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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Honorarbasis Arbeiten zwischen Stellen, was muss ich beachten



Immerweiter90
23.02.2023, 22:42
Hallo,

ich habe online und hier mehrmals gesucht und konnte leider keine Antwort finden.

Ich habe meine Stelle in der Klinik gekündigt und fange meine neue Stelle in der Praxis im April an. Ich habe Lust zwischen Stellen neue Sachen auszuprobieren, die Frage ist, darf ich im März als Honorararzt arbeiten? Wie wird die Arbeit versteuert? Was muss ich noch beachten?

ich bin 32 Jahre alt, Facharzt für Anästhesiologie, privat versichert.

ich freue mich auf eure Antworten.

dmtec
12.03.2023, 10:20
Klar

Ist überhaupt kein Problem. Honorardienste werden voll Sozialversicherungspflichtig abgerechnet heutzutage. Da du PKV bist ist es praktisch da du dich für Vertrag freie Zeiten nicht extra versichern musst
Melde dich einfach bei dox doctari Lichtfeld hire doctor usw alles an und mach nen paar Dienste.
Sag denen praktischerweise nur dass sie dich Ende des Monats wieder abmelden sollen.

Und dass du wenn du nur 1 Arbeitgeber hast dass du dann bei zB doctari wenn du da arbeiten solltest dann Steuerklasse 1 bist.

Gruss

gummibaerchen
27.03.2023, 09:40
Hallo,

ich hänge mich mal mit einer Frage dran.
An welche Ärzteversorgung werden denn die Rentenbeiträge abgeführt? Insbesondere, wenn es zwischen einem Stellenwechsel ist und ich keinen anderen Arbeitgeber habe? Und wenn ich für den Stellenwechsel auch noch umziehe und die Ärzteversorgung wechsele? Und wenn ich dann drei Dienste in drei verschiedenen Bundesländern machen möchte? Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass man dann jedesmal seine Anwartschaften mitschleppt?

Viele Grüße

Lakemond
27.03.2023, 10:50
Ich zahle immer in Nordrhein, egal wo ich Dienste mache. War nie ein Problem.

gummibaerchen
27.03.2023, 11:29
Vielen Dank. Hattest Du auch mal Einsätze, die länger als 4 Wochen am Stück waren?

Lakemond
27.03.2023, 13:39
Ja, hatte ich.
Früher, als ich noch fest in Nordrhein angestellt war, habe ich zusätzlich Dienste in einer Klinik in Westfalen-Lippe gemacht. Für die Ärzteversorgung W-L war es kein Problem, dass ich in Nordrhein eingezahlt habe.

mbs
27.03.2023, 16:50
Für Honorartätigkeiten im Arztberuf braucht man ja nur irgendeinen anderen Job, wie ich es verstanden habe egal in welcher Form und in welcher Branche. Wäre auch selbstständige Arbeit akzeptiert? Also wenn man andere Formen von Tätigkeiten auf freier Basis bei anderen Kunden erledigen würde (wie Ghostwriting etc)? Dürfte ein Freelancer, z.B. ein Ghostwriter der nur einzelne Auftragsarbeiten annimmt, zusätzlich z.B. als Arzt im Kassenärztlichen Notdienst oder Notarzt tätig werden? Oder Nachtdienste in Kliniken auf Honorarbasis übernehmen?

hebdo
27.03.2023, 20:03
Ich weiß nicht wie oft es schon in diversen Beiträgen klargestellt wurde. Honorararzt ist eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entweder als Arbeitnehmerüberlassung angestellt bei einer Agentur, Kurzzeitbeschäftigung mit Anstellung direkt bei Klinik/Praxis oder eben über Arbeitsvermittlung und Anstellung in Praxis/Klinik. Man ist nie legal selbstständig - und wird auch nicht mehr angeboten bzw. vermittelt

Der Quatsch mit der Hauptbeschäftigung und Befreiung von der Sozialversicherungspflicht gilt nur und ausschließlich für Notarzttätigkeiten.

Praxisvertretungen selbstständig wurde glaube ich letztes Jahr einkassiert. Aktuell ist der KV-Bereitschaftsdienst noch ein Graubereich.

gummibaerchen
28.03.2023, 09:39
Ja, hatte ich.
Früher, als ich noch fest in Nordrhein angestellt war, habe ich zusätzlich Dienste in einer Klinik in Westfalen-Lippe gemacht. Für die Ärzteversorgung W-L war es kein Problem, dass ich in Nordrhein eingezahlt habe.

Ja, wenn man noch fest irgendwo angestellt ist, dann ist der Fall einfach. Dann scheint die bisherige Ärzteversorgung zuständig zu sein. Nur wenn man die Arbeitnehmerüberlassung über längere Zeit ausschließlich ausübt, zum Beispiel mehrere Wochen am Stück in Vollzeit, könnte es problematisch werden. Aber ich frage mich eben, ob jemand mal tatsächlich wegen ein paar Wochen oder Monaten ANÜ seine Ärzteversorung wechseln musste - und danach womöglich wieder zurück gewechselt ist. Das wäre ja furchtbar.