PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ÜStd seit Jahren + 150 Std. - Verzinsung einfordern?



Johannes-556
10.04.2023, 12:05
Liebes Forum,
eine kurze Frage zu ÜStd auf meinem Zeitkonto. Ich bin an einem kommunalen Haus als AA angestellt und habe konstant seit 1-2 Jahren über 150 ÜStd auf meinem Zeitkonto.
Wir sind viel auf Normalstation eingeteilt, leisten dort regelmäßig Mehrarbeit, zudem sind wir aufgrund häufiger Ausfälle überplant.
Eine geregelter Abbau ist kaum möglich.
Wisst ihr ob ich theoretisch ein Anrecht auf eine Art Verzinsung habe?
180 ÜStd sind ja ungefähr ein Monatslohn. In den nächsten Monaten wird es mit FZA schwierig, wrsl. werden wir weiter überplant.
Herzlichen Dank!
Frohe Ostern!
Johannes

Teevee
11.04.2023, 20:26
Meines Wissens kann man da keine Zinsen einfordern. Allerdings werden Üstunden gemäß deiner aktuellen Stufe bezahlt und nicht nach der, in welcher sie Erworben wurden. Also ist da quasi „automatisch“ eine Steigerung dabei.

Pflaume
12.04.2023, 09:27
Diese Situation sollte gar nicht erst entstehen, da Überstunden gemäß TVÄ/VKA §25 Absatz (1) in Verbindung mit §9 Absatz (5) und (6) jeweils im übernächsten Monat nach dem Entstehen ausgezahlt werden müssen, sofern nicht betriebliche Regelungen wie in §7 (schriftlich) festgelegt und an den Marburger Bund gemeldet worden sind. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass solche betrieblichen Regelungen existieren, sollten sich darin auch Regelungen bezüglich der Auszahlung des Entgelts finden.

davo
12.04.2023, 10:32
Wahrscheinlich kommen zu diesem Zeitkonto halt jeden Monat ähnlich viele Überstunden hinzu, wie ausgezahlt werden. Die Zahl an Überstunden ändert sich also nicht, aber es sind trotzdem stets "neue" Überstunden.

Wär zumindest eine denkbare Erklärung.

Autolyse
12.04.2023, 12:22
Wahrscheinlich kommen zu diesem Zeitkonto halt jeden Monat ähnlich viele Überstunden hinzu, wie ausgezahlt werden. Die Zahl an Überstunden ändert sich also nicht, aber es sind trotzdem stets "neue" Überstunden.

Wär zumindest eine denkbare Erklärung.
Außerhalb der zitierten Sonderfälle, die faktisch nie zutreffen, weil sie extrem eng formuliert sind, ist ein Arbeitszeitkonto tarifwidrig und nichtig (dadurch haben sie ein erhebliches Drohpotential, es wäre ja ganz misslich, wenn auf einmal im Dezember alle Arbeitszeitguthaben fällig werden ;-)).