Makrophage1309
14.04.2023, 18:19
Die meisten haben die ges. (C) Rentenversicherung als Kostenträger gewählt. Meiner Meinung nach müsste es aber (D) gesetzliche Unfallversicherung sein: Hier soll festgestellt werden, ob eine Berufskrankheit vorliegt, die behandelt würde wie ein Arbeitsunfall. Daher ist die UV zuständig.
Quelle: Verfahrensbeschreibung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (https://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/berufskrankheiten/hauterkrankungen/dguv_hautarztverfahren.pdf)
"Das Hautarztverfahren bietet eine gemeinsame Grundlage für Ärzte sowie Unfallversicherungsträger, schnell und effektiv geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einer Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeit fortzusetzen."
Quelle: Verfahrensbeschreibung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (https://www.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/berufskrankheiten/hauterkrankungen/dguv_hautarztverfahren.pdf)
"Das Hautarztverfahren bietet eine gemeinsame Grundlage für Ärzte sowie Unfallversicherungsträger, schnell und effektiv geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einer Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeit fortzusetzen."