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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsfähigkeit / Einstellungsuntersuchung



Lisa
23.01.2004, 13:17
Folgendes Problem:

Im Bewerbungsmarathon alle Hürden (Bewerbung, Einstellungstest, Vorstellungsgespräch) gemeistert, hunderte von Konkurrenten ausgestochen und eine von wenigen Stellen in der Traumfirma ergattert.

Und nun: die ärztliche Einstellungsuntersuchung steht an.
Problem: chronisch krank, deshalb z.b. auch schulzeitlebens sportbefreit und natürlich ausgemustert und wehrdienstbefreit.

Aber: Die Erkrankung (rheumatoide Arthritis) beeinträchtigt das tägliche Leben tatsächlich und glücklicherweise nur wenig bis gar nicht, weil außer sportlichen Leistungen im Sinne von Springen und Rennen alles problemlos möglich ist.
Begreift das aber auch der potentielle Arbeitgeber? Bzw. wie macht man ihm das klar?

Die Angst, aus Gesundheitsgründen doch noch abgelehnt zu werden, ist furchtbar groß.

Jetzt also meine Frage (und ich bewege mich mit diesem Thema auf einem Gebiet völliger Unwissenheit meinerseits):
Was ist da machbar? Inwiefern ist es möglich, vom behandelnden Rheumatologen eine art Arbeitsfähigkeitsbescheinigung zu erhalten?
Und vor allem: gibt es spezielle Formulierungen, die üblich sind, um bestimmte Sachverhalte zu verklausulieren? Irgendwelche Punkte, die unabdingbar sind, damit der Arbeitgeber keine Angst hat, sich mit einem chronisch Kranken bloß zu belasten?

Ich hoffe, jemand weiß weiter!

Vielen Dank!

Lisa
01.02.2004, 22:54
Ok, andere Frage: Inwiefern ist man überhaupt verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft über Erkrankungen zu erteilen?
Beziehungsweise inwieweit gilt im Zusammenhang mit einer medizinischen Einstellungsuntersuchung die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber?

...

hibbert
02.02.2004, 17:12
Man ist zu nichts verpflichtet. Macht der Bewerber die Untersuchung jedoch nicht, wird er gestrichen. Es dürfen aber nur Ergebnisse über den Befund in Richtung der Tätigkeit gegeben werden. So war es zumindest beim Zivildienst.

Sonst:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_4/arbeitsrecht_4.html

luckyblue
03.02.2004, 19:25
Man ist zu nichts verpflichtet.
Allerdings müssen Fragen zu Krankheitsaufenthalten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sofern Interpretationsspielraum bleibt, ist dieser im eigenen INteresse zu nutzen. Auch über das Vorhandensein eines Behindertenausweises besteht Aufklärungspflicht, sogar unabhängig von einer Nachfrage vonseiten des Arbeitgebers, sofern die Behinderung nicht offensichtlich ist.
Bei Fragen nach konkreten Diagnosen darf man sich der LÜge bedienen, sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber.

hibbert
03.02.2004, 21:15
Original geschrieben von luckyblue

Allerdings müssen Fragen zu Krankheitsaufenthalten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sofern Interpretationsspielraum bleibt, ist dieser im eigenen INteresse zu nutzen. Auch über das Vorhandensein eines Behindertenausweises besteht Aufklärungspflicht, sogar unabhängig von einer Nachfrage vonseiten des Arbeitgebers, sofern die Behinderung nicht offensichtlich ist.
Bei Fragen nach konkreten Diagnosen darf man sich der LÜge bedienen, sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber.

Das meinte ich nicht. Ich habe mich auf die Untersuchung im Allgemeinen bezogen. Die kann man jederzeit ablehnen, hat aber natürlich Konsequenzen(Ablehnung) zur Folge....

Tjaja.... :-))

Lisa
03.02.2004, 21:18
Was ist denn ein "Krankheitsaufenthalt"?


Original geschrieben von luckyblue
Allerdings müssen Fragen zu Krankheitsaufenthalten wahrheitsgemäß beantwortet werden
[...]
Bei Fragen nach konkreten Diagnosen darf man sich der LÜge bedienen, sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber. Ja, was denn nun? :-nix

luckyblue
04.02.2004, 18:13
Sorry, ich meinte "Krankenhausaufenthalt" ...

ursus
25.05.2004, 15:15
Luckyblue schrieb:

"Bei Fragen nach konkreten Diagnosen darf man sich der LÜge bedienen, sowohl beim Arzt als auch beim Arbeitgeber."

Kennt jemand die Rechtsprechung zu diesem Thema, speziell hinsichtlich des Öffentlichen Dienstes? Was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung (in diesem Falle: Depression mit zwei Krankenhausaufenthalten im letzten Jahr) verschweige?

Schöne Grüße
ursus

ehemalige Userin 24092013
25.05.2004, 15:28
Ich kenn mich da leider auch nicht aus, weiss aber von einer Bekannten, eben gleiche Diagnose, wie oben beschrieben, die eine Stelle zur Bürokauffrau bekommen hat.
Aus angst, sie würde die Stelle wegen ihrer Krankheit nicht mehr antreten können hat sie das verschwiegen.
Kurz nach Arbeitsstart verschlechtete ihr Zustand sich und sie musste länger ins Krankenhaus.
Ihre Arbeitgeber waren böse und nach langem hin und her konnte sie die Stelle behalten.
Begründung der Arbeitgeber, hätte sie es nicht verschwiegen, hätte es nicht so ein Stress gegeben.

Also ich denke, verschweigen kann dann tatsächlich zur Kündigung führen, wobei es immer drauf ankommt, in wie fern eine Krankheit, die aus zu führende Arbeit tatsächlich beeinträchtigt - bin aber wie gesagt net sicher...:-/


Gruss Kaddel

hobbes
25.05.2004, 17:18
Spielt wohl auch noch ne Rolle für welche Art von Arbeit du dich bewirbst. Nicht zwangsläufig kommt das Niet vom Arbeitgeber - da die rheumatoide Arthritis dich bei einem Bürojob wohl nicht beeinträchtigt.

Lisa
25.05.2004, 20:56
Soweit ich inzwischen weiß, hat der Arbeitgeber niemals ein Recht, die Diagnose seines Angestellten zu erfahren.
Kann aber leider keine juristischen Quellen dazu nennen. Habs mir eben nur sagen lassen.