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Feuerblick
23.03.2023, 06:07
Oh ja, da sind sie NOCH pingeliger! Letzter Arbeitstag als Zeugnisdatum gilt nicht. Du könntest ja um 10 Uhr nach Hause gegangen sein… sagte man mir. :-wand

freak1
23.03.2023, 11:14
Das stimmt nicht ganz. Mindestens bei der ÄK-Nordrhein darf das Zeugnis bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor Ende der endgültigen Weiterbildungszeit ausgestellt werden. Zumindest wenn es um die Anmeldung zur Prüfung geht. Es muss aber explizit drin stehen, dass dein Vertrag noch länger geht.

Feuerblick
23.03.2023, 11:17
Bei der ÄK Hessen bekommst du es zurück, wenn es am letzten Arbeitstag ausgestellt wurde. Bekam man zumindest vor Jahren…

freak1
23.03.2023, 11:18
Bestätigt mal wieder, dass man es sich vorher schriftlich mitteilen lassen sollte, wie es der ÄK genehm ist. :-nix

Christoph_A
23.03.2023, 13:04
Ist in Bayern genauso. Die BLÄK akzeptiert nur Zeugnisse, die NACH dem letzten Tag ausgestellt wurden.

anignu
23.03.2023, 22:39
Mindestens bei der ÄK-Nordrhein darf das Zeugnis bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor Ende der endgültigen Weiterbildungszeit ausgestellt werden. Zumindest wenn es um die Anmeldung zur Prüfung geht. Es muss aber explizit drin stehen, dass dein Vertrag noch länger geht.
Du darfst dich damit quasi im Sinne einer Vorprüfung anmelden. Sowas geht in Bayern auch. Aber zur Prüfung selbst müssen korrekte Zeugnisse vorliegen die den gesamten Zeitraum abdecken! Könnte ja sein dass du einen Tag zu wenig Weiterbildung hättest!

Bender B. Rodriguez
24.03.2023, 05:47
In Niedersachsen kann man sich sechs Wochen vor Ende der Weiterbildungszeit anmelden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Zahlen im Logbuch ausreichend sind und im Zeugnis steht, dass man bis zum Ende der Weiterbildungszeit (oder darüber hinaus) weiterbeschäftigt wird.

Da gibt's dann auch keine "Vorprüfung". Das ist die reguläre Anmeldung, nachgeliefert werden muss da nichts.