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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes-Auswirkungen auf Mediziner



Nefazodon
30.03.2023, 23:47
Hallo liebe Forengemeinde,

durch die Medien ging ja jetzt die Meldung über eine geplante Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
Ich wollte mal eure Meinung dazu hören, was das für uns Ärzte bzw. vorallem für Ärzt:innen an Unikliniken für Auswirkungen haben wird.

Bisher war es ja so, dass man als Wissenschaftler vor der Promotion 6 Jahre befristet beschäftigt werden konnte + 6 Jahre danach.
Füe Ärztinnen galt die Sonderregel 6 Jahre vorher + 9 Jahre danach.

So wie ich verstanden habe soll es jetzt wie folgt geändert werden:
Vor der Promotion darf man nur noch 3 Jahre befristet angestellt werden. Und die Sonderregelung für Mediziner entfällt, was bedeuten würde, dass man nach der Promotion nur noch 6 Jahre befristet nach WissZeitVG beschäftigt werden kann.

Wenn das so kommt, welche Auswirkungen wird das haben?
Ich kenne es bisher so, dass Ärzt:innen an den Unikliniken oft nach WissZeitVG befristet sind und gehen müssen, wenn die Zeit ausgeschöpft ist. Teilweise gilt das selbst für den oberärztlichen Bereich.
Eine Verkürzung der Zeiten würde somit bedeuten, dass man noch kürzer in der Hochschulmedizin arbeiten kann (wenn man das denn möchte).

Auch ist die Frage, was die verkürzte Zeit bis zur Promotion für Auswirkungen haben wird, da man neben der Arbeit ja doch teilweise länger dafür braucht und auf diese Zeit teilweise Promotionsabschnitte die schon im Studium absolviert wurden angerechnet werden.

Und: Würde diese Änderung auch schon für Alle gelten, die bereits nach dem alten WissZeitVG befristet waren? Das würde zum Beispiel für mich bedeuten, dass ich schlagartig meine Zeiten ausgeschöpft hätte und nie wieder an einer deutschen Uni arbeiten könnte, obwohl ich bisher noch Zeiten "übrig" hatte.

Hat sich jemand Anderes hier schon damit beschäftigt?

freak1
30.03.2023, 23:57
Bei dem aktuellen Arbeitsmarkt werden die Unis entweder

a) eine Ausnahme bekommen
b) entfristen müssen
c) ihren Betrieb nicht mehr lange aufrecht erhalten können

Brutus
31.03.2023, 05:48
So sieht es aus! Durch eigene Erfahrung diese Woche: Maximalversorger und Uniklinik O-Ton: Wir können den Patienten nicht übernehmen. Wir haben zu wenig Personal, um unsere eigenen Patienten zu versorgen!
Da wird man sich wohl oder übel überlegen müssen, das WissZeitVG mal WissZeitVG sein zu lassen, und die Mitarbeiter unbefristet oder nach anderen Kriterien befristet beschäftigen zu müssen. Gäbe ja andere Möglichkeiten... Befristet zum FA, zur ZB, etc...
Sonst wird man wohl irgendwann kein Personal mehr haben. :-nix

Dooly
31.03.2023, 06:45
Das WissZeitVG gehört unbedingt reformiert aber das, was das BMBF da vorschlägt macht alles noch schlimmer. https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2023/230317-wisszeitvg.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass hier Professor:innen sind, die noch nichts von der Unterschriftenaktion mitbekommen haben auch noch mal den Link: https://profsfuerhanna.de/ (Infos, Hintergründe) sowie https://docs.google.com/document/u/0/d/1orgaZDC04YoH2PtDJBP5Ko1DgP-IWFIFPt8Ch3CDRME/mobilebasic

Bonnerin
31.03.2023, 06:49
Der genaue Wortlaut wird sicherlich interessant. Denn wenn man ehrlich ist macht die aktuelle Befristung via WissZeitVG schon regelhaft keinen Sinn.
Es gibt natürlich auch Ärzt:innen, die hauptberuflich an Unikliniken Lehre + Forschung betreiben, viele machen aber nichts in diese Richtung. Eigentlich sollten formal nur erstere Personen unter das WissZeitVG fallen und die anderen mittels befristeten Weiterbildungsverträgen etc. befristet werden. Damit könnten wie von Brutus vorgeschlagen Engpässe reduziert werden.

Dooly
31.03.2023, 07:07
Oben hab ich das Papier des BMBF verlinkt. Die Zusammenfassung aus den Medien ist nicht ganz korrekt.

davo
31.03.2023, 07:33
Die BMBF-Forderungen sind aus Sicht eines Wissenschaftlers sicher sinnvoll, richtig und wichtig. Aber die meisten Ärzte an Unikliniken sind eben ganz eindeutig keine Wissenschaftler, haben völlig andere Tätigkeiten, völlig andere Qualifikationen, völlig andere Karriereziele, völlig andere outside options am Arbeitsmarkt, usw. Deshalb war es schon immer idiotisch (und inhaltlich nicht gerechtfertigt), Ärzte nach dem WissZeitVG zu befristen, und es ist genauso idiotisch, diese massive Fehlentwicklung bei einer Änderung des WissZeitVG nicht endlich zentral zu korrigieren, um die Unikliniken dazu zu zwingen, ihre Ärzte anders anzustellen.

Ich lese den viertletzten Punkt auf der letzten Seite jedoch so, als würde das BMBF daran denken - man schlägt offenbar vor, § 1 (6) des ÄArbVtrG zu streichen.

Aus demselben Grund sind übrigens auch in den USA und in Kanada ärztliche Mitarbeiter an Unikliniken nicht Teil des tenure-track-Systems.

Bonnerin
31.03.2023, 07:49
Oben hab ich das Papier des BMBF verlinkt. Die Zusammenfassung aus den Medien ist nicht ganz korrekt.

Danke!

Tatsächlich findet sich ja folgender Passus:


Streichung der Sonderregelung für den Bereich der Medizin; zugleich Öffnung der Regelungen für fachärztliche Weiterbildungen im ÄArbVtrG

Damit ist tatsächlich ja gemeint, was wir hier besprechen, denn das ist das Gesetz, das die Befristung gekoppelt an WB/ZB etc. koppelt.

Scheint so, als müssten die Unikliniken eventuell in Zukunft feststellen, ob man eben ärztlich tätig ist oder eher wirklich wissenschaftlich.



Qualifizierungsbegriff bleibt bestehen, Klarstellung zur wissenschaftlichen Qualifizierung in Begründung

Bei zwei Punkten musste ich aber aus Verzweifelung (weil ich auch Leute kenne, die wirklich in anderen Fächern wissenschaftlich arbeiten) lachen, um nicht zu weinen:



Planbarkeit und Verbindlichkeit von Karrierewegen in der Post-Doc-Phase erhöhen, frühzeitiger Perspektiven schaffen, auch für alternative Karrieren; klare Entfristungsperspektiven


Auf mehr unbefristete Beschäftigung hinwirken

Man beachte den Wortlaut "Perspektive für alternative Karriere" (also den Leuten klarmachen, dass sie auf Dauer in die Industrie sollen, weil es im wissenschaftlichen Bereich keinen Platz für sie gibt) und im 2. Zitat das "hinwirken". Mir fällt nicht ein, wie man es schwächer hätte formulieren können.

Autolyse
31.03.2023, 10:46
[...]
Damit ist tatsächlich ja gemeint, was wir hier besprechen, denn das ist das Gesetz, das die Befristung gekoppelt an WB/ZB etc. koppelt.
Ob man den Umschwung in der Verwaltung so kurzfristig hinbekommen würde von kurzen Kettenbefristungen auf Befristungen über die Dauer der Weiterbildung? Da wird einiges an Befristungskontrollklagen kommen, auch wenn die Voraussetzungen der Weiterbildungsbefristung nicht erfüllt werden.


[...]Man beachte den Wortlaut "Perspektive für alternative Karriere" (also den Leuten klarmachen, dass sie auf Dauer in die Industrie sollen, weil es im wissenschaftlichen Bereich keinen Platz für sie gibt) und im 2. Zitat das "hinwirken". Mir fällt nicht ein, wie man es schwächer hätte formulieren können.
Klar geht das schwächer. "Der Bund empfiehlt [...]" oder "wir erwägen [...]" oder "könnten ermöglichen". Also Luft nach unten ist da allemal.

Nefazodon
31.03.2023, 15:40
Danke, Dooly, für die Links!
Danke an die anderen für die Einschätzung...

Okay hatte das in den Medien teilweise anders verstanden.

Und wahrscheinlich wird für Mediziner dann ja eine befristete Anstellung für die Facharztweiterbildung möglich sein.

Die Frage ist, was mit den Clinician Scientists ist, die längerfristig forschen...

Zu erwähnen ist auch (siehe auch obige Links), dass es aktuell im Netz Protest gegen die Novelle gibt, weil die vorgesehene Qualifizierungszeit nach der Promotion für eine Habilitation vielen zu kurz erscheint.


Ich bin jedenfalls gespannt, ob sie das Gesetz verbessern oder eher verschlimmbessern, und ob das jetzt wirklich zu mehr Entfristungen führen wird.

Bonnerin
31.03.2023, 17:40
Ob man den Umschwung in der Verwaltung so kurzfristig hinbekommen würde von kurzen Kettenbefristungen auf Befristungen über die Dauer der Weiterbildung? Da wird einiges an Befristungskontrollklagen kommen, auch wenn die Voraussetzungen der Weiterbildungsbefristung nicht erfüllt werden.


Naja, es wird ja auch von "großzügigen Übergangszeiten" geredet. So wie ich Deutschland kenne sind das dann sicher 4-5 Jahre, zumindest bei Bestandsverträgen können die Unikliniken dann tief durchatmen.

Ansonsten werden die sicher trotzdem noch Lösungen finden, z.B. irgendwas von wegen "Ermächtigung für XYZ hat CA BlaBla nicht" und dann weiter nur 1 Jahres-Verträge verteilen. Die Frage ist da auch die Handhabung von Drittmittelstellen, da müssten glaube ich sogar kürzere Verträge (6 Monate) gehen als Schlupfloch.

freak1
31.03.2023, 17:49
Also wer sich 1 Jahr oder sogar 6 Monate befristen lässt in der aktuellen Stellensituation, dem ist nicht mehr zu helfen.

3 Jahre wäre ja irgendwo noch verständlich, ich hatte direkt 5 Jahre. Aber 0,5-1 Jahr? Hallo?

Autolyse
31.03.2023, 19:14
Naja, es wird ja auch von "großzügigen Übergangszeiten" geredet. So wie ich Deutschland kenne sind das dann sicher 4-5 Jahre, zumindest bei Bestandsverträgen können die Unikliniken dann tief durchatmen.

Ansonsten werden die sicher trotzdem noch Lösungen finden, z.B. irgendwas von wegen "Ermächtigung für XYZ hat CA BlaBla nicht" und dann weiter nur 1 Jahres-Verträge verteilen. Die Frage ist da auch die Handhabung von Drittmittelstellen, da müssten glaube ich sogar kürzere Verträge (6 Monate) gehen als Schlupfloch.
Wenn man die Rückausnahme in § 1 VI ÄArbVtrG streicht, dann wird das wegen § 1 V ÄArbVtrG schwierig. Da ist viel Potential für systematische Prozessführung.

Carina2
19.03.2024, 02:10
So richtig gut schaut es ja nicht aus... https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ein-gesetz-wie-hohn-f%C3%BCr-junge-forschende-so-wird-das-nichts-mit-fairer-arbeit-an-den-unis/ar-BB1jOGb4
Leider keine andere brauchbare Quelle gefunden... Außer noch ein Blogbeitrag.
Interessant auch, die Stellungnahmen https://www.bmbf.de/bmbf/de/service/gesetze/gesetze.html#searchFacets