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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 - A57/B37 Rechtsaufsicht G-BA



magne
16.04.2023, 10:45
Ich denke, hier ist (E) Bundesrat die richtige Antwort. Es wird explizit nach der "Rechtsaufsicht" gefragt, welche bei Bundesrat und Bundestag liegt und nicht, wie aktuell angegeben, bei (C) Bundesgesundheitsministerium.

seasunlove
16.04.2023, 11:08
Bitte erst recherchieren & dann behaupten!

„Denn das BMG hat die Rechtsaufsicht über den G-BA, so regelt es das Sozialgesetzbuch (§ 91a SGB V).“ Quelle: https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/arbeitsweise/beschlussfassung/