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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortbildungstage als angestellter Arzt kommunal bzw Uniklinik



MellowMed
21.03.2023, 10:31
Hallo zusammen,
ich zitiere mal den Tarifvertrag kommunale Häuse (an Uni pi mal Daumen gleich):

1Zur Teilnahme an medizinisch wissenschaftlichen Kongressen, ärztlichen Fort-
bildungsveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen ist der Ärztin/ dem Arzt
Arbeitsbefreiung bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr unter Fortzahlung des
Entgelts zu gewähren. 2Die Arbeitsbefreiung wird auf einen Anspruch nach den
Weitebildungsgesetzen der Länder angerechnet. 3Bei Kostenerstattung durch
Dritte kann eine Freistellung für bis zu fünf Arbeitstage erfolgen.

Gesetzlich hat man aber doch in 14 von 16 Bundeslänern ein Ansprich auf 5 Bildungsurlaub. Diese sind in den Landegesetzen beschrieben (Förderalismus sei Dank). Als Beispiel in BW: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

Mir ist völlig klar, dass wir unter miserablen Arbeitsbedingungen im Vergleich zu anderen Berufsbilder knechten, aber warum steht bei Bildungsurlaub/Forbildungsfrei sogar im Tarifvertrag der Betrug? Gibt es etwas das ich falsch verstehe? Wie ist das bei euch so?

Viele Grüße
MellowMed

MellowMed
21.03.2023, 10:32
PS: Also bei uns an der UNi in BW, tatsächlich nur 3 Tage "erlaubt". Also wird auch so gehandhabt.

Feuerblick
21.03.2023, 10:40
Soweit ich mich erinnere, ist Bildungsurlaub nicht gleichzusetzen mit fachspezifischer Fortbildung und damit den Fortbildungstagen. Im Bildungsurlaub kannst du alle Angebote annehmen, die als Bildungsurlaub anerkannt wurden (da gibt es Listen, in denen kann auch Bäume-Umarmen stehen), während ärztliche Fortbildungsveranstaltungen eben nur jene sind.
Bei uns wurde das so ausgelegt, dass man drei Tage Fortbildungsveranstaltungen besuchen und zusätzlich noch fünf Tage Bildungsurlaub beantragen konnte. Wobei der selten genehmigt wurde. :-nix

D.Hollywood
21.03.2023, 18:48
Wir haben 5 Fortbildungstage!!! Privater AG, Verdi, Vergütung nach MB, aber nicht alle Vereinbarungen garantiert. Keine Prämie bei kurzfristiger Dienstübernahme etc.