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surikatha
23.02.2023, 17:17
Guten Nachmittag,

ich habe vor Kurzem das Fach gewechselt und bin nun dabei das Weiterbildungszeugnis zu organisieren, um die Zeit mitzunehmen. Nach der neuen Weiterbildungsordnung benötigt man ja das eLogbuch. Meine alte Klinik meinte aber, dass die das bisher nur auf Papierform machen und in der Ärztekammer ist seit WOCHEN niemand per Telefon oder Email zu erreichen. Fax und Flaschenpost habe ich noch nicht probiert, aber ich dachte ich frage mal hier nach, ob man nun nur noch alles über das eLogbuch machen kann oder ob die Klinik mir auch ein altes Weiterbildungszeugnis in Papierform ausstellen kann.

LG und Danke im Voraus! :)

Mr. Pink online
23.02.2023, 20:21
Die Infos ob du für eine Übergangsregelung wegen des logbuchs in Betracht kommst dürftest du auf der Internetseite der LÄK finden. Weiterbildungszeugnis ist aber immer auf Papier.

surikatha
24.02.2023, 16:46
Vielen Dank! Wo finde ich denn das Weiterbildungszeugnis als Vordruck ? Ich finde nur ein Dokument mit dem Titel "Logbuch,
Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO)über die Facharztweiterbildung" Ist das das Richtige ?

Mr. Pink online
24.02.2023, 20:11
Logbuch und weiterbildungszeugnis sind zwei unterschiedliche Sachen. Im Logbuch werden die für die Weiterbildung obligatorischen Inhalte dokumentiert und für alle Berufsanfänger soweit ich weiß nur noch elektronisch.
Das weiterbildungszeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das dir dein Chef ausstellt. Er weiß, wie sowas auszusehen hat, darum solltest du dich nicht kümmern müssen.

surikatha
24.02.2023, 20:32
hm... die meinten ich solle das ausgefüllt abgeben und die schicken mir das unterschrieben zurück...
also ist nicht dieses Dokument gemeint, in dem dokumentiert wird wann die Gespräche waren usw ?

Mr. Pink online
25.02.2023, 09:23
Ok , ich versuche es nochmal auf einfachem Deutsch:
Geh auf die Seite deiner Landesärztekammer und finde heraus, ob du noch das schriftliche Logbuch benutzen kannst oder ob du nur noch das E-Logbuch benutzen darfst. Das hängt von dem Zeitpunkt deines Berufsstarts ab. In das Logbuch trägst DU alle Sachen ein, die du gemacht hast, inklusive Mitarbeitergespräche.
Danach unterschreibt das dein Chef entweder schriftlich, oder im E-Logbuch.

Das Weiterbildungszeugnis muss dein Chef selber schreiben. DU musst kein Weiterbildungszeugnis bei ihm abgeben.

surikatha
26.02.2023, 13:21
Gibt es dann einen Unterschied zwischen dem Arbeits- und Weiterbildungszeugnis ? Habe nur ein Zeugnis als Fließtext, wo drin steht wie lange ich da gearbeitet hab und wo ich eingesetzt wurde.

anignu
26.02.2023, 13:51
Gibt es dann einen Unterschied zwischen dem Arbeits- und Weiterbildungszeugnis ?
Kann, ist wahrscheinlich bei vielen so, muss aber nicht.
Meine Arbeitszeugnisse sind eher so zwei Seiten lang in denen steht wie toll man so ist. Meine Weiterbildungszeugnisse sind, entsprechend der Vorlage der BLÄK, ultrakurz und es steht nur das absolut nötigste drin.

Nefazodon
26.02.2023, 14:00
Arbeitszeugnis und Weiterbildungszeugnis sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge.

Da für beide unterschiedliche Anforderungen, sowohl sprachlich, als auch inhaltlich gelten, gibt es oft die Empfehlung die beiden Sachen getrennt zu behandeln.

In der Praxis kenne ich aber auch kombinierte Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse. Das ist Usus, da sich die Chefärzte oft die Arbeit für zwei Zeugnisse sparen wollen. Das kann auch okay sein, nur muss man dann auf die Form und bestimmte Formulierungen machen.
Was sich dann anbietet ist ein Zeugnistext und eine Art Anhang, in dem die vorgeschriebenen Zahlen dokumentiert werden und auf den verwiesen wird.

Für das Weiterbildungszeugnis ist z.B. wichtig, dass unbedingt die Teilnahme am Dienstsystem und der Stellenumfang erwähnt werden. Außerdem darf ein Satz am Ende zu deiner Eignung als Facharzt nicht fehlen.

Komplexes Thema. Ich empfehle dir, dein Zeugnis, sobald Du es hast, professionell prüfen zu lassen.

anignu
26.02.2023, 14:24
Für das Weiterbildungszeugnis ist z.B. wichtig, dass unbedingt die Teilnahme am Dienstsystem und der Stellenumfang erwähnt werden. Außerdem darf ein Satz am Ende zu deiner Eignung als Facharzt nicht fehlen.
Ich kann nur ausdrücklich empfehlen die Vorlage der entsprechenden Ärztekammer zu nehmen. Hier mal ein Beispiel wie ein Musterweiterbildungszeugnis aussieht: https://api.blaek.de/content/medien/db6llz5zir1524808786gwnrvbpqil301/musterzeugnis.rtf
Da steht alles drin was drin stehen muss, nicht mehr aber auch nicht weniger. Das füllt man aus, mailt es der Sekretärin damit die es in den Briefkopf der Klinik einfügt und dem Chef vorlegt und fertig. So geht es meiner Erfahrung nach am Schnellsten.
Das Arbeitszeugnis ist eine ganz andere Sache...

Nefazodon
26.02.2023, 14:40
Ich kann nur ausdrücklich empfehlen die Vorlage der entsprechenden Ärztekammer zu nehmen.

Das Arbeitszeugnis ist eine ganz andere Sache...


@anignu: Sehr guter Hinweis!

Mr. Pink online
26.02.2023, 16:09
Bei unserer Ärztekammer gab es so eine Vorlage leider nicht. Mein Personal-OA hatte eine "Anforderungsliste" für das WB-Zeugnis und hat es anhand dessen dann ausgefüllt.
Die Ausstellung eines WB-Zeugnisses und Arbeitszeugnisses ist originäre Aufgabe des Weiterbildungsbefugten. Noch dazu hat er das innerhalb einer kurzen Frist auszuhändigen. Würde und hätte es definitiv nicht als meine Aufgabe verstanden, das selbst zu schreiben... Wäre ein ganz schönes Armutszeugnis für eine Abteilung wenn jeder Assistent das selbst machen müsste.

anignu
27.02.2023, 03:18
Wäre ein ganz schönes Armutszeugnis für eine Abteilung wenn jeder Assistent das selbst machen müsste.
Für mich war es eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Was ist wichtig? Dass ich ein WB-Zeugnis hab. Wie ist es für mich am Stressfreisten und Sichersten? Die Vorlage der ÄK nehmen, selbst anpassen, der Sekretärin geben und fertig. Arbeitsaufwand deutlich unter einer Stunde und man hat ein extrem wichtiges Dokument in genau der Form in der man es braucht. Vertrauen dass der AG das schnell, gut, sicher hinbekommt? Null. Also selber machen. Mein Arbeitszeugnis hab ich mir nicht selbst geschrieben. Das soll schön der AG machen.

Mr. Pink online
27.02.2023, 09:54
Nachvollziehbar... Bleibt dennoch ein Armutszeugnis

anignu
27.02.2023, 13:04
Aus meiner Sicht: es gibt Dinge für die es sich zu kämpfen lohnt und sowas...

fovea
21.03.2023, 18:47
Wie ist das denn mit der Anerkennung von WBZ bei Fachwechsel, muss dann der 15.xx.2022-15.xx.2023 steht oder wäre das dann wie im Vertrag bis zum 14. bei einem Jahr Anerkennung?

Nefazodon
21.03.2023, 18:50
Ein Jahr ist ein Jahr. Vom 15. bis zum 14. ist damit korrekt.

Wieso sollte bei der Anerkennung von WBZ bei Fachwechsel etwas anderes gelten?

fovea
21.03.2023, 20:41
Ein Jahr ist ein Jahr. Vom 15. bis zum 14. ist damit korrekt.

Wieso sollte bei der Anerkennung von WBZ bei Fachwechsel etwas anderes gelten?

hatte mit einem Kollegen geredet und der meinte halt, ich solle da genau auf die Tage achten und ich meinte halt auch 15.-14. (wie halt im Arbeitsvertrag) und er meinte, dass die damit super streng sind. Amt halt, man kennts von den Famus usw. wehe ein Tag zu wenig.

Feuerblick
21.03.2023, 20:51
Ja, die Ärztekammer ist da in der Tat sehr streng. Datum muss stimmen. Aber 15.-14. stimmt ja, das ist ein Jahr.

anignu
22.03.2023, 23:55
Und das Datum des Zeugnisses muss DANACH sein.