Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A2/B25 - 5 Punkt Fixierung
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13.04.2023, 15:17
Braucht man nicht eine richterliche Genehmigung vor allem für eine längerfristige Fixierung ("für die kommenden Stunden")?
Habe noch nichts dazu gesehen von welchem Gericht, aber ohne Genehmigung eher nicht oder? Aktuell ist noch E richtig (ohne Genehmigung), vielleicht ist es dann eher A (Genehmigung durch Amtsgericht)?
Laut Amboss Arzt Wissen (Betreuung und Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie) ist bsp. in Bayern eine richterliche Anordnung für eine Fixierung erforderlich, außer sie ist nur kurzfristig. Es gibt da für jedes Bundesland wohl eigene Regeln.
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13.04.2023, 15:24
Meiner Meinung auch ne totale Quatsch frage weil Landesrecht??
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13.04.2023, 15:27
Aber ist es im Rahmen des Delirs nich nur kurzfristig von Nöten?
Unregistriert
13.04.2023, 15:27
Sehe ich genauso und kenne ich auch so, dass jede Fixierung eine Freiheitsberaubung darstellt und daher genehmigt werden muss.
Siehe hierzu bspw. https://www.aerzteblatt.de/archiv/210887/Freiheitsentziehende-Massnahmen-Rechtliche-Perspektiven-von-Fixierungen, Zitat: "...länger als 30 Minuten andauernde Fixierung eine Information an das Gericht erforderlich macht. Das Gericht ist dann gehalten, die Fixierung zu genehmigen.."
Unregistriert
13.04.2023, 15:30
Aber ist es im Rahmen des Delirs nich nur kurzfristig von Nöten?
Ich meine mich zu erinnern, dass in der Fragenstellung explizit die Rede war von "vermutlich länger andauernd" oder so ähnlich.. Oder habe ich das falsch im Gedächtnis?
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13.04.2023, 15:36
Genau, es war die Rede von einer Fixierung "für die kommenden Stunden"
Unregistriert
13.04.2023, 15:46
es ist im Fall so formuliert:
"Aufgrund des weiteren Verlaufs... ist zu erwarten, dass die Fixierung zumindest für die kommenden Stunden notwendig sein wird"
hab online dazu das hier gefunden:
Nach 30 Minuten Fixierung sah sich der Arzt trotz unverändertem Verhalten der Patientin genötigt, diese loszubinden: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7.2018 (Az.: 2 BvR 309/15) dürfe man keinen Patienten ohne richterlichen Beschluss länger als eine halbe Stunde fixieren.
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13.04.2023, 15:59
Man kann doch die Genehmigung später nachholen. Also erst fixieren, dann bei der richtigen Stelle anrufen. Oder nicht? So würde E richtig sein.
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13.04.2023, 16:07
Also ich denke man kann die Frage anfechten. Im Aufgabentext steht, dass die Fixierung möglicherweise mehre Stunde dauern kann.
Ich bin gerade mal bei Amboss die verschienden Bundesländer durchgegangen - in den meisten kann man zum einen die Genehmigung nach der Maßnahme oder nach Beginn der Maßnahme eingeholt werden. In anderen wie bspw. Berlin, kann man wohl auch 18 h (!) ohne richterliche Anordnung fixiern... .
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13.04.2023, 16:10
ich könnte mir vorstellen, dass die Frage anfechtbar ist. In NDS ist jede Fixierung richterlich genehmigungspflichtig, auch wenn man wegen Gefahr in Verzug erst fixiert und dann die Genehmigung einholt. In RLP ist es laut Amboss möglich ohne richterliche Anordnung. In anderen BL muss man ab 30 Minuten eine Anordnung einholen...
Laut Amboss zB in Berlin erforderlich wenn die Sicherungsmaßnahmen länger als 18 Stunden gehen.
Unregistriert
13.04.2023, 19:09
Also ich denke man kann die Frage anfechten. Im Aufgabentext steht, dass die Fixierung möglicherweise mehre Stunde dauern kann.
Ich bin gerade mal bei Amboss die verschienden Bundesländer durchgegangen - in den meisten kann man zum einen die Genehmigung nach der Maßnahme oder nach Beginn der Maßnahme eingeholt werden. In anderen wie bspw. Berlin, kann man wohl auch 18 h (!) ohne richterliche Anordnung fixiern... .
wie kann man die fragen eigentlich anfechten?
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13.04.2023, 20:29
Kannst dir das Schwert online bestellen und dann die entsprechende Seite im Buch zerstückeln oder Option B : Am Wochenende über die Seite vom Impp, aber nur für 3 Tage
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13.04.2023, 22:11
Wenn ein Patient sich oder andere akut gefärdet, würde man doch bestimmt nicht 2,3 h auf den richterlichen Beschluss warten, sonder erst fixieren und diesen dann nachträglich einholen...
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14.04.2023, 07:03
https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/pr%C3%BCfungskommentare.html
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14.04.2023, 10:12
Seit 2018 hat das Bundesverfassungsgericht hier klareVerhältnisse geschaffen:
Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16: "... eine länger als 30 Minuten andauernde Fixierung eine Information an das Gericht erforderlich macht. Das Gericht ist dann gehalten, die Fixierung zu genehmigen..."
https://www.aerzteblatt.de/archiv/210887/Freiheitsentziehende-Massnahmen-Rechtliche-Perspektiven-von-Fixierungen
Ich habe hier eine Zusammenstellung von links falls jemand eine Frage anfechten möchte
https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/pr%C3%BCfungskommentare.html
https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?106517-Fragen-anfechten-How-to-und-Beispielargumentationen
Dieses Dokument stammt aus dem Frühjahr 2022 , leider wurde hier nur eine Frage raus genommen.
https://docs.google.com/document/d/1V1jTiOkS_kcUNW7YfKb9mDILY-f3ARiGCu68tR_3Ukg/mobilebasic
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