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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel der Ärztekammer/Facharztprüfung



zeyn1309
23.02.2023, 19:31
Hi,
ich hätte am 21.06. meine Facharztprüfung für Innere Medizin in Hamburg, muss aber aus privaten Gründen nach Stuttgart ziehen.
Ich frage mich, ob es nach Zulassung in Hamburg und bei erneuter Anmeldung in Stuttgart Probleme bei der Zulassung geben könnte wegen abweichender Weiterbildungsordnung?
Hat jemand Erfahrungen damit?
Und wie lange würde es von der Anmeldung bis zum Prüfungstermin in Baden Württemberg dauern?
Vielen Dank und lg

Nefazodon
23.02.2023, 19:46
Direkte Erfahrungen mit dem Wechsel nach BaWü hab ich nicht, kann dir aber sagen, dass es bei der erneuten Anmeldung zur Prüfung in einer anderen Ärztekammer durchaus zu Problemen kommen kann.

Wie genau deine Unterlagen und Zeugnisse geprüft werden bzw. welche Formulierungen dort gewünscht sind, kann sich nämlich durchaus, je nach Sachbearbeiter unterscheiden.

Also, wenn Du kannst würde ich den Umzug aufschieben bzw. in Hamburg um einen rascheren Termin bitten.

Wenn Du den Umzug nicht aufschieben kannst, hast Du aber ja so oder so keine andere Wahl und musst hinnehmen, was auch immer passiert.
Aber Du kannst natürlich auch Glück haben und die erneute Einreichung und Prüfung der Unterlagen läuft reibungslos...:-nix

EVT
05.03.2023, 19:22
Ich hatte das in Westfalen Lippe nachgefragt. Du kannst immer einen Antrag stellen, doch die Prüfung in Hamburg zu machen. Bist du schon geladen? Ist schon alles dort genehmigt etc? Erkundige dich mal bei beiden Kammern.

Autolyse
08.03.2023, 11:17
Ich hatte das in Westfalen Lippe nachgefragt. Du kannst immer einen Antrag stellen, doch die Prüfung in Hamburg zu machen. Bist du schon geladen? Ist schon alles dort genehmigt etc? Erkundige dich mal bei beiden Kammern.
Genau. Du stellst einen Antrag bei der aufnehmenden Kammer die Genehmigung nach § 3 Absatz 3 (L)VwVfG oder analog § 3 Absatz 3 (L)VwVfG für die Verbandskompetenz für eine Prüfung bei der alten Kammer zu erteilen. Gerade wenn Du schon zugelassen bist, liegt es in deinem Interesse die Prüfung dort zu machen und auch im Interesse der aufnehmenden Kammer den ganzen Krams nicht zu übernehmen (keine Neuantragstellung, das Verfahren muss von Rechts wegen übernommen werden), sondern in der alten Kammer zum Abschluss zu bringen.