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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Berufshaftpflicht für Freiberufler



Halowigeds
31.03.2023, 20:29
Hallo, ich habe als Student eine Berufshaftpflicht beim MB abgeschlossen (jetzt Berufshaftpflicht für Ärzte in Aus- und Weiterbildung bei der deutschen Ärzteversicherung). Momentan arbeite ich aber noch nicht im Krankenhaus und überbrücke die Zeit bis zur Facharztausbildung als freiberufler im telemedizinischen Bereich. Ich hatte zwar ursprünglich mal dort angefragt, ob die Tätigkeit mitversichert sei und da wurde mir gesagt das sei der Fall. Heute hatte ich nochmal aus einem anderen Grund angerufen und da wurde mir gesagt ich sei nicht versichert (da ich nicht im Krankenhaus arbeite bzw. meine tätigkeit nicht im Rahmen der Facharztausbildung stattfinde).
Ich bin maximal verwirrt und habe ehrlich gesagt auch etwas Angst, da ich jetzt bereits Patientenkontakt im Rahmen der Tätigkeit hatte. In meinen Vertragskonditionen steht nicht, dass die Versicherung daran gebunden sei mal abgesehen vom oben genannten Namen. Wie sind da eure Erfahrungen?

TL;DR: greift die Berufshaftpflicht der deutschen Ärzteversicherung für Assistenzärzte in Aus- und Weiterbildung bei freiberuflichen Tätigkeiten?

Halowigeds
31.03.2023, 22:46
Edit: Ich scheine Schwierigkeiten mit dem Begriff "freiberuflich" zu haben. Gemeint ist im weitesten Sinne Selbstständigkeit i.S. eines Kooperationsarztes

Nefazodon
01.04.2023, 01:09
Ich fürchte da hilft dir nur, deinen Versicherungsschein nochmal ganz genau zu studieren. Hier im Forum kann dir keiner sagen, was genau dort drauf steht....

Generell handelt es sich bei den Standard-Berufshaftpflichtversicherungen, die man als nicht-selbständiger Arzt abschließen kann, meist um "Restrisikoversicherungen".
D.h. es besteht ein bestimmter Versicherungsschutz über den Hauptarbeitgeber, und die Versicherung, die man selbst hat, greift nur subsidiär, wenn die Hauptversicherung nicht greift.

Das kann durchaus auf deinen Fall zutreffen. Schau im Versicherungsschein mal nach diesen Vokabeln.
Meistens steht dann dort auch, dass gelegentliche ärztliche Tätigkeit außerhalb der Beschäftigung im Krankenhaus mitversichert ist, z.B. Notarztfahrten, Nachbarschaftsdienste etc....lies dir deinen Versicherungsschein daraufhin nochmal genau durch.

Aber das ist eben der Punkt: Diese Restrisikoversicherungen sind für gelegentliche freiberufliche Tätigkeiten als Arzt ausgelegt und nicht für eine hauptberufliche selbstständige/freiberufliche Tätigkeit.

Außerdem steht in den Versicherungsbedingungen meist ein Passus, dass eine Änderung der Tätigkeit der Versicherung anzuzeigen ist. Sprich, wenn Du dich als Assistenzarzt in Weiterbildung hast versichern lassen, jetzt aber selbstständig arbeitest, hättest Du das anzeigen müssen.

Was Du jetzt tun solltest:
-Versicherungsschein nochmal genau durchlesen
-die Deutsche Ärzteversicherung kontaktieren und dort den Versicherungsstatus klären; nur dort kann man dir eine verbindliche Antwort geben
-Wichtig: Auch wenn Du die Angelegenheit zunächst mündlich klären solltest (in der Hoffnung dass es schneller geht) solltest Du um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass deine Tätigkeit versichert ist.
-nicht in Panik verfallen. Noch ist nichts passiert. Und wenn Du nur gelegentlich freiberuflich gearbeitet hast, kann es sogar sein, dass dein Versicherungsschutz greift (Stichworte wären hier gelegentlich und geringfügig). Es ist aber wichtig, deinen Versicherungsstatus schnellstmöglich definitiv zu klären.
Ich hatte den Eindruck, dass die DÄV oft relativ kulant ist, solange noch kein Schaden eingetreten ist, da sie Rahmenverträge mit eigentlich allen Ärztekammern haben.

Halowigeds
01.04.2023, 08:08
Danke, das ist mal eine Auskunft mit der ich was anfangen kann. Sehr ärgerlich finde ich auch, dass ich dort vor Antritt der Tätigkeit nachgefragt hatte und mir dort gesagt wurde ich sei versichert.
Gibt es irgendwo Informationen, wie lange die Frist zur Meldung einer Änderung der Tätigkeit ist?