in der Früh komm und arbeite um danach einen Rufdienst zu machen, dann ginge dies meiner Meinung nach nicht aufgrund der Arbeitszeit die dann geplant über 10h ist.
- Außerdem bin ich ja meist auch für den nächsten Tag eingeteilt. Hab ich nicht auch einen Anspruch darauf dass ich diesen Dienst machen kann und ich dafür zuvor nicht für einen Dienst eingeteilt werden kann aufgrund der vorgeschriebenen Ruhezeiten?
- Bzgl. der Arbeitsauslastung im Rufdienst ist halt ganz einfach meine Behauptung dass ich im Rufdienst grundsätzlich erstmal Freizeit hab und nur im Ausnahmefall reingerufen werde. Wenn der Rufdienst aber als Ersatz für einen Bereitschaftsdienst hergenommen wird, ist der Mensch der das tun muss entsprechend zu schützen im Sinne der Höchstzeiten.
Verstehst du ungefähr auf was ich raus will?

][truba][
25.02.2023, 04:24
Denke man versteht was du sagen möchtest. Aus dem, was Autolyse schreibt, kann zumindest ich herauslesen, dass trotzdem der Hintergrund (theoretisch) arbeiten soll(t)e.

1. wäre es ja einer dieser „Ausnahmefälle“ wo eben dann (sehr) viel Arbeit anfallen würde (auch da wird ja gemittelt und nicht jeder Rufdienst einzeln betrachtet)

2. würdest du sicherlich mehr als die Höchstarbeitszeit leisten und dementsprechend am nächsten Tag, entsprechend der Ruhezeitenregelung, heim gehen um ebendiese einzuhalten.

So wie ich es verstehe, hast du mit Rufdienst per se „ nur in Ausnahmefällen Arbeit“. Fällt der, der die Arbeit sonst filtert, kurzfristig aus und kann nicht ersetzt werden, trifft dieser Ausnahmefall zu. Dann wird aus 8h Arbeit + Rufdienst eben (im schlechtesten Fall) 24h Aktivzeit. Im Anschluss greift die Ruhezeitenregelung. Da diese, meines Wissens nach, nach 12h Arbeitszeit mindestens 11h beträgt bist du für den Folgetag raus.

Moonchen
25.02.2023, 07:43
Bei uns im Haus haben die Assistenten durchgängig Schichtdienst. Ich hatte es auch schon einmal dass ich als OA mit normalem Tagdienst + anschließenden Hintergrunddienst dann nach meinem Tagdienst nach Hause gegangen bin weil sich der Nachtdienst kurzfristig krank gemeldet hatte und hab dann den Nacht-Vordergrunddienst übernommen weil alle anderen Assistenten nicht konnten. Was arbeitszeitrechtlich garantiert nicht konform ist, es hätte aber keinen anderen gegeben. Finde es daher ehrlich gesagt auch etwas befremdlich wenn hier immer “der OA muss dann ran” geschrien wird als seien die primär an der Misere schuld -wie schon geschrieben haben auch OÄ haben das Recht auf ihren Plan zu bestehen. Ich finde es sollte grundsätzlich ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten sein - für mich zum Beispiel ist es klar dass ich auch mal einspringe wenn jemand akut ausfällt und ich nichts anderes vorhabe; allerdings erwarte ich auch von meinem Arbeitgeber dass er sich dann flexibel zeigt hnd ich zum Beispiel mal früher gehen kann wenn ich kurzfristig nen wichtigen Termin habe oder Ähnliches.