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22.01.2004, 22:38
Alle die sich durch die Übergangsregeln der neuen Approbationsordnung in irgendeiner Form benachteiligt fühlen, finden Hilfe unter:

www.uebergangsregeln.de

Hier gibts Informationen, ein Forum und Du kannst Dich durch Registrierung einer straken Gemeinschaft von derzeit fast 600 Studierenden anschliessen, welche alles dran setzen werden sich nicht durch einen Paragraphenfehler des zuständigen Referates das Studium und die berufliche Zukunft versauen zu lassen!

Denn alle Probleme haben nur 1 Grund: Das Referat 315 des BMGS hat beim Abfassen des damaligen Gesetzesentwurfes nicht die Studienpraxis an den Universitäten recherchiert und berücksichtigt und daher einen lebensfernen, unumsetzbaren Gesetzesentwurf produziert!

Schliesst Euch an! Wir werden Erfolg haben!

23.01.2004, 08:56
Hallo,

verstehe zwar den Ärger, aber das Ministerium macht die Regelungen ja nicht allein.
Ich frage mich beim derzeit vielstimmigen Chor aus Dekanaten und Prüfungsämtern wo deren Fachexpertise war, als die Regelungen Mitte der 90er Jahre entworfen wurden.
Bei der Erarbeitung der Reform sollen ja die Ärzteschaft, die Länder, Fchbgesellschaften, der Fakultätentag und wer weiß noch alles beteiligt gewesen sein - ja sogar wir Studenten selbst.

Da fragt sich doch, haben die Beteiligten die Sachlage selbst nicht erkannt - das wäre ja der Hammer - oder haben sie bei frühzeitiger Bekanntgabe der Regelung diese als hinnehmbar eingestuft?

Warum hat sich sonst keiner der Insider und "Fachleute" zu Wort gemeldet? Jetzt tun Verbände, Fakultätentag, Dekane, Studierende etwas, oder zumindest tun manche so, als würden sie etwas für uns tun - aber wo waren sie in den 90ern, als man die Regelungen geschaffen hat, wo von 1997 bis 2002, als die Regelungen allen bekannt war???

Man fragt sich langsam, welcher Sachverstand da vor Ort war. Wenn selbst die Ärzte und Studenten das Problem nicht erkannt oder für hinnehmbar erachtet haben, welcher Vorwurf trifft dann die Beamten und Angestellten im Ministerium? Und trotzdem, die hätten das Problem auch sehen können - da gibt es ja wohl auch Ärzte.

So long

23.01.2004, 09:08
Da gebe ich Dir Recht

siehe nur www.mft-online: der Fakultätentag hat sich wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, oder hat er sich doch mit Rum bekleckert?

23.01.2004, 17:38
Der vorstehende Kommentar um kurz vor neun (allein die Uhrzeit spricht für einen Beamten) klingt schon wieder nach einem Beitrag aus dem Ministerium.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Bezahlt für Ihren Job, Gesetzesentwürfe abzufassen, werden nur die Mitarbeiter des Referates 315 und von denen sollte man erwarten, dass sie sorgfältige und durchdachte Gesetzesentwürfe verfassen.
Die Übergangsregeln sind ja auch in anderer Hinsicht nicht durchdacht! Warten wir doch einmal ab wieviele sich im März zum 1. Staatsexamen anmelden: Ich vermute wenige! Denn die meisten LPA´s und Uni´s raten derzeit allen ab, es abzulegen, weil es doch sinnlos wäre. Dabei ging das Ministerium mal wieder fälschlicherweise doch davon aus dass alle noch bis Herbst 2005 daran teilnehmen!
Weiter vollkommen undurchdacht sind viele weitere Punkte und man sollte sich wirklich mal die Mühe machen und recherchieren was die letzten Jahre da so alles an endlosen Gesetzesentwürfen, Novellierungen und so weiter das Referat verlassen hat.
Fast aus Tradition scheint doch alles was die Aufschrift BMGS 315 trägt schon grundsätzlich fehlerhaft zu sein und einer Novellierung bedürfen, so wie die jetztige AO ja auch schon wieder aus den anderen Gründen novelliert werden muss.
Auch das von Dr. Haage erschiene Buch (das vermutlich ohnehin nicht zum Bestseller geworden wäre): Kurz nach Erscheinen schon wieder vom alten Eisen!
Mich würde mal interessieren was die Mitarbeiter dieses Referates eigentlich überhaupt machen ausser Fehler und in Folge die Beschwerdebriefe beantworten und im Internet zu surfen.
Und diese Posten zahlt der Steuerzahler und die Fehler muss er auch bezahlen!

Dr. Ukraine
28.08.2008, 13:30
Hallo liebe Leute,

ich bin Arzt aus Ukraine mit deutschen Staatbürgerschaft. Vor kurzen bin ich FA f. All.-med. geworden und jetzt warte ich mit „Sehnsucht“ auf s. g. Gleichwertigkeitsprüfung im Oktober.

Telefonisch hat mir Herr ...(Landesprüfungsamt Dresden) keine Information gegeben, außer „..es wird 3 Prüfer werden - es kostet 400,-€“.. Klasse!!! So was habe ich noch nicht: was genau geprüft wird? Umfang? Empfohlene Literatur? Nichts.. :-nix

So weit ich von Bekannten weiß, wird Chirurgie (empfohlen Buch von Müller) und Innere ("Bibel" von Herold) + Notfälle geprüft.

Ich würde mich sehr frohen von ihnen was zu hören: [email protected] Besonders, wenn jemand hier in Sachsen mit dem Gleichwertigkeitsprüfung "zu tun" gehabt hat.

Danke in Voraus

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Ukraine